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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: "Christoph Rossner" <info AT rossner-und-sohn.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Wed, 25 Jan 2012 10:00:51 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Leute,

 

die Aussage von Frau Dyckmans ist dahingehend krass, weil Sie

eine Falschaussage macht die der gängigen Praxis des „ bestrafenden Mobilitätsentzugs durch die Behörden“,

weiter Tür und Tor öffnet. Sie behauptet, das die Rückstände von Cannabis nur ein paar Stunden nachweisfähig sind.

Das ist eine Falschaussage, THC lässt sich, je nach vorhergehendem Konsum und Verstoffwechselung bis zu 3 Monate feststellen,

obwohl man unmittelbar nichts konsumiert hat, was die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnte, kann einem nur aufgrund der Tatsache des Konsums

die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Konsum von Cannabis ist aber in Deutschland keine Straftat, so kann folglich aber über den Umweg des Führerscheinentzuges,

der Konsum geahndet werden. Dies ist eine gängige Praxis bei den deutschen Verkehrsüberwachungsbehörden und so eine „Gesetzgrauzone“ in der willkürlich nach gut dünken des

Ermittlungsbeamten durch Führerscheinentzug, Existenzen zerstört werden, ist nicht hinnehmbar. Dies ist ein illegales Vorgehen vom Staat aus, bei dem gezielt jagt auf Kiffer gemacht wird, weil LSD, Kokain, MDMA

oder Speed lassen sich wirklich nur Stunden nach dem Konsum feststellen. Also ist die Aussage von Frau Dyckmans schon krass, weil sie wieder alle Drogen in einen Topf wirft, doch leider ist das

nicht so einfach abzutun wie sich das die gute Frau vorstellt. Ich sehe hier  eine Aushöhlung der Freiheitsrechte, bei der gezielt die Gruppe der Cannabiskonsumenten aus dem Straßenverkehr gezogen werden soll.

Ich weiß nicht aus welchem Teil Deutschlands du kommst Micha, aber bei uns in Bayern ist dein Führerschein definitiv weg wenn die Polizei bei dir im Auto Cannabis findet, egal welche Menge. 0,2g können in Bayern

MPU bedeuten. Es gibt nämlich aktives THC dieses ist ca. 2-12 Stunden in deinem Blut feststellbar und dann gibt es noch das inaktive THC das ist bis zu 90 Tagen feststellbar. Bei unserer gängigen Verkehrsbehördenpraxis

ist der Kiffer nach einem „rau(s)chigen Wochenende“ sechs Wochen lang Freiwild für die Verkehrsbehörden und auch wenn jemand nur am Wochenende kifft kannst er trotzdem immer den Lappen unter der Woche verlieren.

Find ich absolut unakzeptabel, diese Praxis.

 

@Micha: Du bist wahrscheinlich schon sehr vielen bekifften Autofahrern begegnet, sie sind dir bloß nicht aufgefallen. Laut ein paar Studien aus

USA;GB, Holland und Deutschland (die Deutsche wird von den Verantwortlichen zurückgehalten), fahren bekiffte Menschen vorsichtiger, rücksichtsvoller und lassen Rasern in brenzligen Situationen gerne mal den Vortritt,

es herrscht eine allgemein progressives Fahrverhalten, gefährlich wird es erst wenn der Mischkonsum anfängt, Gras + Alkohol + Geschwindigkeitsrausch = sehr gefährlich.

Diesen Studien nach liegt es aber  viel mehr am Charakter der Fahrer, wie sie sich ihren Mitmenschen im Straßenverkehr gegenüber verhalten, nicht an den Stoffen die sie konsumieren, die folgen den Charakterzügen.

 

LG

Christoph

 


Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Bettina & Michael Demus
Gesendet: Dienstag, 24. Januar 2012 17:13
An: Mailingliste der AG Drogen
Betreff: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

 

Am 24.01.2012 13:06, schrieb Christoph Rossner:

gute Frage, krasse Aussagen von Dyckmans...

Ich sehe da keine krassen Aussagen von Dyckmans. Sie beschreibt nur den Werdegang bei einer ordnungswirdrigen
Trunkenheitsfahrt. Ich sehe da auch keine Benachteiligung von Drogenonsumenten um Vergleich zum Alkohol, ganz im
Gegenteil. Die derzeitige Rechtslage begünstigt die Konsumenten von BtM und Arzneimitteln.

Bevor es zum Aufschrei kommt:
Dyckmans beschreibt die Verfahrensweise nach einer Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss aktiver psychoaktiver
Substanzen
! Von einer Ausnahme abgesehen sehe ich da keine großen Kritikpunkte. Keiner von Euch will einem bekifften
Autofahrer begegnen, glaubt mir!

Mir macht jedoch die Aussage zum letzten Verkehrsgerichtstag in Goslar Angst. Wird die Forderung des sofortigen FE-
Entzuges nach einer auch ordnungswidrigen Trunkenheitsfahrt umgesetzt, dann wird nochmals die Jagd nach Konsumenten forciert.
DAS wäre ein Hammer.

Gruß Micha









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