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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber


Chronologisch Thread 
  • From: Patrick Neuhaus <sportschiessen AT tsv-kenten.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber
  • Date: Sun, 03 Jun 2012 19:08:46 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 03.06.2012 12:25, schrieb Michael Gehm:
IMHO täte dieser Diskussion -in unserem Sinne- sehr gut, wenn man sich aus höchsten Höhen global-strategischen Demokratiedenkens ein klein wenig in die Niederungen des praktischen Alltages begäbe! Will heißen, gesunder Menschenverstand kann nicht schaden.

Ich wiederhole mich mit meiner Vermutung, dass es unstrittig sein dürfte, dass der gesetzeskonforme Verschluss von LW die Achillesverse in der ganzen LWB-Diskussion ist. Leider reagiert der Durchschnittsbürger oftmals -ich will nicht sagen ausschließlich- nur auf Strafandrohung und dabei vorgeschaltete unangekündigte Kontrollen. Das ist bei Geschwindigkeitskontrollen im StV. leider genauso, wie im Steuerwesen und .. und .. und.

Insofern erscheint es mir b.a.w. opportun, die vom Gesetzgeber eingeführten Kontrollen ohne größeres Murren zu akzeptieren (ohne Kosten).

Dabei hat das selbstverständlich überhaupt nichts mit einem Einknicken vor der "Staatsmacht" zu tun, wie mancher junger Freibeuter befürchtet, sondern es ist ausschließlich der gefährlichen Unvernunft und Ignoranz einiger weniger LBW geschuldet.

Und genau diese Wenigen gilt es schnellstmöglich und nachhaltig auszusortieren, sonst nimmt das Thema insgesamt noch ein böses Ende!

Schönen Sonntag
Michael


Am 03.06.2012 11:40, schrieb Andreas Gutwirth:
Ahoi,

die Unverletzlichkeit der Wohnung  in Art. 13 des Grundgesetzes schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates.
Die enorm wichtige Bedeutung des Artikel 13 ist besonders in Bezug auf die Freiheit des Individuums hoch zu schätzen und darf nicht Argumenten die der scheinbaren Sicherheit dienen zum Opfer fallen.
Wie es ohne, oder mit Einschränkung versehender Grundgesetze aussieht, zeigt die Geschichte im nationalistischen Deutschland (da wurde auch mit Phrasen zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit argumentiert).

Aber auch in der Gegenwart sind Kontrollstaaten und Militärjunta's aktiv die gezielt das Individuum unterdrücken.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen bekommt den Überwachungsstaat (siehe China, auch die DDR als "Bespitzelungsstaat")!

Bitte bei Äußerungen die die Freiheit und das Grundgesetz betreffen, über die potentiellen Ergebnisse nachdenken, lieber Adrian.


MfG




Am 03.06.2012 10:33, schrieb Mike Seigurado: Keinen Zentimeter Boden kampflos aufgeben, Sicherheit JA, aber nur wenn wirkliche Sicherheit daraus resultiert. Vorauseilender Gehorsam, nur damit es Ruhe gibt NEIN!



Hallo Leute
Ich bin selber seit 1987 Sportschütze und habe dbaei verschiedene "Ausführungen" kennen gelernt.
In dem Verband in dem Ich der Zeit schieße, wird mit der Aufbewahrungskontrolle ganz offen und Sachlich umgegangen. Ja! Warum soll der zuständige, Erlaubnisaustellende nicht nach Ankündigung die Aufbewahrung überprüfen? Jeder Sportschütze mit Erlaubnispflichtigen Waffen muß zuerst eine Sachkundeprüfung ablegen, in der Er genau unter anderem dadrüber Aufgeklärt wird wie er seine Waffen zu Verwahren und zu transportieren hat! Unser Verband weißt uns auch immer wieder darauf hin! Es wird ja gerne der vergleich mit den kfz genommen. Also Jeder der einen Führerschein macht lernt!!!!!! kfZ müßen in regelmäßigen abständen zum TÜV!(gesetzliche Kontrolle und überprüfung durch ein unabhäniges Institut) Macht der Halter das nicht und fährt trotzdem handelt er fahrläßig und kassiert eine Strafe oder extrem der Versicherungsschutz ist w e c h!!!!
Gruß Patrick74
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