Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme


Chronologisch Thread 
  • From: Christoph Koch <c.m.koch AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Fwd:Claudias Wumme
  • Date: Sat, 11 Feb 2012 12:08:37 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ok, dann reden wir scheinbar ein wenig aneinander vorbei. Ich habe mich auf den Vorschag bezogen, dass Leuten mit WBk erlaubt werden soll ihre Waffe zur Selbstverteidigung mit sich zu führen. (Was ich nicht gut finde und denke es würde auch nicht wirklich zu höherer Sicherheit beitragen). Das man die Gesetzeslage bezüglich der Mittel zur Selbstvertreidigung ändern müsste sehe ich auch so. Meiner Meinung nach Entsteht durch das Verbot von Tasern mehr Menschen Schaden als durch ihren Einsatz befürchtet wird.




Am 11.02.2012 11:53, schrieb von tirpitz4:

Das Schlupfloch berechtigt nur zum Führen von Tierabwehrspray. Dass ich das nutzen darf, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, beseitigt aber nicht die Inkonsistenz des Gesetzes.

Des weiteren sind meines Wissens Elektroschoker mit Prüfzeichen zugelassen und dürfen geführt werden.
Ich meinte übrigens Distanz-Elektroimpulsgeräte und die sind verboten, da gibt es kein Schlupfloch.

Ansonsten bleibt natürlich noch ein Selbstverteidigungskurs.
Frag doch mal einen Polizisten, falls du einen kennst, was ein Selbstverteidigungskurs oder Pfefferspray bei einem Messerangriff wert ist. Wieso hätten die Polizisten den Taser am liebsten schon vorvorgestern eingeführt?

Mir ist schon klar, dass diese Mittel allesamt bescheiden sind, aber dennoch fände ich es nicht gut wenn jeder mit WBK dann seine Waffe bei sich tragen darf.
Es geht auch erstmal nicht ums Führen, es geht um den Besitz. Und dabei auch nur den Besitz von nicht-tödlichen Waffen wie dem Taser bzw. Pfefferspray.





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang