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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG
  • Date: Tue, 17 Nov 2015 12:35:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin,

Am 15.11.2015 um 19:24 schrieb Stefan Kalhorn:
Hallo zusammen,

so ist leider Piratenpartei: es werden lange Texte zu einzelnen Personen
geschrieben, mit vorhersehbaren Folgen, je nachdem in welchem Lager man
sich gerade verortet.
Ich bin offen gestanden etwas überrascht, welche Kreise mein beiläufiger Rekurs auf etwas, das Ich für völlig offensichtlich hielt, inzwischen gezogen hat. Ich habe mich in der Diskussion irgendwann zurückgehalten, damit genau dieser Eindruck nicht entsteht. Das eine Mal, wo Rechtsanwalt Markus Kompa und Ich uns begegnet sind, hatten wir keinen Streit und Ich möchte mit ihm auch keinen Streit haben…

Ich bin bestimmt kein Fan von Markus Kompa, aber ich
kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gericht auf dieser Welt seinem
Eintrag auf der Mailingliste den Erklärungswert entnehmen würde, dass er
damit seinen Austritt aus der Piratenpartei Deutschland erklärt hat. Lasst
uns mal zu wichtigeren Fragen kommen...
Liegt mE eher an der Unfähigkeit der Gerichte dieser Welt, dieses Internetz zu verstehen, als daran, dass die Sach- und Rechtslage irgendwie uneindeutig wäre. Zumal: Auch der Betroffene scheint der Auffassung zu sein, zmd. die Rechtsfolge "KV-Wechsel" sei mit der E-Mail herbeigeführt worden. Der Streit auf dieser Mailingliste dreht sich ja letztlich darum, ob/dass:

1.) die NRW-Bestimmung zur "vertikalen" Gliederungswechsel unanwendbar weil rechtswidrig ist, (weil)
2.) aus dem Austritt aus einer Untergliederung zwingend der Austritt aus dem Gesamtverband folgt und
3.) ein "horizontaler" Gliederungswechsel, sofern möglich (hier allgemein unterstellt) jedenfalls erst zum Jahreswechsel möglich gewesen wäre, sodass auch hier eher von einem Austritt zu sprechen wäre.

Mit der Folge, dass bei Verbleiben des Ausgetretenen im Spruchkörper des BSG bei Bekanntwerden dieser Umstände ein ziemlicher Shitstorm droht das ohnehin schon angeschlagene BSG auch noch politisch zu beschädigen.

Das ist alles sehr traurig. Und damit, da gebe Ich Dir Recht, Stefan, sehr, sehr piratig. :-(

Grüße,
Simon




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