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ag-drogen - [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

[AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: "Christoph Rossner" <info AT rossner-und-sohn.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Tue, 24 Jan 2012 13:06:06 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

gute Frage, krasse Aussagen von Dyckmans...


http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f320271.html#q320271
16.12.2011

..
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
in ihrer Antwort zu Frage von A.Alberger schreiben sie:

...handelt jeder ordnungswidrig, der unter der Wirkung eines
berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug führt, wobei die Wirkung als
nachgewiesen gilt, wenn eine solche Substanz im Blut nachgewiesen wird,
und nicht erst dann, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung durch
einen Substanzkonsum vom Verkehrsteilnehmer ausgeht. Damit will der
Gesetzgeber erreichen, dass der Substanzkonsum insgesamt zurückgeht,.....

verstehe ich das richtig, dass also die Bestrafung von
Verkehrsteilnehmern die "nicht berauscht "Auto fahren sondern nur z.B
Abbauprodukte von Cannabis im Blut haben, als Ersatzstrafrecht für
Gelegenheitskonsumenten eingesetzt wird?

Der Konsum an sich ist ja nicht strafbar oder?

Wissen sie was der Entzug des Führerscheins für soziale Folgen haben kann?

Mit freundlichen Grüssen
K.

=====

Antwort von Mechthild Dyckmans
23.01.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es trifft zu, dass der Konsum von Cannabis nicht strafbar ist. Aber der
Gesetzgeber will auch die höchstmögliche Sicherheit im Straßenverkehr
gewährleisten. Daher ist das Führen eines Kraftfahrzeuges unter
Drogeneinfluss strafbar.

Es trifft zu, dass nach §24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) auch
der mit Bußgeld bedroht wird, der ohne Beeinträchtigung der
Fahrsicherheit unter Wirkung eines der in der Anlage zu §24a StVG
genannten Rauschmittel, also auch Cannabis, ein Kraftfahrzeug führt. Um
den Einzelnen zu schützen, hat der Gesetzgeber aber auch strenge
Anforderungen für die Beweisführung an die Verfolgungsbehörden gestellt:
Es gilt als Nachweis für die Wirkung, wenn die Substanz im Blut
nachgewiesen wird. Da sich Cannabis im Blut nur wenige Stunden
nachweisen lässt, ist nur ein Nachweis von THC im Blut ein starkes Indiz
dafür, dass der Konsum des Rauschmittels in einem engen zeitlichen
Zusammenhang mit dem Führen des Kraftfahrzeuges steht. Wenn eine
Verfolgungsbehörde keinen Bluttest durchführt, wird eine Verurteilung
unwahrscheinlicher. Außer dem Bluttest werden immer noch andere Beweise,
zum Beispiel ein Geständnis, Zeugenaussagen oder ein
Sachverständigengutachten beigebracht werden. Im Übrigen gilt auch beim
Alkohol, dass jemand mit über 0,5 Promille Alkohol im Blut - unabhängig
von seinem Fahrverhalten - zur Rechenschaft gezogen wird.

Anders als bei Alkoholsündern gibt es bei Drogen keine Grenzwerte für
die absolute Fahruntüchtigkeit. Drogenkonsumenten am Steuer werden daher
meistens nicht wegen einer Straftat, sondern nur wegen einer
Ordnungswidrigkeit belangt. Ihren Führerschein dürfen sie vorerst
behalten. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen hat sich der
49. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2011 in Goslar dafür ausgesprochen,
dass den Konsumenten von Drogen nach einer Drogenfahrt unverzüglich die
Fahrerlaubnis entzogen wird. Auf europäischer Ebene läuft ein großes
Projekt ("DRUID", www.druid-project.eu ), welches unter anderem
Grenzwerte für THC im Blut festzulegen versucht.

Drogen und Straßenverkehr passen nicht zusammen. Es ist im Interesse
aller Verkehrsteilnehmer, wenn die Zahl der Drogenfahrten zurückgeht.
Dies kann aber nicht nur durch die Androhung von Strafen, sondern
zusätzlich auch durch verstärkte Aufklärungsmaßnahmen, vor allem in den
Fahrschulen, und Beratungs- und Therapieangebote erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans


 




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