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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen

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ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: MikeTM <mikethemechanic AT web.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] Vollgeld Kritik im Wirtschaftsdienst erschienen
  • Date: Fri, 30 Jan 2015 01:14:56 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


Arne Pfeilsticker
Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de


Am 29.01.2015 um 18:33 schrieb MikeTM <mikethemechanic AT web.de>:

Am 29.01.2015 um 17:23 schrieb Arne Pfeilsticker:

Ist das tatsächlich so? Hast du hierfür einen Beleg.

Nein. Hast Du einen?
Ich habe keinen Beleg in Form einer Workflow-Beschreibung einer konkreten Pfandbriefbank. Mein Wissen zu diesem Thema habe ich aus Fachartikel und Fachbücher, 


Arbeitest du in einer Hypothekenbank und kennst du dich in den
Arbeitsabläufen aus?

Nein. Du?
Ich habe für diverse Banken und Versicherungen Buchhaltungs- und Verwaltungsprogramme entwickelt und habe auch bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe mitgewirkt. Dieses Wissen ist allerdings inzwischen über 10 Jahre alt.



In dem vom Verband Deutscher Pfandbriefbanken herausgegebenen Buch /Der
Pfandbrief 2011/2012 Fakten und Daten zu Europas führendem Covered
Bond /http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/0/FA9F2350FFC02061C125790C004EAA82/$FILE/DE_PFB_2011-2012.pdf

heißt es auf Seite 7:

   Die Pfandbriefbank vergibt Immobilien-, Schiffs-, Flugzeug- und
   Staatskredite. Diese Vermögenswerte werden auf die Bilanz des
   Kreditinstituts genommen. Die nach dem PfandBG deckungsfähigen
   Kredite oder Teile der Kredite werden samt der Sicherheiten in das
   jeweilige Deckungsregister eingetragen, das der Treuhänder
   überwacht. Für jede der genannten Kreditarten gibt es ein separates
   Register. Die Gesamtheit der in einem Deckungsregister eingetragenen
   Deckungswerte wird als Deckungsmasse bezeichnet. Auf Basis der
   Deckungsmassen werden Pfandbriefe emittiert.  

Auch die dabei stehende Grafik zeigt den Ablauf und die Pfeile wie von
mir beschrieben.

Die benennt aber nicht den Zeitpunkt der Kredit-AUSZAHLUNG.

Der Zeitpunkt ist in diesem Fall irrelevant. Es geht um die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Arbeitsabläufe und Geschäftsvorfälle, die in dem oben zitierten Kapitel beschrieben werden und wie folgt aussehen:
  1. Kredit vergeben und dazu zählt auch die Auszahlung des Kredits, weil nicht der Vertrag, sondern die Auszahlung des Kredits aus dem Vertrag gebucht wird. Die Auszahlung ist die Geldschöpfung.
  2. Pfandbriefemission vorbereiten und dazu gehört auch die Zusammenstellung der Deckungmasse. Wäre der Kredit zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausbezahlt, dann könnte er nicht in die Deckungsmasse aufgenommen werden. 
  3. Pfandbriefe emittieren.



Ist mit dieser Quelle deine Behauptung widerlegt?


Nein.

Jede andere Antwort hätte mich sehr überrascht. 
Ich schlag deshalb vor, dass wir den Diskurs einstellen, weil wir offensichtlich keinen Konsens finden können, wie die Spielregeln einer zielführenden und ergebnisoffenen Diskussion auszusehen haben.


Das Pfandbriefgesetz ist von 2005.
Vorher war es das Hypothekenbankgesetz.
Kann es sein, dass es da Unterschiede gab?

Ich wüsste nicht, dass es in dem hier diskutierten Sachverhalt einen Unterschied gab.

Kann es sein, dass aus diesem Grund das Gesetz geändert wurde?

Was mich noch interessieren würde:
Was passiert, wenn die Bank ihre Pfandbriefe nicht verkauft bekommt?

Diese Pfandbriefe liegen im sog. Handelsbestand, der zum Umlaufvermögen zählt.

Muss sie dann ihr EK angreifen?

Das EK wird erst angegriffen, wenn Darlehen abgeschrieben oder wertberichtigt werden müssen. 

Und was passiert, wenn sie mehr Pfandbriefe verkauft hat, als offene
Darlehen vorhanden sind? Geht das überhaupt?

Genau das geht nicht, weil zuerst muss die Bank die Deckungsmasse (= vergebene Darlehen) haben und wie Zitiert werden auf der Basis der Deckungsmasse die Pfandbriefe emittiert.

Wenn ein Darlehen aus der Deckungsmasse getilgt wird, dann muss die Deckungsmasse u.U. durch andere Darlehen aufgefüllt werden, die die Bedingungen erfüllen.

Die Pfandbriefbank muss nicht der ursprüngliche Kreditgeber sein. Hypothekendarlehen werden auch von anderen Geschäftsbanken aufgekauft.


Viele Grüße
Arne



Und es würde mich auch noch Rudolfs Meinung interessieren, der ja
zuletzt schrieb:

Am 28.01.2015 um 20:22 schrieb Rudolf Müller:
Habe die Literaturquelle doch noch entdeckt.

Ludwig Mülhaupt
Einführung in die BWL der Banken, 3. Auflage, Mai 1980

Auf der Seite 62 unterscheidet er Banken nach ihrer
Geldschöpfungsfähigkeit.

Er führt auf:
"- Kreditvermittelnde Banken (zum Beispiel reine Hypothekenbanken):
Sie haben nicht die Fähigkeit zur Geldschöpfung.



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