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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

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ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 02:09:35 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>



Vielleicht sollten wir mal genauer werden. Ihr schreibt, dass die Kiffer mit dem Straßenverkehrsrecht verfolgt werden, sorry aber das ist nicht wirklich zutreffend. Es sind weder die StVO noch das StVG oder die StVZO oder irgendeine der diesen Vorschriften nachgeordneten Gesetze die den Konsumenten von Betäubungsmitteln das Leben schwer machen. Im Gegenteil. BtM-Konsumenten werden gerade bei der ordnungswidrigen Trunkenheitsfahrt häufig gegenüber den Alkoholfahrern bevorteilt! Da es keine verbindlichen Grenzwerte gibt, bleiben die meisten Konsumenten von Strafverfahren verschont und werden "nur" mit einem Bußgeldverfahren belegt. Da gibts eigentlich kaum etwas zu kritisieren. Höchstens die Art und Weise der Feststellung der Trunkenheitsfahrt durch die Polizei, die ist oft kritikwürdig. Das ist jedoch zum Teil dem Umstand geschuldet, dass es eigentlich keine wirklich professionelle technische Hilfsmittel zur Erkennung von aktiven psychoaktiven Substanzen gibt.

Die aus meiner Sicht rechtswidrige Verfolgung der Konsumenten geschieht auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), genauer: der Anlage IV zur FEV (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html). Schaut in der Tabelle auf Punkt 9 ff.! DAS ist die Rechtsgrundlage mit der Konsumenten von BtM verfolgt werden.

Die Argumentation, dass bekiffte Kraftfahrer vorsichtiger sind als andere erschließt sich mir nicht. Ich habe das Gutachten sehr eingehend studiert und kann da keinerlei Empfehlung heraus lesen die dazu auffordert besser bekifft als nüchtern zu fahren. Ich kann mich selbstverständlich irren, aber dann bitte darum aus dem Gutachten wörtlich zu zitieren!

LG
Micha 



 



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