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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Zins-Diskussion versachlichen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Zins-Diskussion versachlichen


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Zins-Diskussion versachlichen
  • Date: Wed, 05 Sep 2012 17:37:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 05.09.2012 12:07, schrieb alex AT twister11.de:
Es ist nur oder sollte nur genausowenig eine 'Umlaufsicherungsgebühr' wie ein 'künstlicher Verzehr' oder ein 'Schwund' sein.
Sowas ist mit der INFLATION nämlich auch heute schon gegeben und löst nicht das Problem.
Löst deswegen nicht das Problem, weil die Inflation in erster Linie die Preise von Gütern & Dienstleistungen in die Höhe treibt. Bezahlen werden diese Inflations-Kosten / Preissteigerungen die Konsumenten, die auf die (inländischen) Waren und Dienstleistungen angewiesen sind. Genauso wie die Anleger, die ihr Kapital nicht rechtzeitig aus der inflationierenden Währung abziehen können. Bei hoher Inflation wird in der betroffenen Währung nicht mehr gespart oder längerfristig investiert werden, sondern die Kapital-Vermögen werden in ausländische Schuldtitel / Investitionen in anderer Währung - flüchten.

Mit der USG werden wir allerdings denke ich das gleiche Phänomen beobachten können. Es muss schon ein Bewusstseinswandel in den Köpfen stattfinden bzw. eine vernünftige, markt-wirtschaftliche? austarierte Spar-Alternative geschaffen werden (wo sinnvoll), damit es nicht zur Kapitalflucht kommt.

Denn abgesehen davon, dass nicht nur Zahlungsmittel, sondern jede indirekte und direkte Forderung auf Geld betroffen sein sollte,
wird bei alle oben aufgezählten Mechanismen keine Aussage darüber gemacht wer bezahlt werden soll, nur wer bezahlen muss (nämlich die Geldvermögenshalter).

Um zu entscheiden wer bezahlt werden muss, muss man sich überlegen wer die Kosten dafür trägt wenn Geldvermögenshaltung stattfindet.
Das sind unter einer Geldordnung alle Teilnehmer die kein Geldvermögen aufgebaut haben. Diese erbringen nämlich die Leistung bzw. müssen die Kosten stemmen die durch Geldvermögenshaltung entstehen. Daher sind es jene die für Geldvermögenshaltung den Preis festlegen sollten und die bezahlt werden müssen.

Ja, da waren wir uns ja auch schonmal einig :=)

--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz




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