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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber
  • Date: Sun, 03 Jun 2012 18:32:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Patrick Neuhaus schrieb:
Also wenn ich euch doch hier richtig Verstanden habe, geht es doch darum ein gesetz zu schaffen, was dem Bürger Sicherheit verschaft und den Schützen Ihre Rechte nicht einschränkt und nicht unter general Verdacht stellt!?

Mein vorschlag schon einmal ganz vorne Weg.
Jede Erlaubnispflichtige Schußwaffe muß durch ein Beschußamt bevor Sie in den Handel kommt. Auch Importierte Waffen. Sonst sind sie illigal. Warum macht man dan bei dem test nicht direkt eine ballistische Probe?

Interessanter Vorschlag : gefällt mir. Dann braucht man auch nicht mehr Sonntag morgens um 6 Uhr die Tür zu öffnen, weil man registrierter Besitzer des Waffentyps XY ist, mit dem im Umkreis von 10 km ein Gangster erschossen wurde. (So gerade in Berlin geschehen).

Untra schrieb:
Mein "alter" Vorschlag, Sachverständige mit den Kontrollen zu betrauen (z.B. DEVA- und IHK-ausgebildet) und denen auch Wege zu geben, IM VORFELD z.B. Pläne für Waffenräume abnehmen zu lassen (und Amtshaftung / Garantenstellung, incl. einer Pflicht-Haftpflicht über die Kammer), hat für mich zunehmend mehr Sinn.

Waffenräume wurden schon IMMER VOR ORT abgenommen. Der Schornsteinfeger kommt ins Haus, weil eine Heizung - wie auch ein Waffenraum - eine IMMOBILE Sache ist.

Ebenso wird jemand ins Haus kommen, wenn einer mehr als 5 Kurzwaffen in einem B-Schrank aufbewahrt, da dieser mit einer Zugkraft von über 200kg eingedübelt werden muss, was man anhand eines Fotos nicht beweisen kann. Dadurch wird dieser Schrank ebenfalls zu einer Immobilie.

Was überhaupt keinen Sinn macht, einen Waffenschrank der Stufe A oder B zu überprüfen, wenn Kaufbelege etc. vorliegen.

Jeder LWB weiss (hoffentlich mindestens durch ein Anschreiben seiner Behörde) mittlerweile, dass die falsche Aufbewahrung eine Straftat ist. Kommt die Waffe weg, muss er die richtige Aufbewahrung nachweisen, d.h. die Zerstörung/Mitnahme seines Schrankes.

Von daher: Strafen sind erhöht worden, Aufbewahrungspflichten sind erhöht worden. Es passiert ziemlich wenig. Dann ist auch mal gut mit weiteren Forderungen nach Kontrollen!

Wo du jedenfalls Recht hast, sind die Anforderungen an das KONTROLLPERSONAL.

Ich denke, dass der Schornsteinfeger in einem Haftungsverhältnis steht, wenn er eine Heizung begutachtet. Dies sollte auch für den Gutachter von Waffenräumen Bedingung sein.

Kennt hier jemand was genauers? Ich werde mal meinen Schießstandsachverständigen fragen, wie es dort gehandthabt wird.




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