Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans


Chronologisch Thread 
  • From: "Christoph Rossner" <info AT rossner-und-sohn.de>
  • To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 09:36:18 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Hallo Micha,

 

leider ist die Fantasie eines Rechtsstaates wie du sie vor Augen hast, weit weg von dem was Behörden, Staatsanwälte, Richter und Beamte

daraus formen. Die gängige Praxis in Bayer ist nun mal definitiv so, da du Aufgrund von Cannabis komplett durch den Wolf gedreht wirst. Ich weiß nicht wie oft du mit

der Polizei schon Cannabisprobleme hattest. Micha, aber ich glaube das Menschen neutral sind und sich an den Gesetzestext halten, aber der ist beim Onkel Richter Auslegungssache,

so wie Er ein Gesetz sieht so wird Er entscheiden. Hinzu kommt noch das THC eine aktive und eine inaktive Phase hat, bei uns werden aber nur die Abbauprodukte Analysiert die den Konsum nachweisen und nicht das Wann,

was hier viel wichtiger wäre. Hattest du nach einer Trunkenheitsfahrt mit 0,6 Promil, bei der dich die Beamten gestoppt hatten, schon mal eine Hausdurchsuchung mit der Begründung Gefahr im Vollzug. Wenn du so etwas wegen 0,5g

Gras schon einmal erleben durftest, hast du einen Schock fürs Leben. Also deine Sichtweise der Situation ist weit weg von der Realität in einigen Bundesländern.

Es ist definitiv so das dich Bullen ficke wollen und die schaffen das und das ist ein Charakterzug dieser Menschen, genauso wie kiffende Menschen einen bestimmten Charakterzug haben, dies gilt dann auch noch mal

im Straßenverkehr, je nach Charakter ist ein Mensch risikobewusster und verhält sich dementsprechend verantwortungsvoll seinen Mitmenschen gegenüber.

Ich bin sowiso dafür das man nach dem Kiffen erst 12 Stunde später wieder fahren sollte, gleiches gilt für Alkohol und andere Rauschmittel, die haben im Straßenverkehr überhaupt nicht zu suchen.

Darauf hin sollten wir arbeiten, absolut „clean“ auf der Strasse, aber gerecht..

 

LG

Christoph

 

 


Von: ag-drogen-bounces+info=rossner-und-sohn.de AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-drogen-bounces+info=rossner-und-sohn.de AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Bettina & Michael Demus
Gesendet: Donnerstag, 26. Januar 2012 02:10
An: Mailingliste der AG Drogen
Betreff: Re: [AG-Drogen] Wieder etwas hochgeistliches von Frau Dyckmans

 



 

Vielleicht sollten wir mal genauer werden. Ihr schreibt, dass die Kiffer mit dem Straßenverkehrsrecht verfolgt werden, sorry aber das ist nicht wirklich zutreffend. Es sind weder die StVO noch das StVG oder die StVZO oder irgendeine der diesen Vorschriften nachgeordneten Gesetze die den Konsumenten von Betäubungsmitteln das Leben schwer machen. Im Gegenteil. BtM-Konsumenten werden gerade bei der ordnungswidrigen Trunkenheitsfahrt häufig gegenüber den Alkoholfahrern bevorteilt! Da es keine verbindlichen Grenzwerte gibt, bleiben die meisten Konsumenten von Strafverfahren verschont und werden "nur" mit einem Bußgeldverfahren belegt. Da gibts eigentlich kaum etwas zu kritisieren. Höchstens die Art und Weise der Feststellung der Trunkenheitsfahrt durch die Polizei, die ist oft kritikwürdig. Das ist jedoch zum Teil dem Umstand geschuldet, dass es eigentlich keine wirklich professionelle technische Hilfsmittel zur Erkennung von aktiven psychoaktiven Substanzen gibt.

Die aus meiner Sicht rechtswidrige Verfolgung der Konsumenten geschieht auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), genauer: der Anlage IV zur FEV (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html). Schaut in der Tabelle auf Punkt 9 ff.! DAS ist die Rechtsgrundlage mit der Konsumenten von BtM verfolgt werden.

Die Argumentation, dass bekiffte Kraftfahrer vorsichtiger sind als andere erschließt sich mir nicht. Ich habe das Gutachten sehr eingehend studiert und kann da keinerlei Empfehlung heraus lesen die dazu auffordert besser bekifft als nüchtern zu fahren. Ich kann mich selbstverständlich irren, aber dann bitte darum aus dem Gutachten wörtlich zu zitieren!

LG
Micha 



 




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang