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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] mit Interesse

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] mit Interesse


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <Morgan+le+Fay AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] mit Interesse
  • Date: Fri, 10 Jun 2011 09:00:17 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver



Privacy schrieb:
>
>> Soweit sie sich niederlassen wollen, wird staatlicherseits Praxis und
>> Ausstattung für eine Leasinggebühr angeboten. Der Arzt zahlt
>> lediglich diese Leasinggebühr, seine Versicherungen und evtl.
>> benötigtes Personal selbst.
> Was soll das? Der Arzt muss wissen, mit welchen Geräten er gut
> klarkommt, welche technischen Hilfen er benötigt, ob und wann er sich
> traut auch neuere Verfahren zu erlernen.


Meinetwegen. Das spricht doch nicht gegen mein Denkmodell. Außerdem wird
ihm eine Praxis nur *angeboten* ..., er kann sich auf eigene Kosten ja
die Praxis einrichten, die er haben möchte. Aber dann als
freiberuflicher Privatarzt.





>
>> 6.) Rechtsvorschriften, insbesondere das SGB V, werden stark
>> vereinfacht. Der Versicherte hat in allen Gremien der Verwaltung des
>> Gesundheitswesens ein effektives Mitbestimmungs- und Vetorecht.
> Die Gremien betreffen keine Einzelfallentscheidungen - allerdings sit
> dringend eine Legitimierung der Interessensvertreter der Patienten
> durch

> _echte_ Wahlen zu schaffen.
> Bei Entscheidungen, die ihn persönlich betreffen hat der Pat. auch
> heute

> das Mittel des Widerspruchs und ggf. der Klage.


Ich meinte damit die effektive Interessenvertretung der Versicherten bei
den Verwaltungen der Krankenkassen, beim g-BA, bei evtl zu schaffenden
Ausschüssen z.B. bei einem Schlichtungsausschuss o.ä.



>
>> Die Beweislast bei sog. Kunstfehlern wird angepasst.
> Wie ist das zu verstehen.


Wie ich heute morgen in der FR las, ist dieser Punkt bereits in Planung:
Bei offensichtlichen Behandlungsfehlern soll der Arzt die Beweislast
erhalten. Ich begrüße das, halte das "offensichtlich" aber für nicht
ganz ausreichend. Der Patient ist bei Streitigkeiten regelmäßig dadurch
im Nachteil, als er die Behandlungsunterlagen und sonstigen Akten nicht
ohne Weiteres einsehen kann und die Gefahr der Manipulation besteht.



>
>> 7.) Der Arzt wird von administrativen und sonstigen an ausgebildete
>> Nichtmediziner delegierbare Aufgaben entlastet, so z.B. der einfache
>> Wundverband o.ä.. Insbesondere sollen Folgebescheinigungen über
>> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Folgerezepte, Überweisungen zum
>> Facharzt etc. den Arzt nicht mehr von wichtigeren Arbeiten abhalten
> Den einfachen Wundverband macht auch heute schon eine Schwester -
> ansonsten ist die Wunde aber vom Arzt zunächst mal zu begutachten.
>
> Gezielte Überweisungen benötigen auch Informationen und Fragestellung
> durch den überweisenden - das ist _nicht_ delegierbar.


Es war vor einiger Zeit bei der BÄK davon die Rede, dass man neue
Curriculi schaffen wolle, die diese Arbeiten übernähmen. Allerdings
bliebe der Arzt in der Haftung. Das wäre aber absurd, denn dann könnte
der Arzt den Job gleich selbst machen. Deshalb bin ich für kompetente
und voll haftende "HiWis", wie es wir Optiker oder Hebammen sind und die
dem Arzt die Arbeiten ermöglichen, die tatsächlich einen Arzt
erfordern.


Gruß
Harry






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