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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG
  • Date: Fri, 13 Nov 2015 13:25:38 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Huch Simon,
die Sache ist schon spannend:
selbst wenn ich deiner Argumentation betreffend des frei wählbaren
Austrittsweges folgte, so bleiben 'Komplikationen' aus Satzung(en):
die Bundessatzung regelt den Austritt garnicht, sagt nur, dass damit
eine Mitgliedschaft beendet ist (§ 5), § 3 (1) Punkt 2 legt ihn auf die
Wohnsitzgliederung fest (hier Münster), §3 (2a), Satz 2 gewährt freie
Wahl; zu einem Wechsel in freier Wahl müsste (mMn) aber auch ein
Verlassen der derzeitigen niedrigsten Gliederung gehören....
Für den KV Münster finde ich keine eigene Satzung, daher NRW:
§2 ist da mE etwas widersprüchlich:
(2) lässt da recht freie Wahl "horizontal wie "vertikal", damit sollte
auch ein Verlassen einer Untergliederung möglich sein; dagegen spricht
(3), "Die Mitgliedschaft umfasst immer die gewählte Gliederung, sowie
alle vorgeordneten Verbände.", was bei einem Austritt idT einen Austritt
aus der Partei an sich impliziert.
Die Willenserklärung Kompa sagt eindeutig, dass er die KV verlassen
will, mehr nicht; ich frage mich schon, was ein (ordentliches) Gericht
daraus ersehen/machen würde, wenn die Partei einen Austritt feststellte
und K. dagegen vorgeht.....
wie weitere MLs jetzt zeigen, ist selbst deine Ansicht zur
Wirksamkeit/Zustellung des Austritts umstritten.
Zwei Dinge wären mir wichtig:
a.) Michael Ebner sollte als vors. Richter des BSG klären, ob Markus K.
selbst sich als aus der Partei ausgetreten erklärt/sieht (causa finita)
b.) egal ob oder ob nicht: Markus K. sollte den Anstand besitzen, als
Richter zurückzutreten; seine Integrität ist auf jeden Fall beschädigt.
Ich würde bei JEDEM Fall vor dem BSG, in dem ich irgendwie verwickelt
wäre, einen Antrag auf Erkennen der Befangenheit stellen.
Wie gesagt, es ist spannend, wir sollten das als Schiedsrichter der
Partei nicht aus den Augen verlieren und in nicht allzuferner Zukunft
mal (real life am besten) ausführlich diskutieren und dabei möglichst zu
einer gerichtsfesten Entscheidung kommen.
PG
Georg

Am 13.11.2015 um 12:33 schrieb Simon Gauseweg:
> Moin,
>
> Am 13.11.2015 um 08:28 schrieb Stefan Kalhorn:
>> § 2 Absatz 2 der NRW-Satzung
>> widerspricht schlicht höherrangigem Recht und ist nichtig.
> Ich behaupte, dass es nicht nichtig, sondern lediglich unanwendbar ist
> (Verdrängung statt Vernichtung). Aber das ist eine völlig andere
> Diskussion.
>
>> Das Posting auf einer Mailingliste geht deshalb einfach ins Leere, ein
>> Austritt aus der Piratenpartei ist es jedenfalls nicht.
> Anderer Ansicht: Morlok.
>
> Ich zitiere:
> > Die Parteimitgliedschaft knüpft an einen konkreten, regionalen
> Gebietsverband der untersten Stufe an, zugleich vermittelt sie dem
> Einzelnen die Mitgliedschaft in den höheren Organisationsstufen bis
> hin zur (Gesamt-)Partei, es entsteht damit eine »gestufte
> Mehrfachmitgliedschaft« [div. Nachweise]
> > Ein Austritt aus dem jeweiligen Gebietsverband führt automatisch zum
> Ausscheiden aus der (Gesamt-)Partei. Aus dem akzessorischen Charakter
> der Mitgliedschaft folgt, dass eine ausschließliche Mitgliedschaft in
> der (Gesamt-)Partei ebenso ausgeschlossen ist wie die Möglichkeit,
> Mitglied bloß in einem konkreten Gebietsverband auf einer einzelnen
> Organisationsstufe zu sein, ohne zugleich der (Gesamt-)Partei
> anzugehören.
> Morlok, PartG, München, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 21.
>
> Ich finde das ja ebenso einleuchtend wie eindeutig. ;-)
>
>
> Und zu Georg angeht:
> Ja, eine Austrittserklärung ist prinzipiell eine empfangsbedürftige
> Erklärung. Allerdings kann man schlecht einen bestimmten Weg
> vorschreiben, da das PartG zum Recht auf "jederzeitigen sofortigen
> Austritt" relativ eindeutig ist. Ich gehe davon aus, dass eine
> Austrittserklärung öffentlich bei Günther Jauch ebenso wirksam und
> gültig wäre, wie eine, die per E-Mail oder per Bierdeckel beim
> Vorsitzenden ankommt. Nur, dass der Vorsitzende den Jauch nicht
> zwingend schauen muss. Wegen der Öffentlichkeit und des relativ
> klaren, starken Rechts auf sofortigen Austritt.
>
> Auf der Mailingliste haben wir zumindest das Kriterium der
> Öffentlichkeit und offenschtlich auch einen Monat später noch
> Nachvollziehbarkeit der relativ eindeutigen Austrittserklärung. Da
> Herr RA Kompa auch auf der Mailingliste kurz zuvor mit dem
> Vorsitzenden des KV, Daniel Düngel (MdL) debattiert hatte und
> insgesamt davon auszugehen ist (insb. bei PIRATEN), dass der 1V des KV
> die KV-ML liest, dürfte diese Erklärung auch zugegangen sein.
>
> Fazit: Herr RA Kompa ist ausgetreten und nicht mehr Schiedsrichter.
> Selbst, wenn er wieder eingetreten wäre (bspw. durch einen "Widerruf",
> der letztlich als erneuter Aufnahmeantrag zu sehen wäre), wäre er kein
> Schiedsrichter mehr.
>
> Eindeutig auch daran zu sehen, dass er hier auf dieser ML nicht
> mitschreibt. Holger achtet ja sehr akkurat darauf, dass nur
> Zugriffsberechtigte einen Zugriff haben.
>
> Ich kann nur hoffen, dass er nicht mehr an BSG-Sitzungen teilhat, weil
> sonst sämtliche Beschlüsse und Urteile wg. Verletzung des Rechts auf
> den gesetzlichen Richters fehlerhaft zu Stande gekommen sind.
> Ich fände es sehr schade, wenn die bisherige Bestandsquote der
> BSG-Urteilen vor den ordentlichen Gerichten von bislang 100% durch das
> neue BSG, das ja immerhin Korruption und Filz bekämpfen und für mehr
> Rechtssicherheit sorgen will, nun sinke.
>
>
> Grüße,
> Simon


--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny






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