Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: Dirk Baumann <dirk AT dirkbaumann.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 11:25:11 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ich habe vorgestern eine E-Petition für 11 Joule eingereicht

Sincerely / freundliche Gruesse

Dirk Baumann
(Rechtsanwalt)



Am 10.06.2012 um 11:05 schrieb Stefan Hofmann <pirat AT stefanhofmann.net>:

> Hallo,
>
> Ich habe grad um ein Paar Ecken von der Paintball initiative der AG
> Waffenrecht erfahren und hab dazu noch ein paar Anmerkungen.
>
> Als aktiver Paintballspieler und FT-Schütze schmeckt mir das noch nicht
> so. Hier mal meine Gedanken und Vorschläge.
>
> 1) Status "Paintball-Markierer": Hier schaffen wir uns meiner Meinung
> nach eine weitere unschärfe in unserem jetzt schon bescheidenen
> Waffengesetz - was ist wenn ich Gummikugeln (Reballs) verschieße - ist
> es dann noch ein Paintballmarkierer? Ich denke das bringt keinen Vorteil
>
> 2) 10 Joule Grenze: Zum einen ist die Grenze sehr knapp bemessen (reicht
> grob überschlagen nichtmal für 300fps) und zum anderen kommt man dadurch
> beim Field Target auch nicht in den genuss nach internationalen Regeln
> zu schießen. Meine Idee wäre eine Grenze von idealerweise 16,3 Joule.
> Das ist genug für Paintball und außerdem internationaler Standard beim
> Field Target schießen.
>
> 3) Spielteilnahme ab 16: Hier müsste der Spieler eine
> Tagesmitgliedschaft oder ähnliches in einem Schützenverein oder
> ähnliches machen, denn sonst wären weitergehende Änderungen des
> Waffengesetzes erforderlich, da ja laut Gesetz schon der Umgang mit
> Waffen nur ab 18 Jahren erlaubt ist. Wenn man das auf Paintball
> beschränkt verkompliziert man wieder alles.
> Einfacher wäre es den Umgang mit freien Waffen ab 16 zu erlauben - so
> umgeht man die Schützenverein Geschichte.
>
> Viele Grüße
> Stefan
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang