ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: AG Gesundheit
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- From: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>
- To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv
- Date: Wed, 25 Apr 2012 22:55:26 +0100 (BST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
- List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
Hi Harry,
klar Fragen über Fragen ...
zu 1) die heutige Regelung enthält noch so viele Schlupfwinkel und Ausnahmen, dass sich ein Arzt nicht dran halten muss ... selbst erlebt.
zu 2) Natürlich würde dann passive oder aktive Sterbehilfe zu einer Pflicht. Wollen wir Halbgötter in Weiß oder wollen wir Ärzte, die sich den Wünschen des Patienten fügen (müssen) ... da finde Ich z. b. die DNR und "Physician assisted Suicid" Regelungen der USA wirklich extrem progressiv.
Aber wie gesagt ... erstmal wäre zu klären, damit man hier eine eindeutige Position beziehen kann ... was ist ethischer einen Menschen auf Teufel kom raus am Leben zu erhalten, selbst wenn man dann kein Arzt sondern ein Folterknecht ist, der seinen Patienten zu einer Hölle aus 24/7 Schmerzen verurteilt (und selbst Morphin kann nur ein gewisses Maß an Schmerzen nehmen bevor es atmunngssupresiv wirkt und damit auch wieder tötet)
oder ist es ethischer einem Patienten, der darum bittet von seinen Leiden erlößt zu werden diesen letzten Wunsch zu erfüllen?
LG
Bernd
zu
Von: Morgan le Fay <input.output AT freenet.de>
An: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 23:37 Mittwoch, 25.April 2012
Betreff: Re: [AG-Gesundheit] Sterbehilfe passiv und aktiv
Am 25.04.2012 21:18, schrieb Bernd Kasperidus:
brummel1 schrieb:
> Ahoi,
>
> kurze Frage. Ich habe zwar die janzen Seiten und Archive von Gesundheit durchforstet, aber man kann ja was übersehen.
>
> Wurde das Thema passive und aktive Sterbehilfe schon behandelt? Ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
>
> Lieber Gruß
>
> Bernd
1.) Ob erlaubt oder nicht....., Du findest nicht viele Ärzte, die "hinüberhelfen" wollen, da sie es nicht mit ihrer Ethik vereinbaren können (so wird wenigstens behauptet). Passive Sterbehilfe ist unter bestimmten Umständen schon heute straffrei.
2.) Aus 1.) ergibt sich, dass man Sterbehilfe zur Pflicht machen müsste, wenn ein sterbenskranker Mensch dies wünscht.
3.) Wird aktive Sterbehilfe legitimiert, bedeutet das, dem Arzt ein Dispensierrecht einräumen zu müssen.
4.) Je nach Ausgestaltung des Rechts auf Sterbehilfe darf der Arzt u.U. das tödliche Mittel nicht verabreichen, sondern nur zur Verfügung stellen. Aber wem? Unter welchen Auflagen? Wer haftet? Einnehmen/injizieren müsste es der Sterbewillige womöglich selbst. Aber wenn er es nicht kann?
5.) Wie stellen sich Versicherungen und die Kirche dazu?
Fragen über Fragen
Gruß
Harry
Ahoi,
nach dem es anscheinend noch nicht bearbeitet wurde,
würde Ich es gerne Vorschlagen, denn eine Regelung ist
dringend notwendig.
Nach dem ich in meiner eigenen Familie drei Fälle
erleben durfte, wo das Leben der Betreffenden noch und
nöcher verlängert wurde, obwohl sie klar und deutlich
geäußert hatten, dass sie dieses Leiden nicht mehr wollen
(dreimal Krebs im Endstadium und ein Fall noch so
verschlimmert, dass durch falsch eingestellte Werte bei der
Strahlentherapie der Ein-Punkt-Strahler regelrecht ein Loch
durch meinen Onkel gebrannt hat)
Immer wieder die Aussagen: "Der Patientenwille war
nicht klar geäußert", "Wir haben noch Optionen" und "Wenn
wir was machen, machen wir uns strafbar".
Insgesamt wurden drei Menschen fünf, sechs und neun Monate zu fast unerträglichem Leiden gezwungen.
Insgesamt wurden drei Menschen fünf, sechs und neun Monate zu fast unerträglichem Leiden gezwungen.
Als Ich mich hinterher mit der jüngsten deutschen
Geschichte zu der Sterbehilfe beschäftigte, mußte ich mich
fragen, welche lahme Ausreden hier verwendet wurden um sich
um eine Entscheidung zu drücken. Immerhin haben
extremistische Gottesstaaten wie die USA und
erz-konservative Staaten wie die Schweiz es geschafft dazu
eine Lösung zu finden.
Wenn man sich überlegt, für wen eigentlich
Sterbehilfe in Frage kommt, dann sind das schwer- und
schwersterkrankte Menschen. Als Ich die
Medikamentenrechnungen für meine Tante kontrollieren sollte,
hatte ich eine Idee, warum es in Deutschland noch keine
Regelung gibt. Für alle drei Personen zusammen gilt, wären
sie zu dem Zeitpunkt gestorben, wo sie gesagt haben, wir
wollen nicht mehr, hätte die deutsche Pharmaindustrie
insgesamt 25000 Euro verloren, von den Umsätzen im
Medizintechnikbereich nicht zu sprechen.
Rechnet man das auf ganz Deutschland hoch, hat man einen Hinweis, warum keine Regelung herbeigeführt werden soll.
Denn letztendlich, was ist ethischer? Einen Menschen endlos zu quälen oder im die Möglichkeit geben mit Würde zu sterben und dem Sichtum zu entgehen?
Daher, was denkt Ihr? Wie sollten wir das Thema angehen und welche Regelung würdet Ihr befürworten?
Rechnet man das auf ganz Deutschland hoch, hat man einen Hinweis, warum keine Regelung herbeigeführt werden soll.
Denn letztendlich, was ist ethischer? Einen Menschen endlos zu quälen oder im die Möglichkeit geben mit Würde zu sterben und dem Sichtum zu entgehen?
Daher, was denkt Ihr? Wie sollten wir das Thema angehen und welche Regelung würdet Ihr befürworten?
Lieber Gruß
Bernd
> Ahoi,
>
> kurze Frage. Ich habe zwar die janzen Seiten und Archive von Gesundheit durchforstet, aber man kann ja was übersehen.
>
> Wurde das Thema passive und aktive Sterbehilfe schon behandelt? Ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt.
>
> Lieber Gruß
>
> Bernd
1.) Ob erlaubt oder nicht....., Du findest nicht viele Ärzte, die "hinüberhelfen" wollen, da sie es nicht mit ihrer Ethik vereinbaren können (so wird wenigstens behauptet). Passive Sterbehilfe ist unter bestimmten Umständen schon heute straffrei.
2.) Aus 1.) ergibt sich, dass man Sterbehilfe zur Pflicht machen müsste, wenn ein sterbenskranker Mensch dies wünscht.
3.) Wird aktive Sterbehilfe legitimiert, bedeutet das, dem Arzt ein Dispensierrecht einräumen zu müssen.
4.) Je nach Ausgestaltung des Rechts auf Sterbehilfe darf der Arzt u.U. das tödliche Mittel nicht verabreichen, sondern nur zur Verfügung stellen. Aber wem? Unter welchen Auflagen? Wer haftet? Einnehmen/injizieren müsste es der Sterbewillige womöglich selbst. Aber wenn er es nicht kann?
5.) Wie stellen sich Versicherungen und die Kirche dazu?
Fragen über Fragen
Gruß
Harry
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