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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: "Kilian Wied" <K_Wied AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Tue, 05 Jun 2012 14:25:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>


> in beiden Fällen:
> Führen in der Öffentlichkeit.. nur mit kleinem Waffenschein (wird es
> hier aber nicht geben, bestenfalls für Schreckschusswaffen)
Nein, falsch.
Der kleine Waffenschein gilt NUR für Schreckschusswaffen, für das Führen von
"F" Waffen bräuchte es einen normalen, "großen" Waffenschein.

> Die Idee das man, ähnlich wie bei erlaubnispflichtigen Waffen, erst eine
> behördliche Erlaubnis für den Erwerb beantragen muss ist in meinen Augen
> völliger Blödsinn und bläht die Bürokratie auf.
Danke, sehe ich genauso.






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