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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredite
  • Date: Tue, 21 Oct 2014 13:48:50 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 21.10.2014 11:47, schrieb Rudi:
Am 21.10.2014 11:42, schrieb Gerhard:
Selbstverständlich ist bei diesem Vorgang kein neuer 'Wert' entstanden.
Der Kreditnehmer verfügt jedoch über Finanzierungskapital, dem
Guthabendepot, mit dem er Zahlungen tätigen kann. Von 'Geldschöpfung' zu
sprechen ist im höchsten Maße irreführend, da er impliziert, dass etwas
von Wert 'geschaffen' wird.
Das heisst, dass jeder Konsumentenkredit, der nicht speziell für ein
Produkt aufgenommen wird, keine Geldschöpfung ist?

Gewagte These.
Verstehen kann ich ja, wenn das Wort "Geldschöpfung" Bauchweh verursacht. Fakt ist jedoch wie Gerhard auch beschreibt, dass zwei neue Geschäfte getätigt worden sind.

"Einmal ein Geldgeschäft, bei dem sich die Bank verschuldet und ein Guthaben gewährt. "

Die Bank hat ein Guthaben gewährt, damit hat sie sich gegenüber dem Girokontoinhaber verschuldet. Dieses Guthaben stellt ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel dar, wobei als Zahlungsmittel in unsere Kreditwirtschaft nur Forderungen gelten. Damit kann man das Wort "Geld" schon mal raushalten.

" Im Gegenzug haben wir ein Kreditgeschäft bei dem sich der Kreditnehmer gegenüber der Bank verschuldet, indem eine Sicherung (z.B. Lohnabtretung) geleistet wird."


Wesentlich ist das Kreditgeschäft. Ich habe mich gegenüber der Bank verschuldet. Ob eine "Sicherung (z.B. Lohnabtretung) geleistet wird" ist sekundär, nicht zwingend erforderlich. Diese Forderung der Bank an mich stellt jedoch kein Zahlungsmittel dar.

Vor diesem Hintergrund kann man jetzt sagen:
  • Es sind zwei neue Schuldverhältnisse entstanden, jeweils zwischen mir und der Bank, mit halt wechselnden Vorzeichen.
  • Die Schulden der Bank sind allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel.
  • Meine Schulden gegenüber der Bank sind kein allgemein gültiges Zahlungsmittel, sondern einfach nur Schulden.
  • Das mit den zwei neuen Schuldverhältnissen noch keine Werte entstanden sind, dürfte einleuchten. Es sind nur Forderungen und Verbindlichkeiten entstanden.

@ Axel
Ich weiß dass Du das ganz anders siehst und die Bank nur als Saldendokummentierer betrachtest. Wenn Du dies jedoch immer wieder hier untermischst ohne auf Deine Besonderheit hinzuweisen, trägst Du nicht zu einem besseren Verständnis bei sondern verwirrst mit Deiner einsamen Betrachtungsweise nur die Leser zusätzlich. Ist jetzt nicht bös gemeint; Axel. Vielleicht kannst Du Deine Sichtweise z. B. in einem Wikibeitrag ausführlich darstellen. Damit erreichst Du eventuell mehr wie mit dem dauerhaften Querfeuer.

Beste Grüße
Rudi2



 



    



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