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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Seignorage

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Re: [AG-GOuFP] Seignorage


Chronologisch Thread 


Eins nach dem anderen und zu allem gibt es in sich schlüssige Antworten.

Keox schrieb:

Hallo,

Axel Grimm schrieb:
---------------------------
Ich bin ein Freund der Geldentstehung nur bei öffentlichen-rechtlichen
Institutionen, bei der Personen und Firmen als Alternative zum
Geldverleih anklopfen können und werden, sobald die Geldverleihzinsen zu
hoch sind. Stellen wir die Zinssätze sehr niedrig ein, muss der
Geldverleihzins ebenfalls sehr niedrig sein.

könnte diese Funktion bei einem Vollgeldsystem nicht auch von der ZB
übernommen werden? Falls die Zinssätze beim Geldverleihen zu hoch werden
sollten, könnte die ZB solchen öffentlichen-rechtlichen Institutionen ja
sehr günstige Kredite geben.

Ist bei deinem Vorschlag ein Limit vorgesehen? Oder sollen diese
Institutionen allen Kreditanfragen nachkommen können? Siehst Du eine
Geldmengenbeschränkung vor?

Die Tilgungen stehen der Neuschöpfung entgegen.
Übermäßige wirtschaftliche Tätigkeiten mit zu hohem ansteigen der Geldmenge führen zu mehr Einnahmen als Ausgaben beim „Staat“. Das von Dir als Anregung gebrachte Gremium entscheidet über eine Reduzierung der vom Staat zur Verfügung gestellte Geldmenge.
Zeitglich steigen die Tilgungsvolumen.
Ansonsten wird kaum jemand Lustschulden machen.

Der Staat stellt die Grundgeldmenge zur Verfügung und steuert diese Grundgeldmenge entsprechend der wirtschaftlichen Tätigkeiten.

'Keox schrieb:
------------------
*Ich benötige eine Definition der Seignorage und was genau darunter zu
verstehen ist UND mit welchen Begriffen diese "neue"
Seignorage-Definition bisher bezeichnet wird*. Der von mir eingestellte
Eingangsbeitrag findet wohl keine Beführworter, da er die klassische
Seignorage beschreibt, die heute nur noch beim Münzregal existiert.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Geldschöpfungsgewinnen. Erstens die
klassische Seigniorage, bei der die Differenz zwischen
Herstellungskosten und Nennwert als Gewinn entsteht, weil das neu
geschöpfte Geld einfach ausgegeben wird. Das trifft heutzutage nur auf
die Münzen zu und nicht auf die Banknoten oder das Giralgeld (wobei Arne
meint, dass Banken beim Ankauf von Aktiva mit Giralgeld auch die
Seigniorage realisieren. Strenggenommen stimmt das aber doch nur, falls
diese Aktiva niemals verkauft werden, oder?).

Die Aktiva sind Anlagevermögen, die der Abschreibung unterliegen. Mit der Abschreibung wird geldtechnsich das „freie“ Geld wieder eingezogen und verschwindet. Es ist nicht ewig im Spiel.
Banken kaufen immer wieder Anlagevermögen.

Keox schrieb:
Und zweitens die Zinsgewinne, welche entstehen wenn man neugeschöpftes
Geld gegen Zinsen verleiht.

Dazu meint Huber folgendes:

Den Banken fließt bisher ein Geldschöpfungsgewinn durch die
Extrazinsmarge zu. Mit Extrazinsmarge ist die Differenz zwischen den
Guthabenzinsen gemeint, die Banken tatsächlich zahlen und denjenigen die
sie zahlen müssten, wenn sie ihre Kredite auf dem Geldmarkt
refinanzieren müssten. Diese Tatsache betrifft die Giroguthaben, wofür
die Banken heute keine oder nur niedrige Guthabenzinsen bezahlen. Wenn
Banken diese Giroguthaben normal verzinsen müssten, würde ihnen der
Extrazinsgewinn entgehen.
Überschlagsrechnung für das Jahr 2008: Geldmarktzins von 3 bis 5 % und
Kontokorrentzins/Giroguthabenzins von 0,5 bis 1,5 %. Die Differenz von
etwa 2 bis 3 % multipliziert mit der Giralgeldmenge ergibt dann einen
Geldschöpfungsgewinn von etwa 16 bis 23 Milliarden €.

Der „Extragewinn entgeht nicht. Die Kreditzinsen werden entsprechend angehoben. Huber steht für exorbitante Zinsen, das ist ihm nicht bewusst.

Keox schrieb:
Arne Pfeilsticker meint,:

dass der Geldschöpfungsgewinn der Banken entsteht weil sie nicht für
alles selbst geschöpftes Giralgeld Zinsen an die ZB zahlen müssen.
Solange das selbstgeschöpfte Giralgeld innerhalb der Bank bleibt (nach
Arne: das Geldterritorium der Bank nicht verlässt) fallen diese
Refinanzierungskosten nicht an. Diese entgangenen Kosten sollen den
Geldschöpfungsgewinn darstellen.

Bei beiden Erklärungen entsteht der Geldschöpfungsgewinn durch nicht
anfallende Kosten im Vergleich zur vollen Refinanzierung des
selbstgeschöpften Gelds. Beide gelangen bei der Berechnung auch zu
ähnlich hohen Beträgen. Sind beide richtig, oder ist eine Erklärung falsch?

Das Giralgeld verbleibt in der Bank. Überweisungen werden nämlich saldiert.

Der Bankensektor zahlt KEINE Zinsen für das Giralgeld an die ZB, da die zu haltenden Mindestreserve rückverzinst wird. Genauer: Praktisch sind die fast bei Null. Die „Refinazierung ist kostenlos. Einzig für das abgehobene Bargeld fallen ZB-Zinsen an und das auchnur zum Teil, da einem Teil des Bargelds das Gold gegenübersteht.

Doch ignorieren wir mal die Rückverzinsung. Es ist der Faktor 1:100 dazwischen. Die 1% schlagen mit 0,01% bei den Kreditzinsen an. Eine Verdopplung auf 2% Leitzins verdoppelt auch den Kreditanteil auf 0,02%.

Würde es zu 100% Mindestreserve referenziert werden, entfallen volle 1% auf die Kreditzinsen und bei Verdoppelung gleich 2% höhere Kreditzinsen.

Wiederum sind die Kreditzinsen höher als sie sein müssten.

Keox schrieb:
Darüber hinaus interessieren mich nun vorallem folgende Fragen:

Welche Möglichkeiten gibt es, um das System so zu ändern, dass die
Geldschöpfungsgewinne nur der Öffentlichkeit zugute kommen? Vollgeld
schafft das ja, aber gibt es noch andere Möglichkeiten?

Erste Möglichkeit: Alle Banken müssen die Gewinne an die Gemeinschaft abführen.

Zweite Möglichkeit: Alle Banken sind öffentlich-rechtlich und führen dann sowieso alle Gewinne an die Gemeinschaft ab.

Vollgeld wird erreicht, sobald das ZB-Geld abgeschafft wird und alle Passiva in den Bankbilanzen zu gesetzlichem Zahlungsmittel erklärt werden.
Mit Vollgeld haben Zinsen nichts zu tun.

In der Monetative ist eine extreme enge Vorstellung von Vollgeld vorgeschlagen.

Keox schrieb:
Wichtig ist dabei auch die Frage, ob es Unterschiede in der Höhe des
Geldschöpfungsgewinns gibt? Abhängig davon ob die klassische Seigniorage
oder Zinsgewinne anfallen.

Der Staat erhält eine volle Seignorage, das ist die Grundgeldmenge, die bei den öffentlich-rechtlichen Banken dokumentiert ist.
Die Gewinne erübrigen sich, da sowieso alle Gewinne rückgeführt werden müssen.

Keox schrieb:
Desweiteren sollte versucht werden, dass die vergangenen
Geldschöpfungsgewinne nachträglich realisiert werden. Zumindest zum Teil.

Werden automatisch realisiert mit dem Auslaufen der noch vorhandenen Anleihen außerhalb von Banken. Der Halter erhält Geld, die „Staatsverschuldung“ ist dann bei den öffentlich-rechtlichen Banken oder von r aus nur bei der Zentralbank.

Die Zentralbank muss nicht abgeschafft werden, die kann besehen bleiben, muss aber den Status einer Geschäftsbank erhalten zur Vergabe von ganz großen Krediten, die für die kleineren öffentlich-rechtlichen Banken eine Nummer zu groß sind.

Und das ganz super duper Gimmick ist, wenn keine Bank mehr Geldanlagen anbietet, denn dann sinken die Kreditzinsen um die Sparzinsen.




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