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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: alex AT twister11.de
- To: Bodo Thiesen <bothie AT gmx.de>
- Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Zins-Diskussion versachlichen
- Date: Wed, 5 Sep 2012 12:07:57 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
2012/9/5 Bodo Thiesen <bothie AT gmx.de>
* Anton Tranelis <antontranelis AT gmail.com> hat geschrieben:
Wenn aber das Geld mit einer Umlaufsicherungsgebühr ausgestattet wird,
Stimme dir im groben zu, aber habe eine scheinbar spitzfindige aber meiner Einsicht nach sehr sehr wichtige Anmerkung :-)
Es ist nur oder sollte nur genausowenig eine 'Umlaufsicherungsgebühr' wie ein 'künstlicher Verzehr' oder ein 'Schwund' sein.
Sowas ist mit der INFLATION nämlich auch heute schon gegeben und löst nicht das Problem.
Denn abgesehen davon, dass nicht nur Zahlungsmittel, sondern jede indirekte und direkte Forderung auf Geld betroffen sein sollte,
Es ist nur oder sollte nur genausowenig eine 'Umlaufsicherungsgebühr' wie ein 'künstlicher Verzehr' oder ein 'Schwund' sein.
Sowas ist mit der INFLATION nämlich auch heute schon gegeben und löst nicht das Problem.
Denn abgesehen davon, dass nicht nur Zahlungsmittel, sondern jede indirekte und direkte Forderung auf Geld betroffen sein sollte,
wird bei alle oben aufgezählten Mechanismen keine Aussage darüber gemacht wer bezahlt werden soll, nur wer bezahlen muss (nämlich die Geldvermögenshalter).
Um zu entscheiden wer bezahlt werden muss, muss man sich überlegen wer die Kosten dafür trägt wenn Geldvermögenshaltung stattfindet.
Das sind unter einer Geldordnung alle Teilnehmer die kein Geldvermögen aufgebaut haben. Diese erbringen nämlich die Leistung bzw. müssen die Kosten stemmen die durch Geldvermögenshaltung entstehen. Daher sind es jene die für Geldvermögenshaltung den Preis festlegen sollten und die bezahlt werden müssen.
Um zu entscheiden wer bezahlt werden muss, muss man sich überlegen wer die Kosten dafür trägt wenn Geldvermögenshaltung stattfindet.
Das sind unter einer Geldordnung alle Teilnehmer die kein Geldvermögen aufgebaut haben. Diese erbringen nämlich die Leistung bzw. müssen die Kosten stemmen die durch Geldvermögenshaltung entstehen. Daher sind es jene die für Geldvermögenshaltung den Preis festlegen sollten und die bezahlt werden müssen.
dann lohnt sich die Investition selbst dann, wenn ich dafür KEINEN Zins
bekomme, ja, die Invesition lohnst sich selbst dann, wenn ich IMMER NOCH
dafür zahlen muss, Hauptsache ich muss weniger zahlen, als ich müsste,
wenn ich das Geld horten würde.
Fazit: Der Zins ist *eine* Methode, das Horten zu vermeiden, bei weitem
aber nicht die einzige (die Umlaufsicherungsgebühr ist lediglich eine
weitere Methode, es ist aber davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl an
weiteren Alternativen zur Verfügung stehen, die hier auch noch nicht
diskutiert wurden).
Gruß, Bodo
PS: Und nein, die USG ist *kein* Zins.
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