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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie


Chronologisch Thread 
  • From: bettinamail AT arcor.de
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
  • Date: Tue, 8 May 2012 15:27:03 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>


Alkohol wird bei Aufnahme üblicherweise durch eine Promille-Test
nachgewiesen. Der ist am nächsten Tag meist negativ. Bei "normalen"
Psychotherapien kommt es auch durchaus vor, dass "feierabendlicher"
Alkoholkonsum bei den Patienten toleriert wird (natürlich nicht in jeder
Klinik) und nur diejenigen, die wegen eines Alkoholproblems in Behandlung
sind, strenger kontrollliert werden. Wobei ich selbst erlebt habe, dass
Alkoholkonsum während eines Klinikaufenthaltes auch bei Alkoholikern nicht
zwangsweise zu einer Entlassung führt, obwohl sie entsprechendes bei der
Aufnahme unterschrieben haben.

Natürlich haben die Kassen das Recht, die Notwendigkeit einer therapeutischen
Maßnahme zu überprüfen. Sowas erfolgt meistens über den MDK. Die Indikation
stellt aber immer noch der aufnehmende Arzt und weist diese durch
Dokumentation nach. Mir ist keine gesetzliche Grundlage dafür bekannt, dass
Kassen Patienten einfach so zu einer Suchttherapie auffordern können, auch
noch mit Frist! Und ich sehe auch nicht, was eine Schweigepflichtentbindung
des Hausarztes in dem Fall bringen würde.

Die disziplinarische Entlassung im Fallbesipiel ist einfach Routinevorgehen,
unreflektiert meiner Meinung nach, und schon gar nicht auf das tatsächliche
Befinden und Wohl der Patientin ausgerichtet - darum geht es ja gerade. Test
positiv => Gespräch => Entlassung. So ist das halt.

Grüße
Bettina

----- Original Nachricht ----
Von: TomKarla <TomKarla AT gmx.de>
An: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Datum: 08.05.2012 14:59
Betreff: Re: [Drogenpolitik]
Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie

> Leider ist es so, dass ein Patient die Behandlungseinrichtung gegenüber dem
> Kostenträger (GKV oder DRV, oder SozAmt) von der Schweigepflicht entbinden
> muss, ansonsten ist die Übernahme der Kosten gefährdet. Der Kostenträger
> bekommt einen Entlassbericht, in dem diese Daten, auch der Entlassgrund,
> stehen. Fraglich finde ich allerdings, dass die GKV daraufhin eine
> Behandlung einfordert. Aber: soll sie die Psychotherapie bezahlen, fordert
> sie als erstes eine Suchtbehandlung. Das sind ihre Bedingungen.
> Die Voraussetzung für Psychotherapie (aber auch zunehmend weniger, das ist
> in der Diskussion) und psychosomatische Behandlung ist Suchtmittelfreiheit.
> Das ist leider heute tatsächlich so. Begründung u.a.: Psychotherapie kann
> destabilisieren und einem massiven Drogenkonsum Vorschub leisten, der Pat.
> vermeidet die Auseinandersetzung mit schwierigen Themen oder versucht
> Belastungen mit Suchtmitteln zu bewältigen. Das gilt für alle Drogen, auch
> Alkohol. Suchtmittelkonsum ist ein therapiegefährdender Faktor. Leider wird
> dem sehr mechanistisch und wenig differenziert nachgegangen.
>
> Bie Depressionen ist unklar: kommen sie durch Drogenkonsum oder waren sie
> vorher vorhanden oder gibt es andere Faktoren... Die aktuelle Therapie
> verlangt als erstes Verzicht auf die Droge um weitere Diagnostiken zu
> ermöglichen und Behandlungsschritte einzuleiten.
>
> Alkohol kann und wird mit einem ETG mehrere Tage rückwirkend nachgewiesen
> werden.
>
> Liebe Grüße,
> TomKarla
>
> Am 08.05.2012 um 14:25 schrieb Michael Demus:
>
> > Stellt sich die Frage, ob hier nicht bereits ein Verstoß gg. die ärztliche
> Schweigepflicht vorlag. Dass die Einrichtung die Behandlung aus
> disziplinarischen Gründen ablehnt, darf m.E. Der GKV mitgeteilt werden. Die
> Ursache (angenommene Cannabissucht) hat in der Miieilung an die GKV nichts
> zu suchen.
> >
> > LG
> > M.
> >
> > Von meinem iPad gesendet
> >
> > Am 08.05.2012 um 14:16 schrieb bettinamail AT arcor.de:
> >
> >> Einige Zeit nach der disziplinarischen Entlassung kam dann ein Schreiben
> der GKV: Die Versicherte wurde darin aufgefordert, sich binnen einer
> bestimmten Frist einer Suchttherapie zu unterziehen. Außerdem wurde sie
> aufgefordert, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
> > --
> > AG-Drogen mailing list
> > AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
> > https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
>
> --
> AG-Drogen mailing list
> AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen




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