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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Blauschilder und Benutzungspflicht

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Blauschilder und Benutzungspflicht


Chronologisch Thread 
  • From: "ervin.peters" <ervin.peters AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Blauschilder und Benutzungspflicht
  • Date: Sat, 11 Aug 2012 17:39:14 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Michael Blödow schrieb:
Robert schrieb:
also ich bin weiterhin für eine komplette Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht.


Ich auch, denn sie ist mit Verkehrssicherheit nicht zu begründen. Und die Aufteilung nach Art der Verkehrsteilnahme ist willkürlich.
Wenn man die Flüssigkeit des Verkehrs im Blick hat, also das möglichst behinderungsfreie Fahren - Gefährdungen müssen immer ausgeschlossen sein - kann man über eine Separation nach Geschwindigkeit nachdenken. Und dann stellt man fest, die haben wir schon in Form des Rechtsfahrgebotes, bzw. ist natürliches Verhalten, das sich langsame Verkehrsteilnehmer am Rand aufhalten...

...Ich möchte mit meinem BMW auf vielen Landstraßen auch 150km/h fahren. Warum soll ein Rennradfahrer dem Radweg ausweichen dürfen, der für Radfahrer vorgeschrieben ist, ich als BMW-Fahrer muß mich aber an die regeln halten?

Du gehts in dieser Art der Argumentation davon aus, das beide Regelungen gleichen Sinngehalt haben, d.h. beide geeignet sind die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Sind sie aber nicht.

Während Geschwindigkeitsbegrenzungen, oder Langsamfahren bis etwa hinunter zu 40 oder 30km/h mit einer Abnahme von Unfallhäufigkeit und dramatischen Abnahme der Unfallschwere gerade von externen Unfallbeteiligten korrelliert, steigt bei fahrbahnbegleitenden Radwegen das Unfallrisiko - insbesondere für Radfahrer.

Die Radwegebenutzungs_pflicht_ ist eine Privilegierungsmaßnahme für den Kraftverkehr und ist mit der primären Aufgabe der StVO, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nicht vereinbar. Sie hat auch noch nachhaltige Konsequenzen für den öffentlichen Raum, sie ist Gefährdungserhöhend, weil Kraftfahrer schneller fahren, weniger mit anderen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn rechnen und häufiger zu zu mangelnden Abständen, nicht angepasster Geschwindigkeit und Revierverteidigungsverhalten neigen. (Holländische LKW Fahrer sind da ganz schlimm)

Entweder gelten unsere Gesetze oder sie gelten nicht, aber nur weil ich einen Anzug trage und dem Stadtrat bekannt bin darf ich halt auch nicht falschparken, auch wenn das viele Städte so handhaben:-)

Deshalb ist es gut den Gesetzen ihren Sinngehalt und Wertekontext mitzugeben, damit dieser nachvollziehbar wird.




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