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Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik
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Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
Chronologisch Thread
- From: TomKarla <TomKarla AT gmx.de>
- To: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
- Date: Tue, 8 May 2012 15:29:05 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
- List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>
Und, gibts Interesse das zu ändern oder soll jetzt nur darüber geklagt werden?
fragt: TomKarla
Am 08.05.2012 um 15:27 schrieb bettinamail AT arcor.de:
>
> Alkohol wird bei Aufnahme üblicherweise durch eine Promille-Test
> nachgewiesen. Der ist am nächsten Tag meist negativ. Bei "normalen"
> Psychotherapien kommt es auch durchaus vor, dass "feierabendlicher"
> Alkoholkonsum bei den Patienten toleriert wird (natürlich nicht in jeder
> Klinik) und nur diejenigen, die wegen eines Alkoholproblems in Behandlung
> sind, strenger kontrollliert werden. Wobei ich selbst erlebt habe, dass
> Alkoholkonsum während eines Klinikaufenthaltes auch bei Alkoholikern nicht
> zwangsweise zu einer Entlassung führt, obwohl sie entsprechendes bei der
> Aufnahme unterschrieben haben.
>
> Natürlich haben die Kassen das Recht, die Notwendigkeit einer
> therapeutischen Maßnahme zu überprüfen. Sowas erfolgt meistens über den
> MDK. Die Indikation stellt aber immer noch der aufnehmende Arzt und weist
> diese durch Dokumentation nach. Mir ist keine gesetzliche Grundlage dafür
> bekannt, dass Kassen Patienten einfach so zu einer Suchttherapie auffordern
> können, auch noch mit Frist! Und ich sehe auch nicht, was eine
> Schweigepflichtentbindung des Hausarztes in dem Fall bringen würde.
>
> Die disziplinarische Entlassung im Fallbesipiel ist einfach
> Routinevorgehen, unreflektiert meiner Meinung nach, und schon gar nicht auf
> das tatsächliche Befinden und Wohl der Patientin ausgerichtet - darum geht
> es ja gerade. Test positiv => Gespräch => Entlassung. So ist das halt.
>
> Grüße
> Bettina
>
> ----- Original Nachricht ----
> Von: TomKarla <TomKarla AT gmx.de>
> An: Mailingliste der AG Drogenpolitik
> <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
> Datum: 08.05.2012 14:59
> Betreff: Re: [Drogenpolitik]
> Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
>
>> Leider ist es so, dass ein Patient die Behandlungseinrichtung gegenüber dem
>> Kostenträger (GKV oder DRV, oder SozAmt) von der Schweigepflicht entbinden
>> muss, ansonsten ist die Übernahme der Kosten gefährdet. Der Kostenträger
>> bekommt einen Entlassbericht, in dem diese Daten, auch der Entlassgrund,
>> stehen. Fraglich finde ich allerdings, dass die GKV daraufhin eine
>> Behandlung einfordert. Aber: soll sie die Psychotherapie bezahlen, fordert
>> sie als erstes eine Suchtbehandlung. Das sind ihre Bedingungen.
>> Die Voraussetzung für Psychotherapie (aber auch zunehmend weniger, das ist
>> in der Diskussion) und psychosomatische Behandlung ist Suchtmittelfreiheit.
>> Das ist leider heute tatsächlich so. Begründung u.a.: Psychotherapie kann
>> destabilisieren und einem massiven Drogenkonsum Vorschub leisten, der Pat.
>> vermeidet die Auseinandersetzung mit schwierigen Themen oder versucht
>> Belastungen mit Suchtmitteln zu bewältigen. Das gilt für alle Drogen, auch
>> Alkohol. Suchtmittelkonsum ist ein therapiegefährdender Faktor. Leider wird
>> dem sehr mechanistisch und wenig differenziert nachgegangen.
>>
>> Bie Depressionen ist unklar: kommen sie durch Drogenkonsum oder waren sie
>> vorher vorhanden oder gibt es andere Faktoren... Die aktuelle Therapie
>> verlangt als erstes Verzicht auf die Droge um weitere Diagnostiken zu
>> ermöglichen und Behandlungsschritte einzuleiten.
>>
>> Alkohol kann und wird mit einem ETG mehrere Tage rückwirkend nachgewiesen
>> werden.
>>
>> Liebe Grüße,
>> TomKarla
>>
>> Am 08.05.2012 um 14:25 schrieb Michael Demus:
>>
>>> Stellt sich die Frage, ob hier nicht bereits ein Verstoß gg. die ärztliche
>> Schweigepflicht vorlag. Dass die Einrichtung die Behandlung aus
>> disziplinarischen Gründen ablehnt, darf m.E. Der GKV mitgeteilt werden. Die
>> Ursache (angenommene Cannabissucht) hat in der Miieilung an die GKV nichts
>> zu suchen.
>>>
>>> LG
>>> M.
>>>
>>> Von meinem iPad gesendet
>>>
>>> Am 08.05.2012 um 14:16 schrieb bettinamail AT arcor.de:
>>>
>>>> Einige Zeit nach der disziplinarischen Entlassung kam dann ein Schreiben
>> der GKV: Die Versicherte wurde darin aufgefordert, sich binnen einer
>> bestimmten Frist einer Suchttherapie zu unterziehen. Außerdem wurde sie
>> aufgefordert, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
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- Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie, (fortgesetzt)
- Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie, mwastel, 08.05.2012
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