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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Gelddefinition [was] Deflationstendenz

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Gelddefinition [was] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: ukw <ukw AT berlin.com>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Gelddefinition [was] Deflationstendenz
  • Date: Thu, 26 Mar 2015 01:31:18 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 25.03.2015 um 16:41 schrieb ukw <ukw AT berlin.com>:

Wie wäre es mit folgender Gelddefinition: Geld ist das, was "der Andere" als Ausgleich seiner Forderung akzeptiert?

Und was genau verstehst du unter Forderung, Ausgleich und „der Andere“?

Diese Definition ist noch zu weit, weil das, was als Ausgleich einer Forderung akzeptiert wird und auch nur akzeptiert werden kann, die Leistung ist, auf die sich ein Anspruch bezieht. Ein Anspruch ist eine Rechtsbeziehung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Dabei hat der Schuldner dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Auf Seiten des Gläubigers nennt man diese Rechtsbeziehung Forderung und auf Seiten des Schuldners Verbindlichkeit. 

Der Forderungsbegriff im allgemeinen ist zu weit. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Forderung 

Wenn sich eine Forderung auf einen Kasten Bier bezieht, dann wäre der Kasten Bier, das, was der Andere (= der Gläubiger) als Leistung akzeptiert. Deine Gelddefinition würde sich somit auf jede Leistung beziehen und alle Güter und Dienstleistung wären nach deiner Definition Geld.

Im speziellen engeren Sinne ist eine Forderung ein Anspruch auf Geld.  Dabei ist die in der Forderung angesprochene Leistung Geld. „Der Andere“ kannst du streichen, weil er bereits im Begriff Anspruch als Gläubiger enthalten ist. 

Wenn man deine Definition also entsprechend umformuliert und auf den Punkt bringt, dann lautet sie: Geld ist ein Anspruch auf Geld. Irgendwelche Einwände? :=)

Dieser Satz alleine wäre eine Zirkeldefinition und somit unzulässig. Damit daraus eine anständige rekursive Definition wird, braucht man einen sog. Rekursionsanker. Mein Vorschlag ist: Geld ist ein Anspruch auf Geld gegen die Zentralbank. „Gegen die Zentralbank“ bedeutet, dass die Zentralbank der Schuldner ist, auf den sich der Anspruch bezieht.

Die verbriefte Variante der "Ansprüchen auf Geld gegen die Zentralbank" sind Banknoten und Münzen; die verbuchte Variante sind die Sichteinlagen auf Girokonten der Zentralbank. 

Erst durch den Rekursionsakter wird die Definition so eingeschränkt, dass sich die gesamte Definition auf das bezieht, was unter dem Fachbegriff „Finanzinstrument“ läuft.

Durch die rekursive Definition erhält man ein Schichtmodell, das im Kern das Zentralbankgeld hat, dann kommt das Geschäftsbankengeld, und ganz außen befinden sich die Derivate.
 

Damit sind Tauschhandel, bezahlen mit Bitcoins und das Begleichen von Steuerforderungen (mit gesetzlichen Zahlungsmittel)  möglich.

PS: Arne, die Farbmodelle: CMY ist kein Farbmodell denn es fehlt die Möglichkeit die Grautöne & schwarz abzubilden.

Dann hol dir mal einen Farbmischer und du kannst direkt sehen dass man auch mit CMY Grautöne & Schwarz herstellen kann.

Die korrekte Bezeichnung lautet CMYK (K steht für „black"

Schwarz als zusätzliche Farbe wurde primär aus drucktechnischen Gründen hinzugefügt.

PPS: mein Favorit: NCS (Natural Color System) - das ist international gängig und sehr leistungsfähig.

Am 25.03.2015 um 12:41 schrieb Arne Pfeilsticker:


Am 25.03.2015 um 00:52 schrieb Christoph Mayer <CU_Mayer AT Menschen-gerechte-Gesellschaft.de>:

Es ist schwierig bis unmöglich, eine allgemeingültige Defninition von Geld zu finden.

Ich denke, es macht mehr Sinn, Geld im Kontext zu defninieren.

1. „Echtes“ Geld ist staatliches Geld, also Bargeld und Zentralbankgeld. Creutz z.B. defniert den Begriff so eng.
2. Geld ist, was der Staat als Zahlungsmittel anerkennt: Dann ist Giralgeld dabei (M1). Das macht z.B. Sinn, wenn man Geldflüsse betrachtet, bei denen staatliche Transfers eine Rolle spielen.
3. Man will mit Geld den Funktionskreislauf einer Volkswirtschaft verstehen oder definieren: Dann muss man alles was als Zahlungsmittel in der VW anerkannt wird mit reinnehmen. Also mindestens M1, evtl. auch Komplementärwährungen.
usw.

Ergo: Macht es Euch doch einfach und verwendet die Definition für Geld, die für Eure Betrachtung die Ihr gerade anstellen wollt die sinnvollste ist.

Hallo Christoph,
die Gefahr eines solchen Ansatzes liegt darin, dass man sich den Geldbegriff so zurecht legt, dass er für die eigene „Ideologie“ passt. Wenn man z.B. Geld aus der Sicht des Nachweises (= Banknoten, Münzen, Datensätze) definiert und betrachtet kommt man zu ganz anderen Erklärungen und Schlussfolgerungen als wenn man Geld aus der Sicht des juristischen Anspruchs erklärt und den Nachweis als Dokumentation dieses Anspruchs begreift.

Das Ringen um die „richtige“ Definition / Modell gehört m.E. zu den wichtigsten Aufgaben bei einer Theoriebildung. Die Definitionen und Grundannahmen entscheiden über die Aussagekraft der Theorie.

Eine gute Definition / Modell deckt m.E. das korrespondierende reale Phänomen möglichst gut ab. Nichts bleibt weg und nichts wird unter den Begriff subsumiert, was nicht dazu gehört. Die Definition sollte möglichst einfache und die verwendeten Grundbegriffe überprüfbare Tatsachen sein. Ganz wichtig ist auch, dass die Variationen des Phänomens in den richtigen Proportion sichtbar werden.

Gute Beispiele sind m.E. in dieser Hinsicht die Farbmodelle RGB, CMY, HSV oder HSL. Ein schlechter Ansatz wäre z.B. ein Modell das jeder Farbe einen eigenen Namen gibt und nicht auf die grundlegenden Eigenschaften und deren Zusammenhang eingeht.

Am Beispiel der unterschiedlichen Farbmodelle kann man auch erkennen, dass man für das gleiche reale Phänomen Farbe durchaus sehr unterschiedliche Definitionen / Modelle haben kann. Das interessante dabei ist, dass Modelle, die ein Phänomen tatsächlich abdecken, auch relativ einfach umgerechnet werden können.

Mein Ziel ist es, ein vergleichbares „Farbmodelle“ für das reale Phänomen Geld zu finden. Mein gefundenes Ergebnis habe ich in folgenden Beiträgen näher beschrieben: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Geld_ist_ein_Anspruch_auf_Geld und http://wiki.piratenpartei.de/AG_Geldordnung_und_Finanzpolitik/Was_ist_Geld%3F 

Und jeder ist eingeladen ganz konkret mit Argumenten dieses Vorschlag zu zerpflücken oder einen eigenen Vorschlag dagegen zu stellen. 

Viele Grüße
Arne





    


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