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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen

nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

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Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de>
  • To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
  • Date: Mon, 12 Jul 2010 12:12:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
  • List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Am 11.07.2010 22:09, schrieb Daniel Schwerd:
> Hallo Frank,
>
> Am 11.07.2010 18:34, schrieb Orangebay:
>> Äääääh, das ist der neue Satzungsentwurf?
>> Ich lese da überall nur "werden
>> durch die Bundessatzung geregelt."!
>>
>
> Überall dort, wo es keinen Bedarf für eine abweichende oder
> weitergehende Regelung gibt.
>
>> Gibt's dann noch ne neue Bundessatzung vorher?
>>
>
> Nein, wieso?
>
>> Ansonsten muss ich ja jetzt erstmal die Bundessatzung lesen, denn da
>> soll NRW demnächst anscheinend gestaltet werden....
>>
>
> Ich schlage vor, Du schaust Dir auch mal ein paar andere Landessatzungen
> an, bevor Du vermutest, dies wäre ein Sonderweg.
>
> Berücksichtige bitte, dass eine Landessatzung ohnehin nicht gegen die
> Bundessatzung verstoßen darf. Daher kann man sowieso keine abweichenden
> Regelungen treffen (selbst wenn man das gerne möchte).
>
> Allenfalls weitergehende Regelungen sind möglich - die möchten wir aber
> in den meisten Fällen vermeiden, da wir eher für weniger denn mehr
> Regeln sind. Common Sense vorausgesetzt.
>
Stimmt so nicht ganz. Es gibt viele Sachen die eine Bundespartei laut
ParteiG ihren Landesverbänden nicht vorschreiben darf.
Und in der Bundessatzung stehen einige Regelungen/Vorschriften die die
LVs und deren Untergliederungen betreffen, die aber laut ParteiG nicht
zulässig sind.
Zwei Beispiele:
- Entgegen unserer Bundessatzung hat der jeweils niedrigste GV das Recht
den Mitgliedsbeitrag autonom festzusetzen (Finanzautonomie).
In Parteien mit Verbandsgliederung können Verbände ausschließlich den
direkt unter ihnen stehenden Verbänden vorschreiben, wie viel diese pro
Mitglied an sie zahlen haben. (Hierzu gibt es mind. ein Urteil)
- Entgegen unserer Bundessatzung ist die Untergliederung eines LV
alleinige Sache des LV. Darf also vom Bundesverband gar nicht
vorgeschrieben werden.

Da unter diesen Gesichtspunkten unsere Bundessatzungen auch nicht
bugfrei ist, sollten wir sie nicht als heiliges Buch anbeten und davon
ausgehen, dass alles was drin steht auch Gewicht hat; zumindest einiges
ist -auf Grund von Kompetenzüberschreitungen der Bundespartei gegenüber
den LVs- nur heiße Luft.
Ich vertrete die Ansicht, dass wir die Punkte, die die Bundessatzung den
LVs vorschreibt, obwohl sie hierzu gar nicht die Kompetenz hat,
ausschließlich als Empfehlungen betrachten und uns unsere eigenen
Gedanken machen sollten. Und ggf. auch Regelungen zu verabschieden, die
im Wiederspruch zur Bundessatzung stehen. Getreu unserem Motto: "Denke
selbst!"

> Das Lesen der Bundessatzung würde ich Dir ohnehin sehr ans Herz legen.
> Du kannst kaum eine Landessatzung formulieren, wenn Du nicht auch die
> Bundessatzung kennst und berücksichtigen.
>
> Und dann gibt es noch das Bürgerliche Gesetzbuch, dessen Regelungen auch
> gelten, immer dann, wenn man keine eigenen Regeln hat - auch hier haben
> wir auf Regelungen verzichtet, wenn das schon im BGB in unserem Sinne
> festgelegt ist (etwa beim Vertretungsrecht des Vorstandes).
>
> Viele Grüße
>
> Daniel Schwerd
>
Grüße Olaf/Thoth23




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