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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld ist ein Anspruch auf Geld

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld ist ein Anspruch auf Geld


Chronologisch Thread 
  • From: Peter Baum <pebaum AT web.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld ist ein Anspruch auf Geld
  • Date: Tue, 11 Mar 2014 17:24:40 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


On Tuesday 11 March 2014 13:53:11 moneymind wrote:
> Ich finde, es kommt darauf an, was Arne konkret mit dieser Aussage meint.
> Für sich genommen, als isolierte Aussage, halte ich sie für zu
> vieldeutig und mißverständlich.

Ich bin auch dieser Meinung.

Für die entscheidende Eigenschaft von Geld halte ich seine Umlauffähigkeit,
also das mit ihm verbundene Recht, von jedem im gleichen Währungsraum
als Zahlungsmittel akzeptiert werden zu müssen.
Früher war beim Geld (Goldmünzen) der Materialwert Gold die
entscheidende Eigenschaft, damit das Geld als Zahlungsmittel
(eigentlich als Tauschmittel) akzeptiert wurde.

Heute ist der Materialwert fast Null, Bytes und Bits in der Buchungsdatei
haben überhapt keinen Materialwert - aber sie dokumentieren ein Recht.

Insofern ist Arnes Idee, Geld als "Anspruch" zu definieren, nachvollziehbar.

Allerdings wiederholt er in seinem Rekursionsanker lediglich die
rekursive Aussage "Geld ist Anspruch auf Geld":

"Der Rekursionsanker definiert Geld als ein Anspruch auf Geld gegenüber
der Zentralbank (ZB)."

Damit fehlt aber ein echter Rekursionsanfang. Ein solcher wäre:
"Zentralbankgeld ist Geld."

Arne meint aber, auch Zentralbankgeld ist nur ein "Anspruch auf Geld":
Geld auf einem Zentralbankkonto wäre ein verbuchter Anspruch auf Geld
und Banknoten wären ein verbriefter Anspruch auf Geld.

Er begründet diese Auffassung so:

"In Art. 3, Abs. 2 des Beschlusses der EZB vom 13.12.2010 über die
Ausgabe von Euro-Banknoten wird die Rechtsgrundlage gelegt welche
Ansprüche mit der Ausgabe von Euro-Banknoten verbunden sind:

""Die NZBen akzeptieren sämtliche Euro-Banknoten auf Ersuchen des
Inhabers
zum Austausch in Euro-Banknoten des gleichen Wertes bzw. im Falle eines
Kontoinhabers zur Gutschrift auf ein bei der Empfänger-NZB geführtes
Konto
an.""

und weiter:

"Dass Euro-Banknoten Ansprüche auf Geld darstellen, ergibt sich direkt
aus
Art. 3, Abs. 3 des Beschlusses der EZB vom 13.12.2010:

""Die NZBen behandeln sämtliche, von ihnen angenom­mene
Euro-Banknoten
als Verbindlichkeiten und bearbeiten diese in gleicher Weise.""

Quelle: http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/l_03520110209de00260030.pdf

Was meint aber die EZB in Artikel 3 Abs. 2 mit "Verbindlichkeit"?

Sie legt damit fest, dass jede NZB der Eurozone sämtliche Euro-Banknoten,
also auch die anderer Länder, verbindlich entgegennehmen und in gleicher
Weise verbuchen muss, z. B. auf einem Zentralbankkonto als Gutschrift,
die in der Zentralbankbilanz auf der Passivseite als Verbindlichkeit
gegenüber dem Kontoinhaber verbucht wird.

Damit wird aber für Banknoteninhaber, wo auch immer in der Welt sie sich
befinden, kein Schuldverhältnis im Sinne BGB §241 ff. also auch kein
"Anspruch auf Geld gegenüber der Zentralbank" begründet!

Sondern die Banknote ist als gesetzliches Zahlungsmittel
Trägerin des Rechtes, überall im Euroraum als Gegenleistung für eine
Leistung akzeptiert zu werden.
Damit i_s_t sie Geld!

Peter


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