ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Patrick Neuhaus <sportschiessen AT tsv-kenten.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber
- Date: Sun, 03 Jun 2012 23:07:34 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Am 03.06.2012 21:05, schrieb Broken Arrow:
"Mein vorschlag schon einmal ganz vorne Weg.Hallo Susanne,
Jede Erlaubnispflichtige Schußwaffe muß durch ein Beschußamt bevor Sie in den Handel kommt. Auch Importierte Waffen. Sonst sind sie illigal. Warum macht man dan bei dem test nicht direkt eine ballistische Probe?"
Gute Idee, klappt nur nicht. Man kann nicht von einem verschossenen Geschoss auf die Waffe schließen.
Es ist zwar richtig, dass jeder Lauf eine besondere Spur am Geschoss hinterlässt. Das ist Bild ist aber abhängig von der Geschossart und dem Grad der Abnutzung des Laufs.
Wenn also bei einer neu hergestellten Waffe zum Beispiel ein Geschoss und die Partonenhülse - wie in einigen US-Staaten vorgeschrieben - bei der Polizei hinterlegt wird, dann ist das nur bedingt tauglich um Rückschlüsse auf die Waffe zu ziehen.
1. Man kann den Lauf austauschen.
2. Man kann den Schlagbolzen austauschen
3. Welches Geschoss wurde verschossen
4. Wie ist der Verschleiß der Waffe(des Laufs) im Vergleich Neuzustand - Jetztzeitpunkt.
Das ist mein Kenntnisstand. Sollte ich mich irren, bitte ich um Korrektur!
Liebe Grüße
Susanne
auch der Lauf egal in welcher weise, muß beschossen werden! Reparatur die ganze Waffe, Wechsellauf der Lauf selber, Austauschlauf das ganze system.
Schlagbolzen ist nur bei einer detailierten Forensischen Untersuchung als Tüpfelchen auf dem i notwendig (von CSI sind wir doch was entfernt).Egal was für ein Geschoss ich durch den lauf drücke, die seitlichen riefen bleiben oder es würde sich zerlgen dann ist es aber auch nicht erlaubt und Büchsentreibspiegelgeschosse sind eh Verboten.
Die abnutzung kann zwar einflüsse auf das Abriebverhalten haben, aber die Krakteristik ist zu 70% vorhanden.
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- Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber, Peer Ponocny, 03.06.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber, Michael Gehm, 03.06.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber, Patrick Neuhaus, 03.06.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Brandbrief: STELLUNGNAHME!!! Re: Herr Kelber, Adrian Bismor, 03.06.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Herr Kelber, Cathy, 03.06.2012
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