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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] Finanzierung des Gesundheitswesens

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] Finanzierung des Gesundheitswesens


Chronologisch Thread 
  • From: Wolfgang Gerstenhöfer <wolfgang.gerstenhoefer AT gmx.de>
  • To: "AG Gesundheit" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] Finanzierung des Gesundheitswesens
  • Date: Sun, 15 Jan 2012 20:20:41 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Ahoi, liebe Mitpiraten in der AG Gesundheit,

es überrascht mich sehr, dass die Piraten, die sich ansonsten für Freiheit
und Transparenz stark machen, eine Einheitskrankenversicherung fordern
(wollen).

Hinter der so harmlos klingenden Bezeichnung Bürgerversicherung steckt
nichts anderes als eine Einheitskrankenversicherung mit einem
Finanzierungsmodell, nämlich dem Umlageverfahren, dass bereits seit den
1960er Jahren nicht mehr zeitgemäß ist, weil es nicht zur demographischen
Entwicklung in Deutschland passt (immer weniger jüngere und erwerbstätige
und immer mehr ältere und nicht mehr erwerbstätige Menschen).

Meiner Meinung nach sollten wir uns als Piraten zum einen dafür einsetzen,
dass jeder eine möglichst große Wahlfreiheit hat, beim wem und wofür er sich
versichern möchte, und zum anderen für eine Finanzierung stark machen, die
möglichst zukunftssicher, also weitgehend unabhängig von der Bevölkerungs-
und auch von der Einkommensentwicklung ist.

Es geht darum, das Krankenversicherungssystem endlich an die demographische
Entwicklung unserer Gesellschaft anzupassen und für die Zukunft nachhaltig
und damit generationengerecht finanzierbar zu machen und gleichzeitig die
ebenfalls nicht mehr zeitgemäße Trennung von gesetzlicher und damit
quasi-staatlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung
(PKV) aufzuheben.

Die Bürgerversicherung würde an einem Krankenversicherungssystem festhalten,
dessen Finanzierung auf dem Umlageverfahren beruht. Dieses Umlageverfahren
der 1880er Jahre (Reichskanzler Otto von Bismarck), das für den damals sehr
kleinen Kreis
der Versicherten und angesichts des damaligen Bevölkerungsaufbaus durchaus
seine Berechtigung hatte, ist schon lange nicht mehr geeignet, die Folgen
der aktuellen demographischen Entwicklung zu bewältigen.

Fakt ist, dass das Umlageverfahren die demographischen Realitäten des 19.
Jahrhunderts spiegelt - einer Zeit starken Bevölkerungswachstums, geringer
Lebenserwartung und einfacher medizinischer Versorgung. Viele junge
Beitragszahler, die gar keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch
nahmen, trugen die Kosten, die überwiegend von einer relativ kleinen Gruppe
älterer Versicherter verursacht wurden.

Heute im 21. Jahrhundert sehen die Rahmenbedingungen in Deutschland ganz
anders aus. Die Leistungsausgaben für immer mehr ältere Menschen müssen von
immer weniger jungen Beitragszahlern bezahlt werden - und das für immer
längere Zeitspannen, weil die Menschen immer älter werden. Aus der
Bevölkerungspyramide wird aufgrund des Geburtenrückgangs und der steigenden
Lebenserwartung mehr und mehr ein Bevölkerungspilz. Hinzu kommt,
dass der medizinische Fortschritt seinen Preis hat.

Mit der beschönigend Bürgerversicherung genannten Einheitsversicherung würde
dieses Modell, das quasi von der Hand in den Mund lebt, auf alle Menschen
ausgedehnt und damit jeder Anreiz, Leistungen und Service zu verbessern und
Kosten zu sparen, im Keim erstickt werden. Dies bedeutet: Rationierung für
alle!

Ein Modell, bei dem es einen Beitrag gibt, der sich nach den versicherten
Leistungen und dem Gesundheitsrisiko der versicherten Person richtet, und
bei dem jeder aufgrund des Kapital- bzw. Anwartschaftsdeckungsverfahrens
selbst Vorsorge für das höhere Krankheitsrisiko im Alter trifft, kann nicht
nur besser mit den Folgen der demographischen Entwicklung fertig werden,
sondern ist auch das gerechtere System. Man zahlt einen risikogerechten
Beitrag, der - soweit notwendig - an steigende Versicherungsleistungen
angepasst wird und damit den medizinischen Fortschritt mit abdeckt.

Der Beitrag ist letztendlich der Preis für die Versicherungsleistungen, für
die Erstattung der Behandlungskosten. Warum soll sich dieser Preis nach dem
Einkommen richten? Dann müsste man konsequenterweise auch die Preise für
andere Waren und Dienstleistungen einkommensabhängig gestalten. Denn wenn
man dieser Logik folgt, dann muss es auch ungerecht sein, dass der
Bankdirektor und die Kassiererin für Brot, Wurst und Käse den gleichen Preis
bezahlen.

Außerdem kann der Bankdirektor bei einem einkommensabhängigen Beitrag seine
Frau und seine Kinder beitragsfrei zu Lasten der Beitrag zahlenden
Kassiererin versichern. Auch das halte ich nicht für gerecht.

Der Solidar- bzw. Risikoausgleich findet - wie es sich für eine
Krankenversicherung gehört - zwischen Gesunden und Kranken statt. Der
Ausgleich zwischen arm und reich gehört nicht in die Krankenversicherung,
sondern muss über das Steuersystem und mögliche Transferleistungen (negative
Einkommensteuer, Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen oder ...)
sichergestellt werden.

Denn das Steuersystem dient dazu, für den notwendigen sozialen Ausgleich zu
sorgen. Das wäre auch gerechter, weil es tatsächlich alle Bürger (und
Unternehmen) erfasst und die Last so auf wesentlich mehr und belastbarere
Schultern verteilt werden kann. Außerdem braucht man dafür keine zusätzliche
Bürokratie.

Noch ein kleiner Exkurs zum Thema einkommensabhängige Beiträge: Die Beiträge
waren bzw. sind in der GKV deshalb einkommensabhängig, weil sie ursprünglich
keine Krankheitskosten-, sondern eine reine Krankengeldversicherung war. Die
Leistung bestand also nicht in der Übernahme von Kosten, sondern im
Ausgleich des Verdienstausfalls. Es war also damals nur folgerichtig, dass
sich entsprechend den Leistungen auch der Beitrag nach dem Einkommen richtet
(höheres Einkommen = höhere Leistungen und höhere Beiträge). Schon lange
steht aber nicht mehr das Krankengeld, sondern stehen die Krankheitskosten
im Vordergrund der Ausgaben der GKV.

Ein Sozialstaat ist ein Staat, der nicht selbst für die soziale Sicherheit
seiner Bürger sorgen, sondern sicherstellen muss, dass jeder für
seine soziale Sicherheit vorsorgen kann - nicht mehr, aber auch nicht
weniger.

Als die GKV im Jahr 1883 gegründet wurde, war sie eine Krankenversicherung
der Arbeitnehmer und zwar der Arbeiter, die tatsächlich schutzbedürftig
waren. Ohne diese Zwangsversicherung wäre der damals versicherte
Personenkreis weder bereit noch in der Lage gewesen, sich gegen das
Krankheitsrisiko abzusichern. Darüber hinaus wurde der in der damaligen
Zeit - zumindest in den ländlichen Regionen - noch bestehende
Generationenvertrag, der sich in Großfamilien ausdrückte, in Form des
Umlageverfahrens institutionalisiert.

Galten 1911 gerade 18 Prozent der Bevölkerung als schutzbedürftig im Sinne
der GKV, so sind es heute bereits
über 90 Prozent. Und dies bei im Vergleich zum Jahr 1911 erheblich
gestiegenen Einkommensverhältnissen. Auch der Generationenvertrag
entspricht schon lange nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Die demographische
Entwicklung der nächsten Jahre wird dazu führen, dass eine auf dem
Umlageverfahren basierende Krankenversicherung entweder unbezahlbar oder
leistungsunfähig wird.

Interessanterweise haben die bisher verantwortlichen Politiker dies für die
Rentenversicherung mit der Riester-Rente erkannt und haben zumindest einen
kleinen, wenn auch sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung, nämlich in
Richtung Kapital- bzw. Anwartschaftsdeckungsverfahren gemacht.

Bis zu den Gesundheitspolitikern hat sich diese Erkenntnis noch nicht
herumgesprochen, obgleich die Krankenversicherung von der demographischen
Entwicklung viel stärker betroffen ist und noch sein wird als die
Rentenversicherung. Dort wirkt sich "nur" die längere Lebenserwartung aus,
bei der Krankenversicherung kommen aber noch zusätzliche Erkrankungen und
längere Behandlungsdauern dazu.

Eine Reform unseres Krankenversicherungssystems muss bei den Wurzeln
des heutigen Systems beginnen.

Vorbild für die Krankenkassen waren die bereits viele Jahre vor Einführung
der GKV bestehenden Hilfskassen. Sie
boten Versicherungsschutz im Krankheitsfall für die Bevölkerungskreise,
deren Vermögen nicht ausreichte, um die Kosten einer Krankheitsbehandlung
selbst zu tragen, aber über ein Einkommen verfügten, das ihnen die
Beitragszahlung an eine Hilfskasse ermöglichte. Aus diesen Hilfskassen
wurden nach 1883 die so genannten Ersatzkassen. Eine klare Trennung in
Träger der GKV und Unternehmen der PKV gab es allerdings noch nicht. Diese
Trennung wurde über mehrere Stationen hinweg erst 1937 (!) vollzogen.

So wurden die Hilfskassen 1911 dem Reichsgesetz über die privaten
Versicherungsunternehmen unterstellt und zu Versicherungsvereinen auf
Gegenseitigkeit. Gleichzeitig durften nur noch bestimmte Hilfskassen
anstelle der in der Reichsversicherungsordnung genannten Krankenkassen
gewählt werden. Sowohl diese als auch die Hilfskassen, denen man die
Ersatzkassenfunktion aberkannt hatte, waren aber rechtlich PKV-Unternehmen.

Erst 1935 (!) bestimmte die 12. Aufbauverordnung, dass bei den Ersatzkassen
nur noch gesetzlich Versicherungspflichtige oder -berechtigte (bis 1941 gab
es neben der Versicherungspflicht- auch noch eine
Versicherungsberechtigungsgrenze; wer zu viel verdiente, musste sich privat
versichern) versichert
sein durften, und führte dazu, dass verschiedene Ersatzkassen
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit für die Versicherten gründeten, die
sie selbst nicht mehr versichern durften. Aus diesen so genannten
Nachfolgevereinen sind einige noch heute existierende PKV-Unternehmen
hervorgegangen.

Der Trennungsprozess fand 1937 (!) seinen Abschluss mit der
15. Aufbauverordnung. Diese erst machte aus den Ersatzkassen, die bis dahin
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit waren, also eine
privatwirtschaftliche Unternehmensform hatten, Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Gleichzeitig wurden die Verwaltungsgemeinschaften
zwischen den Ersatzkassen und den Nachfolgevereinen aufgelöst.

Eine Reform der Krankenversicherung darf meines Erachtens nicht den Fehler
machen, das bestehende System fortzuschreiben, sondern sollte an den
Anfängen
dieses Systems anknüpfen. Weder die Pflicht- oder Zwangsversicherung noch
die "Unternehmensform" Körperschaft des öffentlichen Rechts passen in die
heutige Zeit, passen in eine soziale Marktwirtschaft.

Ziel sollte daher das Beseitigen der bis ins kleinste Detail geregelten
Pflichtversicherung zugunsten einer Pflicht zu einem
Mindestversicherungsschutz sein. Wettbewerb sollte sich nicht nur zwischen
zwei Systemen, nämlich dem der GKV und der PKV, und innerhalb dieser beiden
Systeme abspielen, sondern zwischen jedem Anbieter von
Krankenversicherungsschutz aufgrund gleicher Rahmenbedingungen.

Diese Rahmenbedingungen sollten so aussehen, dass - ähnlich wie es in der
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung der Fall ist - durch den Gesetzgeber
festgelegt wird, dass ein Mindestversicherungsschutz angeboten und
versichert werden muss. Ein solches Angebot kennen die PKV-Unternehmen heute
bereits in Form der so genannten Basistarife und des Standardtarifs für
ältere Versicherte, deren Leistungsniveau ungefähr dem der GKV entspricht.
Für diese Tarife muss dann ein Kontrahierungs- oder Annahmezwang bestehen.
Eine Ablehnung oder eine Leistungseinschränkung ist also nicht möglich.
Darüber hinaus kann - wie es heute jedem frei steht, der sich privat
versichern darf - ein Versicherungsschutz mit höheren, besseren und/oder
umfangreicheren Leistungen gewählt werden.

Dieser Versicherungsschutz wäre dann übrigens auch vertraglich garantiert
und könnte nicht - wie heute in der GKV möglich und üblich - jederzeit
einseitig verändert und in den meisten Fällen bei steigenden Beiträgen
gekürzt werden.

Dieses System würde sich nahtlos in das von den Piraten gewünschte Konzept
einer negativen Einkommensteuer einbinden lassen. Denn die negative
Einkommensteuer bzw. das bedingungslose Grundeinkommen würde sicherstellen,
dass jeder sich mindestens den Basis-Versicherungsschutz leisten kann. Die
Gemeinschaft der Bürger, der Staat, würde also dafür sorgen, dass sich jeder
gegen das finanzielle Risiko, krank zu werden, versichern kann und auch
tatsächlich versichert; er würde jedoch niemanden einen bestimmten, häufig
sogar bei geringeren Leistungen teureren Versicherungsschutz aufzwingen.
Das heutige System
sieht genau so aus. Eine Vorstellung, die für freiheitsliebende Piraten
erschreckend sein muss.

Organisatorisch müssten die heutigen Träger der GKV (wieder) in
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umgewandelt werden. Eine Änderung,
die sich in der Praxis wohl gar nicht stark bemerkbar machen würde.

Eine solche piratige Gesundheitsreform würde zu einer Bürgerversicherung
führen, die diesen
Namen auch verdient.

Mit piratig-liberalen Grüßen
Wolfgang

Nur am Rande und wegen der Offenheit und Transparenz:

Ja, ich bin Versicherungskaufmann und habe fast 25 Jahre für
einen privaten Krankenversicherer gearbeitet - davon fast 20 Jahre in der
Unternehmenskommunikation/Öffentlichkeitsarbeit.

Ja, ich bin ein leidenschaftlicher Verfechter der Marktwirtschaft, die aus
sich heraus dank und mit Hilfe eines starken Staates, der die "Spielregeln"
für alle Marktteilnehmer festlegt und für die nötige Transparenz und einen
konstruktiven Wettbewerb und für die Einhaltung der Regeln sorgt, sozial und
auch ökologisch ist und "Wohlstand für alle" bei größtmöglicher Freiheit
ermöglicht. Fast alle Politiker - Anhänger und Gegner der Marktwirtschaft -
behaupten immer wieder, wir würden in Deutschland in einer sozialen
Marktwirtschaft leben. Deshalb muss es doch auch nicht verwundern, wenn nun
viele Menschen glauben, dass diese Wirtschaftsordnung für die aktuelle
Situation (Banken-, Finanz-, Wirtschafts-, Schulden- und Währungskrise)
verantwortlich sei und Wachstum um jeden Preis ablehnen oder ihm zumindest
skeptisch gegenüberstehen. Richtig ist - zumindest nach meiner
Überzeugung -, dass wir schon lange nicht mehr in einer (sozialen)
Marktwirtschaft leben, wie sie von Adam Smith mit seinem Buch "Der Wohlstand
der
Nationen" begründet, von Walter Eucken mit seinem Buch "Grundlagen der
Nationalökonomie", Wilhelm Röpke mit seinem Buch "Die Lehre von der
Wirtschaft" und Milton Friedman mit seinem Buch "Kapitalismus und Freiheit"
(z. B. mit dem Thema negative Einkommensteuer/Bürgergeld/bedingungsloses
Grundeinkommen) aktualisiert bzw. verfeinert und von Ludwig Erhard und
Alfred Müller-Armack versucht wurde, in Deutschland umzusetzen. Spätestens
seit der 1. Großen Koalition von 1966 bis 1969 und der Verabschiedung des
Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
(StabG) vom 8. Juni 1967 und dann der 1. sozialliberalen Koalition ab 1969
hat sich die Politik mehr oder weniger von der praktischen Umsetzung der
sozialen Marktwirtschaft verabschiedet. Während auf der einen Seite
Politiker versuchen, die besseren Unternehmer zu sein, haben sie ihre
Aufsichtspflichten sträflich vernachlässigt und vor allem Konzernen freie
Hand gelassen, die "Spielregeln" einseitig zu ihren Gunsten zu verändern.
Von Markt, von Leistungswettbewerb, von Chancengleichheit, Transparenz und
von Haftung und Verantwortung ("Eigentum verpflichtet") ist doch in vielen
Bereichen längst nichts mehr zu sehen. Und in manchen Bereichen hat es sie
noch nie gegeben - zum Beispiel im Gesundheitswesen, in dem das Geld in
völlig falsche Bahnen gelenkt wird. Noch ist unser Gesundheitswesen
weitgehend gut, aber im Verhältnis deutlich zu teuer und ineffektiv und
gleichzeitig gibt es dort eine Menge schlecht bezahlter und überforderter
Arbeitnehmer. Deshalb möchte ich mich mit den Piraten dafür einsetzen, die
mittlerweile gern als Raubtierkapitalismus oder auch fälschlich als
Neoliberalismus bezeichneten Missstände zu beseitigen und endlich eine
(soziale) Marktwirtschaft in Deutschland einzuführen.

Ja, ich bin ein überzeugter Anhänger des Liberalismus und deshalb war seit
fast 30 Jahren die FDP meine politische Heimat - eine Alternative hat es
bisher leider nicht gegeben.








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