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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: Patrick Neuhaus <sportschiessen AT tsv-kenten.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Tue, 05 Jun 2012 15:10:01 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 05.06.2012 10:51, schrieb b.wojakowski AT arcor.de:
Abgesehen davon, dass sie idR recht windanfällig sind, sind Airsoftmarker (Ja
auch hier ist das Wort Waffe eher ungerne gehört) doch recht präzise.
Allerdings sollte man dafür auch ein wenig Geld in die Hand genommen haben.
Es gibt durchaus Leute, die ihr 5 J-Gerät zum Skirm bringen, nur um auf der
abgegrenzten Schießbahn eben auf Scheiben zu schießen.
Auf Tiere schießen ist absolut Tabu. Was die Menschen anbelangt: Jeder der
mitmacht, hat die Regeln angenommen. Sich dann zu beklagen, dass man was
abbekommen hat... macht man ja beim Boxen auch nicht. Auf Sicherheit muss
natürlich immer noch geachtet werden.
Das Problem des Führens in der Öffentlichkeit hatte ich ja schon
angesprochen. Also zunächst: sollte natürlich vermieden werden. Aber
Nichtöffentlichkeit ist eben rar gesät. Im Übrigen bezweifle ich, dass die
Nichtanscheinsmachung etwas am Verbot des öffentlichen Spiels ändern würde.
Irgendein Lauf und Abzug muss halt da sein, und so sieht das halt immer
irgendwie nach Waffe aus. Auch das Lackieren in Neonfarbe, wie es iirc in
England für Anfänger üblich ist, wird da nix bringen, befürchte ich.
Insgesamt gehe ich mit dem von Skunki gemachten Paintball-Thesenpapier auf
für AS konform. Mehr legale Spielmöglichkeit wird das illegale Spiel
zwangsläufig eindämmen.
Allein das Mindestalter von 16 finde ich nicht zielführend. Man erlebt
regelmässig 14-Jährige, die sich erwachsener als so mancher über 30er
verhalten. Traurig aber wahr.


----- Original Nachricht ----
Von: Peer Ponocny<P.Ponocny AT gmx.de>
An: Mailingliste der AG
Waffenrecht<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Datum: 05.06.2012 10:04
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

Hier mal meine Fragen/Ansichten:

Airsoft und Anscheinswaffen:

Ich habe kein Problem damit, wenn Leute sich Airsoftwaffen kaufen, um damit
auf Scheiben zu schießen (wobei mir bislang nicht bekannt war, dass das
vernünftig, d.h. einigermaßen treffsicher, möglich ist). Mit diesen kleinen
Plastikkugeln auf Menschen oder Tiere zu schießen, sehe ich aber als
problematisch an. Wie schon geschrieben wurde, gelten bei vernünftigen
Spielen wohl Mindestabstände, da kann es o.k. sein, das muss dann aber
vernünftig kontrolliert und sanktioniert werden.

Das Führen von Anscheinswaffen sehe ich schon als echtes Problem an. Gerade,
wenn nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass es Kinder sind, sondern
z.B. fast ausgewachsene Jugendliche, vielleicht noch vermummt oder mit
Tarnklamotten, die da irgendwo mit Waffen im Wald rumturnen. Ich möchte dann
nicht in der Haut eines herbeigerufenen Polizisten stecken, der entscheiden
soll, ob er sich nun gerade echten Waffen gegenübersieht oder nicht. Früher
wäre wohl niemand bei einem solchen Anblick auf die Idee gekommen, dass es
echte Waffen seien, heutzutage in Zeiten von Berichten über Terrorismus,
Neonazi-Wehrsportgruppen und sogenannten Amokläufen dagegen...


Paintball:

Nur mal aus reiner Neugier, weil ich mich mit dem Thema so gar nicht
auskenne:
Was kostet eigentlich ein solcher Markierer, was die "Munition",
Druckluftkartuschen, Standgebühren etc?

Was für Schutzkleidung wird verlangt, auf welche Körperbereiche wird
geschossen, kommt es trotzdem zu Verletzungen?

Wie groß sind die Felder, gibt es auch hier Mindestabstände, ab denen
geschossen werden darf?



-------- Original-Nachricht --------
Datum: Tue, 05 Jun 2012 04:31:58 +0000
Von: Skunki<Skunki AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
Ich glaube darauf kann ich eine Antwort liefern.

Ich bin auch nicht mehr der jüngste, und kann mich z.B. noch daran
erinnern, daß es im Yps-Heftchen (das mit dem karierten Känguru) die
"Agentenpistole gegeben hat und im Schwimmbad konnte man unförmige
Wasserpistolen in grellbunten Farben kaufen.
Damals durften diese gar nicht wie eine "echte" Waffe aussehen. Das hat
der sog. Ansichtsparagraph im dt. Waffenrecht verhindert. Allerdings wurde
das auch mal innerhalb der EU harmonisiert und da gibt es diesen
Ansichtsparagraphen eben nicht.
Das bedeutet die heutigen Erbsenpistolen dürfen eben aussehen wie eine
MP40 oder ein M16 und tun dies auch, da sich das besser verkauft.
Wir haben nun mal eine große Anzahl Rentner, die noch nicht an den
Rollstuhl gefesselt sind und die draußen herumlaufen, die im Ansatz nicht
mehr verstehen, wie die Welt heute funktioniert und gleich nervös die
Polizei rufen, wenn was ist wie es ihrer Meinung nach nicht sein darf,
weil das früher auch nicht so war.
Heute dürfen die Softairgerätschaften eben aussehen wie eine MP40 oder
ein M16. Theoretisch auch bei den Paintballern. Daher gibt es viele
Feldbetreiber, die ausdrücklich Replik-Markierer nicht auf ihrem Feld
haben wollen. Üblicherweise verkaufen sich die Dinger auch nur übers
aussehen, qualitativ sind sie sehr, sehr minderwertig und für das
Betreiben des Paintballsport ungeeignet. Daher war das im Bereich
Paintball nie wirklich ein Problem.
Dann aber kommt ein Rentner vorbeigewackelt mit seiner Gehilfe und seinem
großen Rentnerhandy und ruft gleich die Polizei, da sein Nachkriegstrauma
(schon oft genug erlebt) zugeschlagen hat, wenn er spielende Kinder am
Waldrand sieht.
Jedes Geländespiel meiner Pfadfinderzeit war militaristischer und
gewaltverherrlichender.
CxU'ler freuen sich aber darüber, denn die wollen, daß die Alten bei der
nächsten Wahl zu "Ankreuzezombies" mutieren und eben nur ganz oben bei
Buchstaben "C" ihr Kreuz machen. Und am besten, daß sie selber nicht
wissen warum.

Patrick Neuhaus schrieb:

m.schieferdecker schrieb:
Skunki<Skunki[at]news.piratenpartei.de> hat am 4. Juni 2012 um 22:19
geschrieben:

Hi Skunki,

nur zur Information: Ich habe auch mal aktiv Paintball gespielt und
kenne daher
die verquere Gesetzeslage ganz gut. Allein ein Spielfeld zu finden
(nicht
kommerziell) ist ja ein graus.

Von daher bin ich ganz bei dir.

Mir hat Paintball immer einen absoluten Adrenalin Schub verpasst, zumal
wir
immer mit Munitionslimitierung gespielt haben. Pro Game 20 Schuss. DA
wirds
interessant, denn rausholzen ist nicht. Da stehen Taktik und Planung
und
auch
Treffsicherheit im Vordergrund.

Es ist ein Sport, mehr nicht.

Gruß,
Marc

--
tweets: http://twitter.com/motorradblogger | lokal:
http://piratenpartei-iserlohn.de
priv: http://thegeek.de | mopped: http://www.das-motorradblog.de
Also gut ich sehe die paintballer haben auch Ihre Probleme und ich muß
zu meiner Schande gestehen, dass ich annahme Sie sind in Deutschland
ausgerottet.
Man sieht zwar auf der IWA Anbieter von solchen Waffen, aber gibt es
einen Offiziellen Wettkampfverband?

Aber ich habe ganz ehrlich in einer Sache Probleme mit Airsofterwaffen.
Was aber nicht die Waffe selber betrifft, sonder wieder mal das Waffen
für die Unfähigkeit von Eltern und Erziehungsbrechtigten
verantwortlich
gemacht werden.

Kinder zwischen 9 und 14 Jahren sind am Waldrand mit Ihren Waffen (ob
Spielzeug oder nicht entzeiht sich meiner Kenntnis in hinsicht auf Joule
Zahl) und schießen mit Ihren "Erpsenpistolen" auf Schnecken, Vögel,
Hummeln u.s.w) Meine Frau mit Hund vorbei Spaziert wird unserem Hund auf
dem Hintern geschoßen. Den rest spar ich mir mal jetzt.
Aber kann sich eine Vorstellen, wie die Eltern der Kinder reagiert
haben?
Da den Aussagen der Eltern es ja nur Erpsenpistolen sind was soll da
schon passieren.
Wir haben Ihnen dann angeboten das die Kinder im Schützenverein mit
Luftdruckwaffen und Lasersimulatoren schießen kommen können wenn Sie
da
Interesse dran haben. Und wer kennt die Antwort?

wir werden bei der Geschichte Waffen egal welche imm er auf ein und das
Selbe Grundproblem zurück kommen.

Gruß Patrick74
--
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Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
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Ich möchte noch mal generell auf das Thema "Anscheinswaffen" eingehen.
Im Alten Waffengesetz waren Waffen so zu bauen, das Sie nicht einer Kiregswaffe ähnlich sehen. Paradebeispiel hierfür war das Heckler & Koch SL-7 Dies lehnte sich technisch an das Bundeswehr Sturmgewehr G36 an. Heckler & Koch mußte aber auf Grund des Anscheinswaffenparagraphen den Schaft im Bereich des Griffes ändern und es durfte nicht Schwarz sein, sondern wurde Beige/grau ausgeliefert und die Visierung war entmilitarisiert(hoffe richtig geschrieben). Nach dem Neuen Waffengesetz entviel dieser Paragraph und der Nachfolger SL-8 kam auf den Markt. Zwar ist immer noch der Schaft mit dem Grifstück anders aber ich kann bis auf diese einschränkung das Gewehr identisch zur Militärversion ausbauen.

Diese Dinger gibt es auch als "Marker" Nur hier muß noch nicht einmal die Griffgruppe geändert werden, so das diese wie eine VollAutomatische Militärwaffe aussehen.

Jetzt stelle man sich einen Polizisten vor, der zu einem Einsatz gerufen wird und steht nun so einer Person gegenüber? Dieser Polizist setzt den umständen entsprechen auch noch seine Waffe ein. Ich bitte bei der ganzen Sache hier auch mal die Situation der Behörden und Ordungshüter mit zu berücksichtigen.
Ich als Sportschütze brauche kein Schwarzes Präzisionsgewehr. Ein Blaues oder Rotes tut es auch!
Gruß Patrick74
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