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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Privates Gesundheitssystem?

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Privates Gesundheitssystem?


Chronologisch Thread 
  • From: swagi 666 <swagi AT richertigers.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Privates Gesundheitssystem?
  • Date: Sat, 06 Jun 2015 21:56:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Wie kommst Du eigentlich drauf, dass ich Arzt bin?

Nur mal so gefragt. Ach ja - und bitte gib mir für mein Arztdasein dann mal die Adresse vom zuständigen Amt, welches mir Raum, Geräte und Personal bezahlt. Ach nee - die stellt mir ja alle die KV.

Echt...wie kann man am laufenden Meter eigentlich so viel Quark schreiben?!?

Hast DU das Problem des Punktwertes eigentlich noch immer nicht verstanden? Ich geb Dir mal einen Tipp: BWL, kalkulatorische Grundlage der Einnahmen...

Und selbst wenn Du jetzt unbedingt die KV in der Analogie drin haben willst: Die KV ist sozusagen der Franchisegeber. Nicht mehr und nicht weniger.

Aber es muss echt schon schwer zu verstehen sein, dass ein Arzt am Ende des Tages ein Freiberufler ist, der ein Unternehmen (=Arztpraxis) leitet. Das darf halt nicht sein. Würde an den Klischees im Kopf rühren...

Am 06.06.2015 um 20:31 schrieb Morgan le Fay:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Oh, ich glaube schon! "Freiberufler" bist Du nur für Deine
Privatpatienten, für die Kassenpatienten bist Du ein Leistungserbringer.

Fakt ist, dass Du als niedergelassener Vertragsarzt mit dem Geld
bezahlt wirst, das Dir Deine KV nach Abzug diverser Umlagen pro
erarbeitetem Punkt übrig lässt.

Schau mal in Deine Vertragsunterlagen mit Deiner KV, dann erhellt das
vielleicht etwas die Rolle, die Du da spielst.
Da es eine Selbstverwaltung bei den Ärzten (zumindest auf dem Papier)
gibt, erhält die KV den Sicherstellungsauftrag bzgl. ärztliche
Versorgung der Bevölkerung.
Die Kassen zahlen einen gedeckelten Betrag an die KVen, die das nach
einem Gießkannenprinzip (EBM) wieder aufteilt. Und von solch einer KV
wirst Du deshalb auch bezahlt, NICHT VON DEINEN KASSENPATIENTEN! So
wie der Monteur von seinem Chef bezahlt wird und nicht vom Kunden.

Wenn also in Euren Taschen nichts übrig bleibt, wenn der Punktwert ins
Bodenlose fällt, dann kann einer garantiert nichts dafür: der Patient!
Die richtigen Beschwerdeadressen wären Eure Funktionäre, Eure KVen und
Ärztekammern!
Ihr hättet bei der Bevölkerung den größten Rückhalt, wenn Ihr Euch
gegen dieses überkommene und ungerechte System auflehnen würdet, aber
Ihr seid oft maßlos, überheblich und prügelt das falsche Pferd.

Und unehrlich seid Ihr noch dazu....! Wenn ein Prof. Dr. im badischen
Östringen glaubhaft in einem Interview (siehe www.landfunker.de)
versichert, dass der "Landarzt" durchaus noch sein Auskommen hat, wenn
eine Verflossene von mir, "Landärztin" im bayerischen Illertal sich
einen luxuriösen Lebensstil erlauben und "sich nicht beklagen" kann,
dann frage ich mich schon, WAS WOLLT IHR EIGENTLICH NOCH??





Am 06.06.2015 um 14:23 schrieb swagi 666:
Doch - als niedergelassener Arzt bist Du der Besitzer des
Autohauses, Du zahlst die Miete, die Leasingraten für die Geräte
und Deine Angestellten.

Kann das sein, dass Du den Begriff Freiberufler nicht verstanden
hast?

Am 06.06.2015 um 10:02 schrieb Morgan le Fay:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1


Und Du hat nicht begriffen, dass Du als Arzt nicht der Besitzer
des Autohauses bist, sondern der Monteur, der das Auto richtet,
aber noch längst nicht die 250 Euro einsacken kann, die man in
Deinem Beispiel dem Kunden berechnet hat. Wenn Du sie selbst
einstreichen willst, musst Du Dich halt selbständig machen und
selbst ein Autohaus zulegen! Gruß Harry


-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
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