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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: "Peer Ponocny" <P.Ponocny AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Tue, 05 Jun 2012 12:19:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Was das Verbot des öffentlichen Spielens generell angeht, dazu kann ich
nichts sagen. Waffenrechtlich jedenfalls ist es ein großer Unterschied, ob
diese Marker neonfarben sind oder nicht. Im ersteren Fall gelten sie nicht
als Anscheinswaffe und dürfen geführt werden, im letzteren Fall nicht.

Meiner Meinung nach muss die Aufklärung in diesem Bereich verbessert werden.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie viele Eltern oder Jugendliche, die solche
Anscheinswaffen kaufen, überhaupt vom Führverbot wissen. Da sollte auf jeder
Packung ein Aufkleber mit rechtlichem Hinweis Pflicht sein. Wer dann noch
dagegen verstößt hat selber Schuld.



-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Tue, 5 Jun 2012 10:51:12 +0200 (CEST)
> Von: b.wojakowski AT arcor.de
> An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


> Das Problem des Führens in der Öffentlichkeit hatte ich ja schon
> angesprochen. Also zunächst: sollte natürlich vermieden werden. Aber
> Nichtöffentlichkeit ist eben rar gesät. Im Übrigen bezweifle ich, dass die
> Nichtanscheinsmachung etwas am Verbot des öffentlichen Spiels ändern würde.
> Irgendein Lauf und Abzug muss halt da sein, und so sieht das halt immer
> irgendwie nach Waffe aus. Auch das Lackieren in Neonfarbe, wie es iirc in
> England
> für Anfänger üblich ist, wird da nix bringen, befürchte ich.
> Insgesamt gehe ich mit dem von Skunki gemachten Paintball-Thesenpapier auf
> für AS konform. Mehr legale Spielmöglichkeit wird das illegale Spiel
> zwangsläufig eindämmen.
> Allein das Mindestalter von 16 finde ich nicht zielführend. Man erlebt
> regelmässig 14-Jährige, die sich erwachsener als so mancher über 30er
> verhalten. Traurig aber wahr.




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