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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: "Andi_nRw" <andi AT piratenpartei-wesel.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 10:58:52 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

----- Original Message -----
From: Christoph Rossner
To: 'Mailingliste der AG Drogen'
Sent: Wednesday, January 25, 2012 10:00 AM
Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

Hallo Leute,

 

die Aussage von Frau Dyckmans ist dahingehend krass, weil Sie

eine Falschaussage macht die der gängigen Praxis des „ bestrafenden Mobilitätsentzugs durch die Behörden“,

weiter Tür und Tor öffnet. Sie behauptet, das die Rückstände von Cannabis nur ein paar Stunden nachweisfähig sind.

Das ist eine Falschaussage, THC lässt sich, je nach vorhergehendem Konsum und Verstoffwechselung bis zu 3 Monate feststellen,

obwohl man unmittelbar nichts konsumiert hat, was die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte, kann einem nur aufgrund der Tatsache des Konsums

die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Konsum von Cannabis ist aber in Deutschland keine Straftat, so kann folglich aber über den Umweg des Führerscheinentzuges,

der Konsum geahndet werden. Dies ist eine gängige Praxis bei den deutschen Verkehrsüberwachungsbehörden und so eine „Gesetzgrauzone“ in der willkürlich nach gut dünken des

Ermittlungsbeamten durch Führerscheinentzug, Existenzen zerstört werden, ist nicht hinnehmbar. Dies ist ein illegales Vorgehen vom Staat aus, bei dem gezielt jagt auf Kiffer gemacht wird, weil LSD, Kokain, MDMA

oder Speed lassen sich wirklich nur Stunden nach dem Konsum feststellen. Also ist die Aussage von Frau Dyckmans schon krass, weil sie wieder alle Drogen in einen Topf wirft, doch leider ist das

nicht so einfach abzutun wie sich das die gute Frau vorstellt. Ich sehe hier  eine Aushöhlung der Freiheitsrechte, bei der gezielt die Gruppe der Cannabiskonsumenten aus dem Straßenverkehr gezogen werden soll.

Ich weiß nicht aus welchem Teil Deutschlands du kommst Micha, aber bei uns in Bayern ist dein Führerschein definitiv weg wenn die Polizei bei dir im Auto Cannabis findet, egal welche Menge. 0,2g können in Bayern

MPU bedeuten. Es gibt nämlich aktives THC dieses ist ca. 2-12 Stunden in deinem Blut feststellbar und dann gibt es noch das inaktive THC das ist bis zu 90 Tagen feststellbar. Bei unserer gängigen Verkehrsbehördenpraxis

ist der Kiffer nach einem „rau(s)chigen Wochenende“ sechs Wochen lang Freiwild für die Verkehrsbehörden und auch wenn jemand nur am Wochenende kifft kannst er trotzdem immer den Lappen unter der Woche verlieren.

Find ich absolut unakzeptabel, diese Praxis.

Dem schließe ich mich vollkommen an. +1

Hier wird das Strassenverkehrsrecht zum Ersatzstrafrecht gegen Kiffer gemacht. Und die Bemesungsgrundlagen dazu sind mehr als fragwürdig.

@Micha: Du bist wahrscheinlich schon sehr vielen bekifften Autofahrern begegnet, sie sind dir bloß nicht aufgefallen. Laut ein paar Studien aus

USA;GB, Holland und Deutschland (die Deutsche wird von den Verantwortlichen zurückgehalten), fahren bekiffte Menschen vorsichtiger, rücksichtsvoller und lassen Rasern in brenzligen Situationen gerne mal den Vortritt,

es herrscht eine allgemein progressives Fahrverhalten, gefährlich wird es erst wenn der Mischkonsum anfängt, Gras + Alkohol + Geschwindigkeitsrausch = sehr gefährlich.

Diesen Studien nach liegt es aber  viel mehr am Charakter der Fahrer, wie sie sich ihren Mitmenschen im Straßenverkehr gegenüber verhalten, nicht an den Stoffen die sie konsumieren, die folgen den Charakterzügen.

Das Bekiffte vielleicht nachweislich defensiver fahren als Nüchterne (und natürlich alkoholisierte), das mag stimmen. Aber dennoch meine ich, dass hier klare und wissenschaftlich nachvollziehbare Grenz-und Richtwerte her müssen. Und zwar in einer ähnlichen Weise, wie sie jeder bei Alk im Strassenverkehr kennt. Dazu braucht es eben die Bemessungsgrundlage, die nicht lediglich stumpf feststellt, DAS irgendwann in den letzten Wochen mal was genommen wurde...sondern nachvollziehbar auch wann, und ob es zum Zeitpunkt der Kontrolle eine tatsächliche Einschränkung der Fahrtüchtigkeit gab. Genau das ist bis heute nicht gegeben. Und hier informiert Dykmanns auch völlig falsch, denn es werden nicht die aktiven THC-Anteile geprüft, sondern lediglich die wochenlang vorhandenen Zerfallsprodukte. Und die können mEn kaum eine haltbare Grundlage für strassenverkehrsrechtliche Folgen sein.

Man stelle sich mal vor:

Es gibt durchaus medizinische Testverfahren, die einen Alkoholkonsum noch Wochen danach nachweisen können (Leberwerte in Kombination mit weiteren Blutmesswerten, wird übrigens bei jeder MPU gemacht). Wie viele Führerscheine würden wohl bei jeder gewöhnlichen Kontrolle in Flensburg laden, wenn man diese Tests als Grundlage heranziehen würde?! Fast alle! (wenn man kein völliger Abstinenzler ist)

 

Jede psychoaktive Substanz kann die Fahreignung beeinträchtigen. Und nur konkrete sachliche Vorgaben (indeviduell für jede Substanz) können hier Verkehrs- und Rechtsicherheit für alle Seiten bringen. Mischkonsum wird dabei aber wohl ein schwierig zu lösendes Problem sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andi

 



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