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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Paintball

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Paintball


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Paintball
  • Date: Sun, 10 Jun 2012 15:38:02 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Stefan Hofmann schrieb:
3) Spielteilnahme ab 16: Hier müsste der Spieler eine
Tagesmitgliedschaft oder ähnliches in einem Schützenverein oder
ähnliches machen, denn sonst wären weitergehende Änderungen des
Waffengesetzes erforderlich, da ja laut Gesetz schon der Umgang mit
Waffen nur ab 18 Jahren erlaubt ist. Wenn man das auf Paintball
beschränkt verkompliziert man wieder alles.
Einfacher wäre es den Umgang mit freien Waffen ab 16 zu erlauben - so
umgeht man die Schützenverein Geschichte.

Viele Grüße
Stefan

Umgang ab 18 nach §2 (Erwerb) und Schießen unter Aufsicht auf zugelassenen Schießständen sind zwei Paar Schuhe.

Druckluft und CO2 dürfen Kinder ab 14 Jahre unter Aufsicht auf Schießständen schießen. Bei Sonderveranstaltungen (Schnupper-Kurs - Event etc.) sogar ab 8 Jahre.

Von daher müssten Paintball-Areale m.E. nur daraufhin überprüft werden, inwieweit diese abgenommen werden müssten bzw. wie das mit der Aufsicht geklärt wird, um den Spielbetrieb ab 16 zu ermöglichen.




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