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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

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Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: moneymind <moneymind AT gmx.de>, ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Wissenschaftliche Quellen zu Geld
  • Date: Thu, 11 May 2017 00:01:15 +0200

Hallo Wolfgang,

kann es sein, dass dir bei der unten stehenden Aussage ein Rechenfehler unterlaufen ist?

Am 10.05.2017 um 10:19 schrieb moneymind:
Hallo Marco,

"/[...] ein Bankensystem, das Geld schaffen kann, sich auch jede benötigte Menge Eigenkapital selbst schaffen kann. Während der Finanzkrise hat das eine Schweizer Großbank getan, indem sie einfach einem Scheich Kredit gab, der das Geld als Eigenkapital bei ihr einlegte. So einfach geht das normalerweise aus rechtlichen Gründen nicht. Aber mit ein oder zwei Zwischenstationen geht es immer. Wenn die Banken mit kräftiger Kreditvergabe zu einer Hochkonjunktur mit steigenden Aktienpreisen und steigenden eigenen Gewinnen beitragen, ist es für sie gar kein Problem, einen Teil des zusätzlich geschaffenen Geldes per Kapitalerhöhung als Eigenkapital anzuziehen./"

Vergibt eine Bank ein Darlehen an einen Scheich, verlängert das zunächst ihre Bilanz bei unverändertem Eigenkapital. Ihre Eigenkapital_quote_ - das Verhältnis der Bilanzsumme zum EK - sinkt daher.

Verwendet der Scheich sein Guthaben nun direkt zum Kauf von Aktien dieser Bank, findet in der Bankbilanz ein Passivtausch statt:

- Sichtverbindlichkeiten
+ Eigenkapital

Damit ist die "alte" Eigenkapitalquote (vor Kreditvergabe) wiederhergestellt. Verbessert hat sich die EK-Quote aber nicht.
Ein Bank mit 8 Mrd € Bilanzsumme und einem Eigenkapital von 1 Mrd € vergibt einen Kredit in Höhe von 1 Mrd. €. Vor der Kreditvergabe besaß sie eine Eigenkapitalquote von 1/8 = 0,125. Nach der Kreditvergabe ist ihre Bilanzsumme um 1 Mrd € gestiegen, während ihr Eigenkapital gleich geblieben ist. Ihre Eigenkapitalquote beträgt nun 1/9 = 0,11. Nachdem der Scheich mit seiner 1 Mrd € Aktien der Bank gekauft hat, findet ein Passivtausch statt, wie auch von Dir angegeben. Das Ek der Bank beträgt nun 2 Mrd € wogegen sich die Bilanzsumme bei dieser Aktion nicht verändert hat. Es besteht nun eine Eigenkapitalquote von 2/9 = 0,22. ME nach eine erhebliche Steigerung der EK-Quote von 0,125 vor der Kreditvergabe zu 0,22 nach Kredit und Aktienkauf.
Wo liegt hier der Fehler in meiner Betrachtung?

Beste Grüße
Rudi Müller

Es ist ein fixer Anspruch auf Zinszahlung der Bank gegen den Scheich entstanden, dem Dividendenansprüche des Scheichs ggü. der Bank gegenüberstehen. Steigt der Aktienkurs der Bank nun bis zum Fälligkeitszeitpunkt der Rückzahlung an und übersteigt die Wertsteigerung des Aktienpakets des Scheichs plus seine Dividendeneinnahmen seine Zinsverbindlichkeiten, hat er einen Gewinn (=EK-Zuwachs) gemacht. Er kann Aktien im Wert seiner Rückzahlungs- und Zinsverbindlichkeiten an die Bank zurückverkaufen (Bilanzverkürzung für die Bank, EK-Quote bleibt unverändert). Er wird dann einige Aktien zurückbehalten. Sinkt dagegen der Wert der Aktien, hat er einen Verlust (EK-Minderung) gemacht.

Die Bank hat in jedem Fall nur einen Gewinn in Höhe der Zinseinnahmen aus dem Kredit ggü. dem Scheich, abzüglich der Dividenden, die sie diesem zahlen muß.

Hat der Scheich die Aktien verkauft und sein gesamtes sonstiges Vermögen versoffen, ist zum Fälligkeitszeitpunkt seiner Rückzahlung zahlungsunfähig und kann per Zwangsvollstreckung nichts geholt werden, weil z.B. saudische Eigentumsrechte schlecht dokumentiert sind oder nichts vorhanden ist, hat eben die Bank einen Verlust (und der Scheich einen - allerdings schon wieder verkonsumierten - Gewinn gemacht). Das ist das Bankrisiko.

Wo ist nun der "Skandal"? Ich sehe ihn nicht so recht ... vielleicht kannst Du mir auf die Sprünge helfen?

Im übrigen kann jedes Unternehmen so vorgehen, nicht nur Banken. Kauft eine AG X ein Grundstück auf Kredit, kann der Käufer seine Forderung ggü AG X aus dem Kaufvertrag dafür verwenden, Aktien der AG X zu kaufen: Passivtausch. Auch hier senkt der Grundstückskauf die EK-Quote der AG, der Aktienverkauf stellt sie wieder her.

Danke&Gruß
Wolfgang





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