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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv


Chronologisch Thread 
  • From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
  • To: Bernd Brägelmann <bernd.braegelmann AT googlemail.com>, AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv
  • Date: Thu, 26 Apr 2012 12:38:07 +0100 (BST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Es hat etwas damit zu tun, dass es verantwortliche Ärzte gibt, die sich intesiv um Ihre Patienten kümmern. Es gibt aber auch die andere Seite. Es ist daher verständlich, das Menschen die Angst davor haben, dass ein Arzt ihren Wunsch nicht respektiert und deswegen selber vorsorgen.

Was die Therapie angeht, Ich selber hatte mit 40 einen Hirnstamm-Infarkt. Durch Komplikationen mit dem Herzen mußte Ich bei der Einlieferung mehrfach wiederbelebt werden. Ich habe keine Angst vor dem Sterben. Ich hatte Glück und überlebte einerseits die Herzprobleme und konnte mich andererseits wieder zu fast 95% "Funktionalität" zurück kämpfen.

Was Ich jedoch auf der stroke unit gesehen habe, Patienten, die nur noch ein sabberndes Stück Fleisch waren, die dann in ein Pflegeheim abgeschoben wurden. So will Ich nicht enden. Ich würde verrückt werden. Soll Ich mich der Gnade der Ärzte aussetzen, dass diese meinen Willen respektieren und mich sterben lassen, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin? Soll Ich darauf vertrauen, dass meine Anverwandten so viel Willensstärke haben um sich nicht von einem Haufen Ärzte überreden zu lassen?

Die Theorie des altruistischen Arztes, der nur das tut, was das Beste für seinen Patienten ist, ist allein schon deswegen ein Denkfehler, denn was das Beste für den Patienten ist muss nicht zwangsläufig das sein, was der Patient will. Klar gibt es Fälle, wo der Patient vor sich selber geschützt werden muss. Es gibt aber genauso Fälle wo der Patient und sein erklärter Wille vor den Ärzten und dem "medizinischen Alltag" geschützt werden muss.

LG

Bernd


Von: Bernd Brägelmann <bernd.braegelmann AT googlemail.com>
An: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>; AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 13:19 Donnerstag, 26.April 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv

Am 26.04.12 schrieb Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>:
> 1) Mein Tante z. B. hat, nachdem sie die Qual mit ihrem Mann miterlebt hat,
> sich aus dem Ausland eine Kapsel Zyancali besorgt. Ich habe jetzt Angst,
> dass sie nach einem Arztbesuch, bei dem sie irgendeine Diagnose bekommen
> hat, die sie erstmal nicht versteht, einfach die Kapsel schluckt.
>
> Soll es wirklich so sein, dass man Menschen die eine verständliche Angst vor
> der beschriebenen Situation haben, einfach allein gelassen werden, nur weil
> sich Politik und Gesellschaft weigern das Thema anzufassen, egal ob es jetzt
> Publicity, Wirtschaftlichkeit oder Ethik ist?

Ich bin der Meinung, dass dieses Thema intensiv diskutiert wird. In
dem oben geschilderten Beispiel schreibst Du, dass Du Angst davor
hast, dass Deine Tante eine Diagnose nicht versteht und sich desshalb
umbringt. Ich verstehe nicht, was dieses Beispiel mit dem Thema
Sterbehilfe zu tun hat. Das Problem in diesem Beispiel ist doch
vielmehr, dass Patienten zum Teil von Ärzten eine Diagnose gestellt
bekommen und sie danach u.u. mit dieser unklaren Diagnose alleine
gelassen werden.

> 2) Es wird immer argumentiert, man erhalte jemanden so lange wie möglich am
> Leben, denn es könne ja in 6 Monaten, 1 Jahre oder so eine Heilung für die
> Krankheit geben. Fragt dabei aber auch nur einer, ob ein Mensch der in so
> einer Situation steckt, ob er wirklich geheilt werden will? Es wäre nämlich
> nur eine körperliche Heilung, wer heilt die seelischen Narben?

Selbstverständlich wird gefragt. Vor jeder größeren therapeutischen
Maßnahme wird der Patient über diese Maßnahme aufgeklärt und er muss
einwilligen. Ansonsten wird keine Therapie eingeleitet. Schwierig wird
es, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist und Angehörige oder
die verantwortlichen Ärzte für den Patienten entscheiden müssen.

LG

Bernd Brägelmann
Facharzt für Radiologie





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