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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie


Chronologisch Thread 
  • From: "Christoph Rossner" <info AT rossner-und-sohn.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogenpolitik'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
  • Date: Tue, 8 May 2012 17:33:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von TomKarla
Gesendet: Dienstag, 8. Mai 2012 17:11
An: Mailingliste der AG Drogenpolitik
Betreff: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als
Ausschlusskriterium für Psychotherapie

> Und eben die Unterscheidung zwischen (Selbst-)Medikation und Sucht, die,
wie Micha ja bereits geschrieben hat, im therapeutischen Bereich auch eine
Rolle spielt, wenn Cannabis legal ist und/oder als Medikament zunehmend
akzeptiert und gebräuchlich wird.
>
Es kann keine Unterscheidung zwischen Selbstmedikation und Sucht geben:

Selbstmedikation ist eine Konsum- Grund, Sucht ist neben Missbrauch eine
Konsum- Ausprägung. Selbstmedikation (als Grund, z.B. gegen Schmerzen) kann
zu Missbrauch (gut gegen vieles Andere auch) und zur Abhängigkeit (geht
nicht mehr ohne) werden.

TomKarla

--
AG-Drogen mailing list
AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen



Hi,

Bei einem Schmerzpatienten der an einer kornischen Erkrankung leidet, geht
es nur mit Selbstmedikation, da jeder Patient selber spürt wie die Wirkung
ihm Linderung verschafft. Die Abhängigkeit eines kornisch Kranken, nach der
lindernden Substanz, ist in seinem Fall eine lebenserhaltende Maßnahme und
sollte immer berücksichtigt werden.

LG
Christoph





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