ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: ukw <ukw AT berlin.com>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] DANKE
- Date: Fri, 20 Jul 2012 21:18:12 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Am 20.07.2012 21:04, schrieb Nico
Catalano:
Kein gesetzestreuer Waffenbesitzer führt seine Waffe bei
sich.
In der BRD gibt es dazu kein Grundrecht, also kann darauf
auch keiner Verzichten.
Die einzigen, die in Deutschland Schusswaffen bei sich
führen sind Polizei, Verbrecher und Personen die besonders
gefährdet sind und dies
in einem aufwändigen Prüfverfahren (aufwändiger als das
für Sportschützen, Jäger oder Sammler) der Behörde gegenüber
nachgewiesen hat.
Ich verstehe gerade nicht warum hier so eine Debatte
künstlich hoch gekocht wird.
Die AG-Waffenrecht hat sich zu dem Themenkomplex
“Volksbewaffnung” (nix anderes ist das ständige führen
seiner Waffe) eindeutig positioniert.
Gruß
Nico
From: ukw
Sent: Friday, July 20, 2012 8:49 PM
To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Subject: Re: [Ag-waffenrecht] DANKE
Am 20.07.2012 20:22, schrieb
Mats Grundhoff:
Hallo UKW,
Keine. Will auch keiner aus der AG.
Welche emotional begründeten
Argumente für ein ständiges Mitführen einer Waffe
gibt es? Wenn das also Grundlage für dein Lob ihm gegenüber war, so gebührt dieses Lob auch der AG, denn hier decken sich die Positionen.
Du darfst gerne sehr emotional Antworten, solange auch Gründe in Deinen emotional formulierten Antworten sind. Ich empfinde meine Mail als sachlich. Aber ich kann mich ja auch vertun. Schleisslich bin auch ich ein Mensch. Ich bin zwar auch mit Herzblut bei der Sache, aber ich kann auch wunderbar mit anderen Meinungen leben und mich inhaltlich mit diesen auseinandersetzen. Also sollte ich emotional rübergekommen sein, so war dies nicht meine Intention.
Denn wenn man die Ratio verlässt und nur der Emotion die Tür offen stehen lässt verlässt man den Pfad, der Lösungen bringt und betritt ein reines Schlachtfeld, bei dem es nicht mehr um Lösungen geht. Ist nicht zielführend. Ich gebe zu, es ist nicht immer einfach, aber sinnvoll bei den Fakten zu bleiben. Somit danke fürs Einnorden, falls ich in das Lager der Emotion abgeschweift sein sollte.
Ich stehe dir jederzeit auch gerne für etwaige weitere Rückfragen(Erläuterungen offen zur Verfügung. J
Mit freundlichem Gruß aus dem bergischen Land, Mats Grundhoff
Hallo
Mats, Danke Mats, Deine Mail / Antwort , Dein Stil - alles gefällt mir. Ich kann gut damit leben. Ich möchte Dir (und jedem anderen) weitere Fragen stellen: Es gibt für einen Jäger oder einen Sportschützen also keinen Grund ständig eine Waffe zu führen / bei sich zu tragen. Keine emotionalen Gründe und keinen sachlich begründeten Argumente/Gründe. Dann tut ein Verbot eine Waffe ständig bei sich zu führen ja auch keinem weh oder? Dann frage ich mich weiter - warum nicht ein freiwilliger Verzicht auf das Grundrecht ständig eine Waffe zu führen / bei sich zu tragen erfolgt. Würden alle Jäger und Sportschützen auf dieses Recht verzichten, dann würden allen Waffengegnern, allen Kleingeistern, Angsthasen und sonstigen Freaks doch ordentlich Wind aus den Segeln genommen oder? Ich will keinem den Spaß am Schießen nehmen. Bitte wieder gerne auch um sehr emotional Antworten, solange auch Gründe in Deinen emotional formulierten Antworten sind. Und nicht nur von Dir sondern von jedem hier auf der Liste. Ich freue mich auf jede Antwort. mit bestem Gruß ukw
-- Ag-waffenrecht mailing list Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht Ja gut. Noch einen Schritt weiter: Wenn jetzt grundsätzlich alle Waffen in zentralen Sammellagern aufbewahrt werden (Gesetzesentwurf) dann hätten doch alle diese Amokläufe nicht so einfach stattfinden können. Der Waffeneigentümer hätte zu der zentralen Waffensammelstelle fahren müssen. Diese zentrale Waffensammelstelle befindet sich auf dem Schießplatz. Dort darf nach Herzenslust geschossen werden. Nirgendwo anders. Ein Verlassen des Schießplatzes müsste ja begründet werden und dürfte beispielsweise nur dann erfolgen wenn Munition und schussfähige Waffe getrennt transportiert werden. Oder die Waffe in einem Blechbehälter transportiert wird, der mit einem elektronischen Schloss ausgerüstet nur am nächsten Schießplatz wieder geöffnet werden kann... weitere Ideen zum Waffentransport von Schießplatz zu Schießplatz sind erwünscht. z.B. GPS Sender im Schaft/Griff der Waffe? Ich bitte um weitere Ideen und Anregungen! ukw |
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Guido Körber, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, mike, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, techwessel, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Mats Grundhoff, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Mats Grundhoff, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Peer Ponocny, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Nico Catalano, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Peer Ponocny, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Christian Westphal, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Guido Körber, 21.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Ralf Berger, 21.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Christian Westphal, 21.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Mats Grundhoff, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Guido Körber, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Mats Grundhoff, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Guido Körber, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, ukw, 20.07.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] DANKE, Mats Grundhoff, 20.07.2012
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