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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite


Chronologisch Thread 

Am 26.10.14 um 09:27 schrieb Rudolf Müller:
> Die Einräumung eines Konotokorrentkredites hat zu einer
> Bilanzverlängerung geführt, welche jedoch in keiner Bankbilanz erwähnt
> wird. Dass kann man zwar logisch nicht nachvollziehen, sondern muss es
> einfach nur glauben. Dann arbeiten die Bankbuchhalter einfach nur
> schlampig.:-(

Sehe gerade, dass ich den anderen Beitrag von dir recht schlampig
gelesen habe, daher dort die Anmerkungen. Die Bankbuchhalter arbeiten
schon korrekt. Es sind sind die Ökonomen, die ideologisch auf einer
mikrofundierten Theorie argumentieren, welche zudem logisch nicht
haltbar ist, und daher den Bockmist fabrizieren.

> Beim Bäcker habe ich einen Kredit über 10 Brote, d.h. ich kann bis zu 10
> Brote bei ihm kaufen, ohne direkt bezahlen zu müssen. In dem Moment wo
> der Bäcker mir dieses Angebot macht, ist noch keine Schuld und noch kein
> Guthaben entstanden. Es kann ja auch sein, dass ich sein Angebot nicht
> nutze indem ich immer direkt bezahle.

Jetzt glaub ich's aber. Das ist ein privates IOU, eine einseitige
Schulderklärung des Bäckers dir gegenüber. Eine andere Frage ist jedoch
die Durchsetzung der Ansprüche: In einer monetären Ökonomie hat sich
hierfür die Abwicklung von Zahlungen im Clearing und Settlementprozess
durchgesetzt.(ivl1705)

> Aber wenn man an eine unsichtbare Bilanzverlängerung glauben möchte,
> warum nicht. Man muss ja auch nicht alles verstehen.

Hoffe jetzt wurde einiges klarer.

gerhard




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