ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Comenius <comenius2000 AT gmail.com>
- To: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>, AG-Geldordnung-und-Finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung
- Date: Wed, 26 Mar 2014 10:25:49 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Nun, das ist ja alles nicht Neues und
auch nicht überraschend, dass eine Spareinlage die
Geldschöpfungskapazität einer Bank "erhöht", hat ja nun niemand
bestritten. Aber zu Axel Argument, dass -mindestens in der
derzeitigen "Ausnahmesituation" - der gleiche Effekt durch einen
Zentralbankkredit (zu geringeren Kosten) erreicht wird, habe ich
hier jetzt noch kein Gegenargument gelesen.
Ahoi, Comenius Am 26.03.2014 09:28, schrieb Rudolf Müller: Die Frage nach den weiteren Begrenzungen bei der Buchgeldschöpfung der Geschäftsbanken ist damit ja beantwortet. Daniel hatte in seiner Antwort an Egge bereits die Systematik der Guthaben-Einbeziehung bei der Kreditvergabe erläutert, allerdings sind seine Ausführungen auf Anhieb nicht so leicht nachvollziehbar. Egges Argument ist da eher eingängig. Mail vom 24.03.2014, 23:37 Zurück zu Daniels Beispielen.> Und nun zum Kredit: > Stell Dir vor, es kommt jemand zu Dir und braucht Geld. Und Du sagst: Kein Problem. Ich habe hier noch ein paar unbezahlte Rechnungen. Die kannst Du gern übernehmen. > Ganz egal, wann die Fälligkeit dieser Rechnungen liegt – sie sind prinzipiell ungeeignet jemand anderem seinen Zahlungsmittelbedarf zu erfüllen. > > Und genauso geht es der Bank mit den gebuchten Guthaben - auf Girokonten oder auf Sparkonten – Es sind einfach Schulden mit unterschiedlicher Fälligkeit! Die kann man prinzipiell nicht als Guthaben weiterverleihen!> Orthodoxe Theorie: Bei Einhaltung der "goldenenen Bankregel" kann nur ein Kredit vergeben werden, wenn vorher ein entsprechender Betrag als Spareinlage bei der Bank eingegangen ist. Neben der Höhe des Betrages ist auch noch der Sparzeitraum zu beachten. Ein "Sparer" bringt "1000 RM" in Banknoten zur Bank und legt diese für 1 Jahr fest. Die Bank besitzt jetzt für diesen Zeitraum einen Überschuss von 1000 RM und kann einen Kredit von 1000 RM erteilen und bar auszahlen. Dieser Kredit ist rückzahlbar nach einem Jahr. Hier wird Geld als etwas gegenständliches betrachtet, was es ja zur Zeit der Aufstellung dieser Regel (1854) auch überwiegend war. Problematisch wird es erst, wenn dieses Beispiel auf das heutige Geldsystem übertragen werden soll. Wie Egge so schön ausführt, kann offensichtlich ich mit Rechnungen (Forderungen) keinen Kedit gewähren. Moderne Kredittheorie: Das andere Extrem ist die Geldschöpfung gemäß der modernen Kredittheorie. Bereits 1889 sagte Henry Dunning Macleod, ein schottischer Nationalökonom in seinem Buch "The Theory of Credit": "A Bank is, therefore, not an office for ,borrowing' and ,lending' money: but it is a Manufactory of Credit: as Bishop Berkeley said, ,a Bank is a Gold Mine'."Die Banken schöpfen Kredite in beliebiger Höhe und schöpfen entsprechend Buchgeld. Dieses Buchgeld sind Forderungen gegen die Bank selbst. Man kann auch sagen, die Banken kaufen Aktiva in Form von Schuldversprechen der Kreditnehmer und zahlen mit selbstgeschöpftem Geld. (@Axel, jetzt bitte keine Diskussion wer der Geldschöpfer ist). Wären keine Beschränkungen vorhanden, wäre die Geldschöpfungskapazität der Banken unendlich groß. Einschränkung der Buchgeldschöpfung: Bereits vor dem inkrafttreten von einschränkenden Gesetzen bildeten sich Verhältnisse von Kreditvergaben zu "Bargeld in der Kasse". Im 19. Jahrhundert betrug dieses Verhältnis 5 zu 1 (Horace White, Macleod) und im 20. Jahrhundert von 10 zu 1 (1920 nach Phillips) . Mit der Reduzierung von Bargeld erhöhte sich die mögliche Geldschöpfungskapazität der Geschäftsbanken und wurde durch gesetzliche Vorgaben (Kreditwesengesetz) wieder eingeschänkt. Erforderliche Guthaben: In der Liquiditätsverordnung des Kreditwesengesetzes wird aber jetzt nicht auf die Passivseite der Banken Bezug genommen sondern auf die Aktivseite. Wo kommen also die Guthaben ins Spiel? Beispiel: Eine Bank hält alle Forderungen gemäß der Liquiditätsverordnung genau ein und besitzt darüber hinaus keinen Spielraum mehr zu Vergabe zusätzlicher Kredite. Ein Bankkunde zahlt 50.000 € bar ein und legt diese für 1 Jahr als Termingeld fest. Das gleiche Ergebnis wird erzielt, wenn der Kunde eine Überweisung von einer anderen Bank in dieser Höhe erhält und es festlegt. Auf dem Kundenkonto wird der Betrag von 50.000 € als Forderung des Kunden gegen die Bank verbucht. Dies geschieht auf der Passivseite der Bilanz. Es erfolgt jedoch, gemäß den Regeln der Buchhaltung, auch eine Gegenbuchung. Unter dem Posten Barreserve auf der Aktivseite wird ebenfalls ein Zugang in Höhe von 50.000 € verbucht, entweder bei der Unterposition "Kassenbestand" oder aber bei der Unterposition "Guthaben bei Zentralnotenbanken". Die Geldschöpfungskapazität der Geschäftsbank hat sich durch den Zugang von "Geld" erhöht. Dies wird erkennbar an der "Liquiditätskennzahl" gemäß der Liquiditätsverordnung. Erst die mit der Bildung von Einlagen (Sichteinlagen oder Spar- und Termineinlagen) einhergehende Erhöhung der Aktivseite ist in der Liquiditätsverordnung ausschlaggebend für eine Erhöhung der Geldschöpfungskapazität der Geschäftsbank. Den kleinen Schritt über die Aktivseite muss man dabei mitgehen. Geldmengenaggregate In Kreditwesengesetz wird nicht auf die Geldmengendefinitionen M1 bis M3 Bezug genommen. Eine Verlagerung von täglich fälligen Einlagen in Termineinlagen führt auch nicht zu einem Verlust an "Geld", genau so wenig wie der umgekehrte Vorgang zu einer Schöpfung führt. Die Einbeziehung von volkswirtschaftlichen Kenngrößen wie M1bis M3 in bankbetriebliche Vorgänge muss mE scheitern. Die Liquiditätsverordnung differenziert nach anderen Kriterien wie die Volkswirtschaft. So wird z.B. das Giralgeld zu 90% als Bodensatz betrachtet, d.h. bei 1 Million € Sichteinlagen muss die Bank davon ausgehen, dass im Durchschnitt 100.000 € als Zahlungsmittel abfließen können. Die restlichen 900.000 € bleiben der Bank dauerhaft als fester Bestandteil, als Bodensatz. Deshalb werden in der Verordnung auch die "Täglich fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" nur mit einem "Anrechnungssatz" von 10% aufgeführt. Damit wird der klare Blick auf "Sparguthaben" erheblich getrübt, da banktechnisch gesehen eine Unterscheidung in "Spar- und Temineinlagen" sowie in "Giralgeld" bei der Ermittlung der Geldschöpfungskapazität nicht existiert. Es sind lediglich Forderungen der Kunden mit unterschiedlichem Fristen, welche bankintern nochmals einer eigenen Bewertung bezüglich der Fristen unterzogen werden. Mit volkswirtschaftlichen Werkzeugen kann man mE die bankinternen Abläufe einer einzelnen Bank nicht untersuchen. @Amos Comenius: Ich hoffe, ich konnte Deine Frage zum Einbezug von Guthaben damit klären. @Rudi: Auch Deine Frage, was das Kreditwesengesetz denn mit der Geldschöpfung zu tun habe, hoffe ich beantwortet zu haben. Beste Grüße Rudi2 Ahoi Am 25. März 2014 20:01:11 schrieb Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>: Am 25.03.2014 18:46, schrieb Amos Comenius: AhoiAm 25. März 2014 16:24:24 schrieb Keox <piratkeox AT googlemail.com>: Du hast meine Erklärungen nicht verstanden. Auch wenn du, so wie es aussieht, schlauer als der Bauer bist, kommst du mir damit nicht aus. Du gibst zu, dass Kredite ohne Ersparnisse vergeben werden können, nur nicht unbegrenzt. 1. Siehst du neben der Mindestreserve weitere Begrenzungen?
2. Ist es richtig, dass gut besicherte Kredite als Sicherheit für Zentralbankkredite dienen können, so dass damit wieder die Mindestreserveanforderungen erfüllt werden können? Oben genannte Punkte hatte ich vor einiger Zeit bereits hier aufgeführt, jedoch ohne nennenswerte Reaktion. Verabschiedete Mehrheitsmeinungen der AG sind halt nicht in Frage zu stellen! Zum Thema mehr: Diskussion:AG Geldordnung und Finanzpolitik/Was ist Geld?/Geldschöpfungsgewinn, Abschnitt Geldschöpfung der Geschäftsbanken und AG Geldordnung und Finanzpolitik/Kreditwesengesetz Beste Grüße Rudi2 Erlöse mich von meiner Dummheit. Ich habe zugegeben, daßComenius |
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- Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung, Rudi, 28.03.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung, Keox, 26.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung, Eckhard Rülke, 26.03.2014
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