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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung


Chronologisch Thread 
  • From: Buzz <gint AT onlinehome.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Bank of England Geldschöpfung
  • Date: Fri, 28 Mar 2014 22:06:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

hi,

da hab ich wohl mal wieder was dazugelernt, danke.

...aber, was bedeutet "geschützt" ? wenn die bank pleite geht, was
passiert dann ?

buzz

Am 28.03.2014 21:58, schrieb Rudi:
> Am 28.03.2014 21:45, schrieb Buzz:
>> es gibt zwar ne einlagensicherung, aber keinen rechtsanspruch darauf.
>> nachzulesen in den statuten des deutschen bankenverbandes...
>>
>
> Du meinst die freiwillige Einlagensicherung der Banken, die über die
> gesetzliche hinausgeht?
>
> "Gesetzliche Einlagensicherung
>
> In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich
> der Einlagensicherungen. In der EU sind die Mindestanforderungen durch
> die EG-Richtlinien 94/19/EG[1] (CELEX Nr: 394L0019 / 31994L0019[2]) und
> 97/9/EG[3] (CELEX Nr: 397L0009 / 31997L0009[4]) vorgeschrieben. Diese
> sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und

> Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Seit Dezember 2010 sind 100 % der
> Einlagen bis maximal 100.000 € pro Person geschützt

(bei
> Gemeinschaftskonten also 100 % von 2x 100.000 €) und zusätzlich 90 % der
> Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von
> 20.000 € (§ 4 EAEG). In Deutschland betreiben allerdings auch Banken
> Geschäfte, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung
> unterliegen. Das sind Banken mit Hauptsitz im Ausland, die in
> Deutschland nicht eine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur
> Niederlassungen betreiben.[5]
>
> Freiwillige Einlagensicherung der Banken
>
> Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in
> vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind das die
> Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die
> gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Die
> freiwillige Einlagensicherung berücksichtigt den Sockelbetrag der
> gesetzlichen Einlagensicherung. Leistet die gesetzliche
> Einlagensicherung nicht, so wird dieser Betrag auch nicht von der
> Einlagensicherung der Banken ersetzt.[14] Auch Töchter ausländischer
> Banken in Deutschland schließen sich meist der deutschen
> Einlagensicherung an.
>
> Quelle:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Freiwillige_Einlagensicherung_der_Banken
>

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Bäcker sind wichtiger als Bänker !




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