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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme
  • Date: Sat, 11 Feb 2012 10:53:09 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Das Schlupfloch berechtigt nur zum Führen von Tierabwehrspray. Dass ich das nutzen darf, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, beseitigt aber nicht die Inkonsistenz des Gesetzes.

Des weiteren sind meines Wissens Elektroschoker mit Prüfzeichen zugelassen und dürfen geführt werden.
Ich meinte übrigens Distanz-Elektroimpulsgeräte und die sind verboten, da gibt es kein Schlupfloch.

Ansonsten bleibt natürlich noch ein Selbstverteidigungskurs.
Frag doch mal einen Polizisten, falls du einen kennst, was ein Selbstverteidigungskurs oder Pfefferspray bei einem Messerangriff wert ist. Wieso hätten die Polizisten den Taser am liebsten schon vorvorgestern eingeführt?

Mir ist schon klar, dass diese Mittel allesamt bescheiden sind, aber dennoch fände ich es nicht gut wenn jeder mit WBK dann seine Waffe bei sich tragen darf.
Es geht auch erstmal nicht ums Führen, es geht um den Besitz. Und dabei auch nur den Besitz von nicht-tödlichen Waffen wie dem Taser bzw. Pfefferspray.




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