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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Colorado, USA

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Colorado, USA


Chronologisch Thread 
  • From: Kaspardavid <Kaspardavid AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Colorado, USA
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 13:59:49 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Guschtl,

dann sag ichs mal anders, wenn wir hier mit der Gold- oder Pulverwaage unterwegs sind:

ICH will nicht, dass in Deutschland jedermann mit einer Wumme zum Aldi laufen kann, nur für den Fall, dass es am Wühltisch zu einem Amoklauf kommt. Und ich hoffe, ich bin hier in der richtigen AG und der richtigen Partei.

Übrigens finde ich, dass wir schon genug Teufelsanwälte haben. Warum machst Du denn jetzt auch noch deren Job? Bringt Dir das was, denen die Argumente gegen uns zu liefern oder lieferst Du uns Deine Meinung?

Ich hab schon genug damit zu tun, gegen Trolle, Presse und heuchlerische Politiker kämpfen zu müssen. Mach Du mir jetzt bitte nicht auch noch das Leben schwer ;-)

Gruß
Michael

Guschtl schrieb:

Kaspardavid schrieb:
... ach und noch eins, Katana: die AG Waffenrecht ist GEGEN Volksbewaffnung! Ich hoffe, Du auch...

Kaspardavid

Katana schrieb:
So ne Schießerei kommt dabei heraus wenn man Gun-Free-Zones macht.
So konnte er Mörder sicher sein nicht auf Gegenwhr zu stoßen.


Mal wieder als Anwalt des Teufels unterwegs:

Was genau ist denn Volksbewaffnung? Haben wir das genau definiert?
Auszug aus dem AG-Wiki:
Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.
Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.
Lässt die Definition aus dem Wiki ein Bedürfnis (Selbstschutz) wie in Österreich zu? Der Begriff "berechtigte Interessen" ist ja etwas dehnbar.

Auch der Satz "Wir treten nicht für ein bewaffnete Bevölkerung ein" ist nicht ganz logisch, da weiter unten von den "berechtigten Interessen" die Rede ist. Diese sind aber etwas schwammig und kann viel reininterpretiert werden (s. Österreich). Demnach kann ich bei großzügiger Auslegung auf viele Bedürfnisse kommen. Und dann bin ich von der sogenannten Volksbewaffnung auch nicht mehr weit weg.

Gruß
Guschtl




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