ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
Listenarchiv
- From: David Finsterwalder <d.finsterwalder AT gmail.com>
- To: ag Geldordnung <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
- Date: Sat, 21 Mar 2015 10:17:55 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hey Patrik,
<discussion style=patrik>
Und weil es in deine Theorie nicht passt, das Kartenzahlung etwas FAKTISCHES sein muss, um seine Funktionen zu erfüllen, hast du solche Probleme mit der einfachen Tatsache, die salbst ein fünfjähriger versteht, dass wenn du mit Karte im Supermarkt einkaufst, du einfach mit Karte gezahlt hast - vollständig, unwiederbringlich, und sch… egal, was in irgendeiner hypothetischen Rechtssphäre THEORETiSCH noch gelten mag.
</discussion style>
Weiterhin ist Lastschrift selber kein "Verpflichtungsgeschäft". Das Verpflichtungsgeschäft ist der eigentliche Kaufvertrag der im Supermarkt informell läuft. Der Zahlungsverpflichtung die man dabei informell eingeht wird zu späterem Termin beglichen. Die Lastschrift ist ein (eigenständiges) Ermächtigungsgeschäft, bei dem du einen Dritten (die Bank) ermächtigst an deiner statt die Forderung zu begleichen. Durch die Unterschrift gibst du eine formelle Willenserklärung dazu ab.
Grüße
David
Am 20.03.2015 um 20:12 schrieb Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>:
>
> Wenn jemand die Unterschrift als Einwilligung später zu zahlen akzeptiert, geht er ein Risiko ein, aber mit der Unterschrift hast du noch nicht bezahlt, sondern nur dein Einverständnis gegeben, dass die Gegenseite den Kaufpreis einziehen darf. Bezahlt hast du erst, wenn die Überweisung erfolgt ist.
>
> Aber was soll das nun beweisen? Willst du unterstellen, dass die Unterschrift eine Bezahlung wäre?
<discussion style=patrik>
JEDER weiss, dass tagtäglich Menschen mit Karte bezahlen. Man darf sich im Kopf gerne reicher denken als man tatsächlich noch ist, aber (ich wiederhole es) DAS IST OHNE JEDE PRAKTISCHE BEDEUTUNG! Wenn man mit Karte seinen Einkauf tätigt, hast du FAKTISCH mit Karte GEZAHLT. Davon rede ich. Was nützt dir also THEORETISCHER Anspruch? FAKTISCH NICHTS!
Und weil es in deine Theorie nicht passt, das Kartenzahlung etwas FAKTISCHES sein muss, um seine Funktionen zu erfüllen, hast du solche Probleme mit der einfachen Tatsache, die salbst ein fünfjähriger versteht, dass wenn du mit Karte im Supermarkt einkaufst, du einfach mit Karte gezahlt hast - vollständig, unwiederbringlich, und sch… egal, was in irgendeiner hypothetischen Rechtssphäre THEORETiSCH noch gelten mag.
</discussion style>
... Jetzt einfach mal so als Beispiel dafür wie man eine unsachliche, sophistische, rechthaberische Argumentation führt.....
Mich kotzt die Art und Weise wie argumentierst so sehr an, dass ich schon gar keine Lust habe hier in der Liste groß mitzuwirken. Du versuchst die vollkommen Ignoranz der Rechtssphäre mit erisitischen Alltagsgeschwätz zu rechtfertigen. Mir geht es hierbei auch nicht um die Kleinlichkeit wegen der Banknote, sondern um deine ignorante Behauptung, dass Geld aus dem NICHTS geschöpft wird und die ganze Diskussion ist hier nur exemplarisch für deine viel weiter reichende Ignoranz.
Mich kotzt die Art und Weise wie argumentierst so sehr an, dass ich schon gar keine Lust habe hier in der Liste groß mitzuwirken. Du versuchst die vollkommen Ignoranz der Rechtssphäre mit erisitischen Alltagsgeschwätz zu rechtfertigen. Mir geht es hierbei auch nicht um die Kleinlichkeit wegen der Banknote, sondern um deine ignorante Behauptung, dass Geld aus dem NICHTS geschöpft wird und die ganze Diskussion ist hier nur exemplarisch für deine viel weiter reichende Ignoranz.
Nachtrag:
ich habe mal eine Kassenzettel aus meiner Brieftasche genommen, dort steht auf der Rückseite wörtlich:
„1. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
Hiermit ermächtige ich das umseitig ausgewiesene Unternehmen den umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem umseitig durch Konto-Nummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen.“
Du zahlst also nicht „Kraft deines Willens“, sondern es handelt sich hier um eine „Verpflichtungsgeschäft“, indem du lediglich zusagst, dass du später zahlen willst. Dass sich Unternehmen auf so etwas einlassen, ist eine reine Risikoabwägung.
Bei dir hapert es schon GANZ MASSIV an grundlegendem Rechtsverständnis. Jedes Rechtsgeschäft beinhaltet eine Willenserklärung: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/w/willenserklaerung/
Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung etc: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/
Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung etc: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/
Weiterhin ist Lastschrift selber kein "Verpflichtungsgeschäft". Das Verpflichtungsgeschäft ist der eigentliche Kaufvertrag der im Supermarkt informell läuft. Der Zahlungsverpflichtung die man dabei informell eingeht wird zu späterem Termin beglichen. Die Lastschrift ist ein (eigenständiges) Ermächtigungsgeschäft, bei dem du einen Dritten (die Bank) ermächtigst an deiner statt die Forderung zu begleichen. Durch die Unterschrift gibst du eine formelle Willenserklärung dazu ab.
Grüße
David
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Ulrich Mayer, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Ulrich Mayer, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Axel Grimm, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 20.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 21.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 21.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 21.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 22.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 22.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, moneymind, 21.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Patrik Pekrul, 21.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Arne Pfeilsticker, 22.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Ulrich Mayer, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, David Finsterwalder, 19.03.2015
- Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz, Christoph Ulrich Mayer, 19.03.2015
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