schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Emanuel Schach <emanuel.schach@piratenpartei-hessen.de>
- To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG
- Date: Sat, 14 Nov 2015 13:12:29 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
Moin,
statt vieler Worte:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
Erst mal brauche ich eine zugegangene Austrittserklärung. Eine Aussage, dass man etwas (angeblich) getan hat, erfüllt diese Voraussetzung imho eindeutig nicht.
Vermutlich wird der Streit, der letztlich ein persönlicher zwischen Markus und Markus ist, von einigen munter unterstützt. Das mag jeder halten, wie er will. Diese Liste hier finde ich allerdings denkbar ungeeignet dafür, persönliche Animosiäten zu pflegen.
Beste Grüße
Emanuel
Am 13.11.2015 um 13:25 schrieb Georg von Boroviczeny:
Huch Simon,
die Sache ist schon spannend:
selbst wenn ich deiner Argumentation betreffend des frei wählbaren
Austrittsweges folgte, so bleiben 'Komplikationen' aus Satzung(en):
die Bundessatzung regelt den Austritt garnicht, sagt nur, dass damit
eine Mitgliedschaft beendet ist (§ 5), § 3 (1) Punkt 2 legt ihn auf die
Wohnsitzgliederung fest (hier Münster), §3 (2a), Satz 2 gewährt freie
Wahl; zu einem Wechsel in freier Wahl müsste (mMn) aber auch ein
Verlassen der derzeitigen niedrigsten Gliederung gehören....
Für den KV Münster finde ich keine eigene Satzung, daher NRW:
§2 ist da mE etwas widersprüchlich:
(2) lässt da recht freie Wahl "horizontal wie "vertikal", damit sollte
auch ein Verlassen einer Untergliederung möglich sein; dagegen spricht
(3), "Die Mitgliedschaft umfasst immer die gewählte Gliederung, sowie
alle vorgeordneten Verbände.", was bei einem Austritt idT einen Austritt
aus der Partei an sich impliziert.
Die Willenserklärung Kompa sagt eindeutig, dass er die KV verlassen
will, mehr nicht; ich frage mich schon, was ein (ordentliches) Gericht
daraus ersehen/machen würde, wenn die Partei einen Austritt feststellte
und K. dagegen vorgeht.....
wie weitere MLs jetzt zeigen, ist selbst deine Ansicht zur
Wirksamkeit/Zustellung des Austritts umstritten.
Zwei Dinge wären mir wichtig:
a.) Michael Ebner sollte als vors. Richter des BSG klären, ob Markus K.
selbst sich als aus der Partei ausgetreten erklärt/sieht (causa finita)
b.) egal ob oder ob nicht: Markus K. sollte den Anstand besitzen, als
Richter zurückzutreten; seine Integrität ist auf jeden Fall beschädigt.
Ich würde bei JEDEM Fall vor dem BSG, in dem ich irgendwie verwickelt
wäre, einen Antrag auf Erkennen der Befangenheit stellen.
Wie gesagt, es ist spannend, wir sollten das als Schiedsrichter der
Partei nicht aus den Augen verlieren und in nicht allzuferner Zukunft
mal (real life am besten) ausführlich diskutieren und dabei möglichst zu
einer gerichtsfesten Entscheidung kommen.
PG
Georg
Am 13.11.2015 um 12:33 schrieb Simon Gauseweg:
Moin,
Am 13.11.2015 um 08:28 schrieb Stefan Kalhorn:
§ 2 Absatz 2 der NRW-SatzungIch behaupte, dass es nicht nichtig, sondern lediglich unanwendbar ist
widerspricht schlicht höherrangigem Recht und ist nichtig.
(Verdrängung statt Vernichtung). Aber das ist eine völlig andere
Diskussion.
Das Posting auf einer Mailingliste geht deshalb einfach ins Leere, einAnderer Ansicht: Morlok.
Austritt aus der Piratenpartei ist es jedenfalls nicht.
Ich zitiere:
Die Parteimitgliedschaft knüpft an einen konkreten, regionalenGebietsverband der untersten Stufe an, zugleich vermittelt sie dem
Einzelnen die Mitgliedschaft in den höheren Organisationsstufen bis
hin zur (Gesamt-)Partei, es entsteht damit eine »gestufte
Mehrfachmitgliedschaft« [div. Nachweise]
Ein Austritt aus dem jeweiligen Gebietsverband führt automatisch zumAusscheiden aus der (Gesamt-)Partei. Aus dem akzessorischen Charakter
der Mitgliedschaft folgt, dass eine ausschließliche Mitgliedschaft in
der (Gesamt-)Partei ebenso ausgeschlossen ist wie die Möglichkeit,
Mitglied bloß in einem konkreten Gebietsverband auf einer einzelnen
Organisationsstufe zu sein, ohne zugleich der (Gesamt-)Partei
anzugehören.
Morlok, PartG, München, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 21.
Ich finde das ja ebenso einleuchtend wie eindeutig. ;-)
Und zu Georg angeht:
Ja, eine Austrittserklärung ist prinzipiell eine empfangsbedürftige
Erklärung. Allerdings kann man schlecht einen bestimmten Weg
vorschreiben, da das PartG zum Recht auf "jederzeitigen sofortigen
Austritt" relativ eindeutig ist. Ich gehe davon aus, dass eine
Austrittserklärung öffentlich bei Günther Jauch ebenso wirksam und
gültig wäre, wie eine, die per E-Mail oder per Bierdeckel beim
Vorsitzenden ankommt. Nur, dass der Vorsitzende den Jauch nicht
zwingend schauen muss. Wegen der Öffentlichkeit und des relativ
klaren, starken Rechts auf sofortigen Austritt.
Auf der Mailingliste haben wir zumindest das Kriterium der
Öffentlichkeit und offenschtlich auch einen Monat später noch
Nachvollziehbarkeit der relativ eindeutigen Austrittserklärung. Da
Herr RA Kompa auch auf der Mailingliste kurz zuvor mit dem
Vorsitzenden des KV, Daniel Düngel (MdL) debattiert hatte und
insgesamt davon auszugehen ist (insb. bei PIRATEN), dass der 1V des KV
die KV-ML liest, dürfte diese Erklärung auch zugegangen sein.
Fazit: Herr RA Kompa ist ausgetreten und nicht mehr Schiedsrichter.
Selbst, wenn er wieder eingetreten wäre (bspw. durch einen "Widerruf",
der letztlich als erneuter Aufnahmeantrag zu sehen wäre), wäre er kein
Schiedsrichter mehr.
Eindeutig auch daran zu sehen, dass er hier auf dieser ML nicht
mitschreibt. Holger achtet ja sehr akkurat darauf, dass nur
Zugriffsberechtigte einen Zugriff haben.
Ich kann nur hoffen, dass er nicht mehr an BSG-Sitzungen teilhat, weil
sonst sämtliche Beschlüsse und Urteile wg. Verletzung des Rechts auf
den gesetzlichen Richters fehlerhaft zu Stande gekommen sind.
Ich fände es sehr schade, wenn die bisherige Bestandsquote der
BSG-Urteilen vor den ordentlichen Gerichten von bislang 100% durch das
neue BSG, das ja immerhin Korruption und Filz bekämpfen und für mehr
Rechtssicherheit sorgen will, nun sinke.
Grüße,
Simon
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, (fortgesetzt)
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Georg von Boroviczeny, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Xander Dorn, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Georg von Boroviczeny, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Stefan Kalhorn, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Michael Ebner, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Mario Longobardi, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Georg von Boroviczeny, 13.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Emanuel Schach, 14.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Georg von Boroviczeny, 14.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Stefan Kalhorn, 15.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, fledi, 15.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 20.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, fledi, 20.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, fledi, 20.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 17.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Georg von Boroviczeny, 17.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Simon Gauseweg, 17.11.2015
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG, Mario Longobardi, 17.11.2015
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