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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie


Chronologisch Thread 
  • From: TomKarla <TomKarla AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
  • Date: Tue, 8 May 2012 15:27:43 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Zusatz Auszug aus:

Richtlinien
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinien)

2. Psychotherapie kann neben oder nach einer somatisch ärztlichen
Behandlung von
Krankheiten oder deren Auswirkungen angewandt werden, wenn psychische
Faktoren einen wesentlichen pathogenetischen Anteil daran haben und sich ein
Ansatz für die Anwendung von Psychotherapie bietet; Indikationen hierfür
können nur sein:
2.1 Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach
vorangegangener Entgiftungsbehandlung, das heißt im Stadium der Entwöhnung
unter Abstinenz.

Nochmal gegrüßt,

TomKarla


Am 08.05.2012 um 14:59 schrieb TomKarla:

> Leider ist es so, dass ein Patient die Behandlungseinrichtung gegenüber dem
> Kostenträger (GKV oder DRV, oder SozAmt) von der Schweigepflicht entbinden
> muss, ansonsten ist die Übernahme der Kosten gefährdet. Der Kostenträger
> bekommt einen Entlassbericht, in dem diese Daten, auch der Entlassgrund,
> stehen. Fraglich finde ich allerdings, dass die GKV daraufhin eine
> Behandlung einfordert. Aber: soll sie die Psychotherapie bezahlen, fordert
> sie als erstes eine Suchtbehandlung. Das sind ihre Bedingungen.
> Die Voraussetzung für Psychotherapie (aber auch zunehmend weniger, das ist
> in der Diskussion) und psychosomatische Behandlung ist Suchtmittelfreiheit.
> Das ist leider heute tatsächlich so. Begründung u.a.: Psychotherapie kann
> destabilisieren und einem massiven Drogenkonsum Vorschub leisten, der Pat.
> vermeidet die Auseinandersetzung mit schwierigen Themen oder versucht
> Belastungen mit Suchtmitteln zu bewältigen. Das gilt für alle Drogen, auch
> Alkohol. Suchtmittelkonsum ist ein therapiegefährdender Faktor. Leider wird
> dem sehr mechanistisch und wenig differenziert nachgegangen.
>
> Bie Depressionen ist unklar: kommen sie durch Drogenkonsum oder waren sie
> vorher vorhanden oder gibt es andere Faktoren... Die aktuelle Therapie
> verlangt als erstes Verzicht auf die Droge um weitere Diagnostiken zu
> ermöglichen und Behandlungsschritte einzuleiten.
>
> Alkohol kann und wird mit einem ETG mehrere Tage rückwirkend nachgewiesen
> werden.
>
> Liebe Grüße,
> TomKarla
>
> Am 08.05.2012 um 14:25 schrieb Michael Demus:
>
>> Stellt sich die Frage, ob hier nicht bereits ein Verstoß gg. die ärztliche
>> Schweigepflicht vorlag. Dass die Einrichtung die Behandlung aus
>> disziplinarischen Gründen ablehnt, darf m.E. Der GKV mitgeteilt werden.
>> Die Ursache (angenommene Cannabissucht) hat in der Miieilung an die GKV
>> nichts zu suchen.
>>
>> LG
>> M.
>>
>> Von meinem iPad gesendet
>>
>> Am 08.05.2012 um 14:16 schrieb bettinamail AT arcor.de:
>>
>>> Einige Zeit nach der disziplinarischen Entlassung kam dann ein Schreiben
>>> der GKV: Die Versicherte wurde darin aufgefordert, sich binnen einer
>>> bestimmten Frist einer Suchttherapie zu unterziehen. Außerdem wurde sie
>>> aufgefordert, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu
>>> entbinden.
>> --
>> AG-Drogen mailing list
>> AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
>
> --
> AG-Drogen mailing list
> AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen





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