Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Was an Amtsgerichten in RLP so abgeht

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Was an Amtsgerichten in RLP so abgeht


Chronologisch Thread 
  • From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Was an Amtsgerichten in RLP so abgeht
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 14:16:49 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 26.01.2012 10:45, schrieb Marcel Mayer:
Hallo Zusammen,

auf diesen Artikel bin ich gestern Abend gestoßen, viel muss man denke ich nicht sagen (Schlussteil):

Ausdrücklich wies Obenauer auf die Gefahren von Haschisch, Cannabis und Marihuana hin. Nach wie vor sei dies nicht nur die Einstiegsdroge schlechthin, vielmehr könnten diese vermeintlich „weichen“ Drogen auch schwere psychotische Erkrankungen auslösen. „Außerdem staune ich doch immer wieder darüber, wie viele Drogentote wir in Bad Kreuznach in jedem Jahr haben.“


Hier gehts zum ganzen Artikel:
http://www.rhein-zeitung.de/regionales/bad-kreuznach_artikel,-Rollstuhlfahrer-greift-zu-Marihuana-_arid,371023.html.


Gruß
Marcel


Worüber regst Du Dich auf? Der Skandal ist nicht die unbedarfte Äußerung eines Richters in Unter-Uncton, auch dann nicht, wenn sie in eine Urteilsbegründung einfließt. Er hat das Vorwort zum Kommentar zum BtMG nicht gelesen und plappert Allgemeinplätze die weit verbreitet sind. Na und? Das geschieht jeden Tag und zeigt nur die weit verbreitetete Unwissenheit. 

Aber trotzdem, Du hast da ein Thema aufgegriffen das mir echt auf den Nägeln brennt. Die Mindeststrafandrohung bei der Verurteilung wegen Abgabe von Cannabis an Minderjährige.

§ 29a Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1.
als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt
oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Ich kann die Härte der Strafe aus Sicht des Gesetzgebers zunächst einmal durchaus verstehen. Hier geht es vornehmlich erst einmal um den Schutz von Jugendlichen. Soweit, so gut. Denn es gibt sie, z.B. die jungen Männer die Frauen mit Koks oder H anfixen, H-Dealer die ihre "Läufer" anfixen, usw. Nicht so weit verbreitet wie von offizieller Seite gern behauptet, aber es gibt solche Fälle.
Wenn jedoch die Strafandrohung die Folge der Tat bei weitem übertrifft, verstößt das Gesetz gegen das Übermaßverbot und gehört geändert. Das ist m.E. bei der Abgabe eines Joints an eine 16-jährige der Fall. Ich habe einige Gerichtsverhandlunge3n erlebt in denen die Richter bedauerten, dass die Mindeststrafandrohung auch bei weichen Drogen wie Cannabis eine Haftstrafe vorsieht. Hier müsste die Mindeststrafandrohung für den minderschweren Fall geändert werden. Hauptargument ist die Tatsache, dass ich einem 16-jährigen Jugendlichen zwar eine Flasche Wodka überlassen kann und - vorausgesetzt der Jugendliche überlebt den Rausch ohne weitere Folgen, nicht strafrechtlich belangt werden kann, zugleich aber schon dann, wenn ich einen Jugendlichen drei Züge von einem Joint überlasse mindestens für drei Monate in den Knast muss!

Es mag nicht populär sein bei den Piraten, sich mit Änderungswünschen zu beschäftigen. Aber auf dem Weg bis zur endgültigen und vollständigen Bearbeitung/Abschaffung des BtMG werden wohl Kompromisse nötig sein. Hier ist einer, zu dem der Gesetzgeber vielleicht sogar gezwungen werden könnte.

LG Micha





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang