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ag-drogen - Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie


Chronologisch Thread 
  • From: TomKarla <TomKarla AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Drogenpolitik] Fallbeispiel: Cannabiskonsum als Ausschlusskriterium für Psychotherapie
  • Date: Tue, 8 May 2012 14:59:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogenpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Leider ist es so, dass ein Patient die Behandlungseinrichtung gegenüber dem
Kostenträger (GKV oder DRV, oder SozAmt) von der Schweigepflicht entbinden
muss, ansonsten ist die Übernahme der Kosten gefährdet. Der Kostenträger
bekommt einen Entlassbericht, in dem diese Daten, auch der Entlassgrund,
stehen. Fraglich finde ich allerdings, dass die GKV daraufhin eine Behandlung
einfordert. Aber: soll sie die Psychotherapie bezahlen, fordert sie als
erstes eine Suchtbehandlung. Das sind ihre Bedingungen.
Die Voraussetzung für Psychotherapie (aber auch zunehmend weniger, das ist in
der Diskussion) und psychosomatische Behandlung ist Suchtmittelfreiheit. Das
ist leider heute tatsächlich so. Begründung u.a.: Psychotherapie kann
destabilisieren und einem massiven Drogenkonsum Vorschub leisten, der Pat.
vermeidet die Auseinandersetzung mit schwierigen Themen oder versucht
Belastungen mit Suchtmitteln zu bewältigen. Das gilt für alle Drogen, auch
Alkohol. Suchtmittelkonsum ist ein therapiegefährdender Faktor. Leider wird
dem sehr mechanistisch und wenig differenziert nachgegangen.

Bie Depressionen ist unklar: kommen sie durch Drogenkonsum oder waren sie
vorher vorhanden oder gibt es andere Faktoren... Die aktuelle Therapie
verlangt als erstes Verzicht auf die Droge um weitere Diagnostiken zu
ermöglichen und Behandlungsschritte einzuleiten.

Alkohol kann und wird mit einem ETG mehrere Tage rückwirkend nachgewiesen
werden.

Liebe Grüße,
TomKarla

Am 08.05.2012 um 14:25 schrieb Michael Demus:

> Stellt sich die Frage, ob hier nicht bereits ein Verstoß gg. die ärztliche
> Schweigepflicht vorlag. Dass die Einrichtung die Behandlung aus
> disziplinarischen Gründen ablehnt, darf m.E. Der GKV mitgeteilt werden. Die
> Ursache (angenommene Cannabissucht) hat in der Miieilung an die GKV nichts
> zu suchen.
>
> LG
> M.
>
> Von meinem iPad gesendet
>
> Am 08.05.2012 um 14:16 schrieb bettinamail AT arcor.de:
>
>> Einige Zeit nach der disziplinarischen Entlassung kam dann ein Schreiben
>> der GKV: Die Versicherte wurde darin aufgefordert, sich binnen einer
>> bestimmten Frist einer Suchttherapie zu unterziehen. Außerdem wurde sie
>> aufgefordert, ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
> --
> AG-Drogen mailing list
> AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen





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