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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <pp@von-boroviczeny.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Behauptung zu aktuelle Mitglieder des BSG
  • Date: Fri, 13 Nov 2015 04:42:56 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hi,
wie ich schon etwas früher schrieb, ist mE offen, ob Kompa rechtswirksam gegenüber einem dafür empfangsberechtigtem Organ der Partei seinen Austritt erklärt hat. Das erscheint mir nach allem, was mir hier vorliegt (die 'Erklärung' in einem Sync.Forum zweifelhaft.
>c) Ein Mitglied, das zwischenzeitlich sein Richteramt verloren hat, nimmt an Sitzungen des Bundesschiedsgerichts teil und wirkt an der Urteilsfindung mit
>
>Kann ja sein, dass Herr RA Kompa zwischenzeitlich wieder eingetreten ist.
das ist so nicht haltbar: in dem Moment des Austritts verliert jemand das Amt als Richter, ein Wiedereintritt lässt das nicht wieder aufleben; derjenige kann lediglich erneut kandidieren und gewählt werden.
Aber die Idee von Xander, einfach Kompa zu fragen, ist nicht verkehrt: rechtsanwalt@kanzleikompa.de

Grüße
Georg

Am 13.11.2015 um 02:55 schrieb Simon Gauseweg:
Moin

Am 12.11.2015 um 22:44 schrieb Mario Longobardi:
oder ob Du nur auf die Schnelle das passende GIF nicht
gefunden hast…

Hä?
Tschuldige, hatte GIF mit JPEG verwechselt. Das war hier Dein Einstand auf der Mailingliste am 01.10.2015 (1359) und wohl das Unverschämteste, das Ich auf dieser ML bisher gelesen habe. ;-)

Aber der Vollständigkeit hallber:
Er hat am 14.10. auf einer Mailingliste öffentlich seinen Austritt
erklärt: <http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=508358>

Mit Austritt aus der Partei endet auch das Richteramt, § 3 Abs. 7 SGO.


Gibt jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Ein Missverständnis deinerseits
b) Ein Nichtmitglied nimmt an Sitzungen des Bundesschiedsgerichts teil und wirkt an der Urteilsfindung mit

Ich tippe ja auf a.

Verwundert,

Nichtverwundert

Mario
Okay. Hast Du da rechtliche Argumente für? Also solche, die über ein JPEG hinausgehen?

Ich würde übrigens noch gern c) einführen:
c) Ein Mitglied, das zwischenzeitlich sein Richteramt verloren hat, nimmt an Sitzungen des Bundesschiedsgerichts teil und wirkt an der Urteilsfindung mit

Kann ja sein, dass Herr RA Kompa zwischenzeitlich wieder eingetreten ist.

Simon.




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