ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme
- Date: Sat, 11 Feb 2012 18:03:04 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo, mein bevorzugtes Pfefferspray zur Hundeabwehr, das ich manchmal bei mir habe: http://www.security-discount.com/products/de/Jet-Protector/Jet-Protector-JPX-inkl-Kartusche.html?refID=13600& Und: Wie vonTirpitz schon sagt, hat man nur zur Abwehr von Tieren dabei. Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 11.02.2012 11:36, schrieb Christoph Koch: Am 11.02.2012 11:00, schrieb von tirpitz4:Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Allerdings ist es nicht erlaubt es aus Gründen der Notwehr mit sich zu führen, sondern nur zur Tierabwehr... ist in der Tat nicht das paradabeispiel als Selbstverteidigungsmittel, aber da es ja auch genug Hunde gibt vor denen man sich im Notfall schützen muss besteht eine legale Möglichkeit und Absicht es bei sich zu haben und im Falle der Notwehr zu nutzen. Ob die Regelung bei CS-Gas anders ist konnte ich nicht wirklich herausfinden, wobei dieses in der Wirkung auch einfach etwas ungeeigneter ist. "Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §32 Strafgesetzbuch (StGB) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf." Mir ist schon klar, dass hier die Gesetzeslage nicht dafür spricht, auch wenn es ein einfach zu nutzendes "Schlupfloch" zum führen gibt. Des weiteren sind meines Wissens Elektroschoker mit Prüfzeichen zugelassen und dürfen geführt werden. "Grundsätzlich ist der Umgang mit Elektroimpulsgeräten ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit gem. § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 verboten. Allerdings sind durch das Bundeskriminalamt am 17. März 2006 durch Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigungen gem. § 40 Abs. 4 WaffG hinsichtlich des Umgangs mit den oben genannten Gegenständen erlassen worden. Hiernach dürfen Privatpersonen Elektroimpulsgeräte, die sie berechtigt besitzen, behalten. Auch können für die Dauer der Ausnahmegenehmigung diese Geräte weiterhin erworben und geführt werden" http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm Ansonsten bleibt natürlich noch ein Selbstverteidigungskurs. Mir ist schon klar, dass diese Mittel allesamt bescheiden sind, aber dennoch fände ich es nicht gut wenn jeder mit WBK dann seine Waffe bei sich tragen darf. Da bin ganz klar eher dafür einen Antrag auszuarbeiten, der die Situation bei den erlaubten Mitteln zur Selbstverteidigung verbessert. Mfg Chrisoph |
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, krav, 09.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, laszloboehm, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Michael Gehm, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, ppgeruro, 13.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 13.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, ppgeruro, 13.02.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, von tirpitz4, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Susanne Putsche Dobert, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Guido Körber, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, von tirpitz4, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Susanne Putsche Dobert, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Guido Körber, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Susanne Putsche Dobert, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, von tirpitz4, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, von tirpitz4, 11.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, krav, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, Christoph Koch, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, krav, 12.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, laszloboehm, 13.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme, laszloboehm, 11.02.2012
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