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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz


Chronologisch Thread 
  • From: David Finsterwalder <d.finsterwalder AT gmail.com>
  • To: ag Geldordnung <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Deflationstendenz
  • Date: Sun, 22 Mar 2015 18:38:40 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hey Patrik
 

Es geht hier nicht darum, ob ein Kauf/Vertrag zustande gekommen ist, sondern, ob BEZAHLT wurde, sprich: ob deine Willenserklärung allein schon "Geld" ist. Das sind zwei unterschiedliche Fragen und die eine kann mit "Ja" und die andere mit "Nein" beantwortet werden.

NEIN ES GING NICHT DARUM, sonders es ging mir um diese Aussage:


"Im Laden kommt es nicht darauf an, ob du zahlen WILLST, sondern, ob du es KANNST. Und dafür brauchst du den Nachweis namens Geldschein."



Diese Aussage ist aus dem Sinnzusammenhang gerissen, es geht - wie gesagt - um das BEZAHLEN, und nicht darum, ob ein Vertrag zustande kam.

Nein ist sie nicht. Du hast mit dieser Behauptung angefangen und ich habe dir ein Beispiel gebracht in dem man nicht zahlen KANN und nur WILL und dennoch einkaufen kann.  

REWE hat die Forderung fallen gelassen und es kam nie was und das war nur 1 Jahr lang, dass ich mit Pin zahlen musste.

Somit ist deine obige Behauptung ANHAND DEINER KRITERIEN WIDERLEGT:

Weil "FAKTISCH" bekam ich meine Waren und Rewe nur eine Willenserklärung. Ob Rewe nun "THEORETISCH" noch einen Rechtsanspruch (Forderung gegen mich) hat ist FAKTISCH IRRELEVANT. "Und weil es in deine Theorie nicht passt, das Geld etwas FAKTISCHES sein muss, um seine Funktionen zu erfüllen, hast du solche Probleme mit der einfachen Tatsache, die salbst ein fünfjähriger versteht, dass wenn" REWE von mir nichts als einen Zettel mit Unterschrift und ich Waren dafür bekam, ich einfach damit bezahlt habe - "vollständig, unwiederbringlich, und sch… egal, was in irgendeiner hypothetischen Rechtssphäre THEORETiSCH noch gelten mag". Weil ich also FAKTISCH mit der Willenserklärung Waren bekommen habe und mein Wille somit die Funktion einer Bezahlung erfüllt hat, ist diese Willenserklärung eben "FAKTISCH" Geld.

Deine Trennung wann ein Rechtsanspruch IRRELEVANT sein soll, ist vollkommen willkürlich. Du meinst eben einfach nur Recht haben zu müssen. Mir geht es hier nicht um den Inhalt der Diskussion oder meinen Standpunkt, sondern darum wie du argumentierst. Gerade noch bestandest du darauf, dass eine wirkungslose Forderung gegen die ZB keine faktische Bedeutung hat (verlorenes Bargeld) und jetzt bestehst du darauf, das die wirkungslose Forderung von REWE (verlorenes Buchgeld) faktisch eine Bedeutung hat (nicht gezahlt). 

Und NEIN, ICH will nicht behaupten, dass eine Willenserklärung Geld sei. Mir ging es hierbei nur darum deine Polemik aufzugreifen und deine Argumentation gegen dich zu verwenden. Ich habe hier nicht die Absicht einen Inhaltlichen Standpunkt zu vertreten (abgesehen davon, dass Geld meistens nicht aus Nichts geschaffen wird). Mich juckt diese Diskussion inhaltlich nicht und worum es dir geht ist mir auch egal. Ich bin hier nur eingestiegen weil deine Rechthaberei und Unsachlichkeit zum Kotzen finde.

Grüße
David





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