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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: "Georg v. Boroviczeny" <georg AT von-boroviczeny.de>
  • To: "'Spiff Pirat'" <spiffpp AT yahoo.de>, "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Tue, 24 Jan 2012 21:59:30 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

das Problem an der Sache ist, dass jemand, der wegen Drogen(resten) im Blut
Schwierigkeiten bekommt, einen -teuren- Anwalt braucht, um Recht zu bekommen
(vielleicht, je teurer und erfahrener der Anwalt, desto besser die Chancen)
Wie viele können sich das leisten?
Daher müssen politische Forderungen auf den Tisch (noch werden wir
'durchfallen', wie gut die Forderungen auch sind, egal, sie sind dann in der
Diskussion; die Linke kopiert ja uns auch, sogar im Bund:
Cannabis-social-clubs sind/waren ein Programmpunkt hier in Berlin)
Also weiter im Bohren dick(mannscher) Bretter

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-drogen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Spiff Pirat
Gesendet: Dienstag, 24. Januar 2012 20:03
An: Mailingliste der AG Drogen
Betreff: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

Hallo Micha.


>> Für alle anderen Drogen gilt ggw. wohl noch die 0-Toleranz. Ist aber eh
nicht ganz so häufig dass es da Streitigkeiten gibt. Denn es gibt ja noch
die Verwaltungsverfahren. Und was da abgeht ist skandalös, da gebe ich Dir
Recht. Insbesondere, weil die Fahrerlaubnisbehördenganz gern mal die
Rechtsprechung missachten.

Ja, das darf man dabei nicht vergessen. Wenn man erwischt wird, wird es in
NRW so gehandhabt, daß nach Abschluß der Strafsache die Daten an die
Führereschienstelle weitergegeben werden und dann kommt mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit die MPU. Diese ganze Verfahren ist sehr übergriffig und
überhaupt nicht zu tolerieren.
Die 0-Toleranz bei anderen Drogen ist aber so auch nicht rechtssicher. Mir
ist mindestens ein Fall bekannt, wo jemand unter anderem unter Einfluß von
Kokain stand und seinen Führerschein behalten konnte, weil der Anwalt dem
Gericht aufgezwungen hat zu beweisen, daß der Mandant zu diesem Zeitpunkt in
seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war. Kann aber auch sein, daß das nicht
weiter verfolgt wurde, weil der Mann sowieso im Knast gelandet ist.



>> Keiner von Euch will einem bekifftenAutofahrer begegnen, glaubt mir!

Ich bin solchen Autofahrern schon begegnet. Keiner davon war eine Gefahr für
den Straßenverkehr, bei einem verbesserte sich das Fahrverhalten deutlich.
Vom BGH gibt's ein Gutachten, daß bescheinigt bei bekifften Fahrern eine
bessere Fahrweise und weniger Riskiofreudigkeit und somit geringere
Unfallgefahr. Ich habe selbst einen Bekannten der sein Tourette-Syndrom und
sein ADHS mit Cannabis medikamentiert und auch eine Sondergenehmigung für
den Führerschein hat.
Das Kiffen und Autofahren sich auschließen muß, da geh ich nicht mit, schon
gar nicht bei Cannabispatienten. Mit eingestellten Psychopharmaka darf man
Autofahren, warum sollte das bei medizinischem Cannabis anders sein?

Bis später,

Spiff


------
Freiheit, für alle, für umsonst. ACHTUNG: Obige Unterschrift ist nicht ganz
ernst gemeint. Weitere Belehrungen darüber, was und wie Freiheit ist oder
nicht werden nicht benötigt. Danke. www.piratenpartei.de - Klarmachen zum
Ändern!


________________________________
Von: Bettina & Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
An: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 17:53 Dienstag, 24.Januar 2012
Betreff: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Am 24.01.2012 17:27, schrieb Christine Zander:
Wie sieht denn die derzeitige Rechtslage aus? Meines Wissens gilt die
0-Toleranz. Wenn bei jemandem BTM im Blut festgestellt wird, heisst es ja
nicht, dass er total dicht Auto gefahren ist. Haschisch braucht z.B. sehr
lange (3 Wochen glaube ich) bis es nicht mehr im Blut festgestellt wird.
Viele Substituierte bekommen regelmäßig den Führerschein entzogen, weil hier
die Gesetzeslage gar nicht klar ist.
>

>LG, Christine
Zur 0-Toleranz:

THC:
Zum Cannabis gibt es die Ausnahme, mittlerweile von RA Hettenbach
    aus Ludwigsburg beim BVerfG erstritten. Da ging es um die
    Wirksamkeit von weniger als 1ng/ml Delta9-THC  auf die
    Fahrtauglichkeit des Klägers. Ein Gutachten der Uni Heidelberg das
    in das Verfahren eingeführt wurde bestätigte, dass bei einem Wert
    w.o. , keine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit vorliegt. Bayern
    hat danach wohl als erstes Bundesland reagiert und eine 2ng-Grenze
    für die Einleitung von Bußgeldverfahren eingeleitet.
Jetzt lässt sich streiten ob es vielleicht 4 oder 8 ng/ml aktives
    THC sein sollen, aber dazu wird DRUID gerade durchgeführt (na
    endlich!!! stöhn)

Für alle anderen Drogen gilt ggw. wohl noch die 0-Toleranz. Ist aber
    eh nicht ganz so häufig dass es da Streitigkeiten gibt. Denn es gibt
    ja noch die Verwaltungsverfahren. Und was da abgeht ist skandalös,
    da gebe ich Dir Recht. Insbesondere, weil die Fahrerlaubnisbehörden
    ganz gern mal die Rechtsprechung missachten.

LG Micha






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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen
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