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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?
- Date: Mon, 17 Mar 2014 08:55:04 +0100
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 17.03.2014 01:18, schrieb Peter Baum:
Die Herkunft und Entstehung des Bargeldes ist zu betrachten. Wie erhält die Nichtbank denn Bargeld? Sie muss Giralgeld, also M1 besitzen, um dieses dann in Bargeld umzutauschen. Eine Erhöhung der Geldmenge findet dabei nicht statt. Es Wird nur eine Zahlungsmittelart in eine andere gewechselt, von unbar nach bar.
On Sunday 16 March 2014 19:37:59 Rudolf Müller wrote:
Am 15.03.2014 13:57, schrieb Peter Baum:Minute
Bei der Euwikon 10.03.2013
http://www.youtube.com/watch?v=VkSqrRVnX1E
gab es einen Vortrag von Tobias Deiters mit folgenden Behauptungen ab
es1:13:
"Die Ausgaben des Einen sind immer die Einnahmen des Anderen"
Das ist richtig, denn bei jeder Transaktion sind zwei Partner beteiligt,
von denen der eine ausgibt und der andere einnimmt, unabhängig davon, ob
Du hast recht, ich habe ihn nicht korrekt zitiert.sich um die Zahlung einer Schuld oder um eine Schenkung handelt.Hallo Peter, diese Aussage habe ich im Beitrag von Tobias nicht
"Jede Schuld des Einen ist das Vermögen eines Anderen"
entdecken können. Bei 1:15 sagt er:
"Die Schulden des Einen sind damit auch die Guthaben des Anderen"
Auch im Text der begleitenden PP-Präsentation steht eindeutig "Guthaben"
und nicht "Vermögen".
Mit dieser seiner Aussage bin ich ja auch ganz einverstanden,
weil zu jedem Schuldner ein Gläubiger gehört,
dessen Forderung an den Schuldner ein Guthaben darstellt.
Er sagt aber anschließend:
"D.h. wenn wir jetzt ein Guthaben auf unserem Konto haben,
können wir sicher sein, dass gesamtsystematisch irgend einer
die entsprechende Schuld dazu hat."
Dies ist aber ein logischer Fehlschluss. Denn es könnte doch sein,
dass ein Guthaben gar keine Forderung an einen Schuldner ist.
Tobias sagt doch: Die Schulden des Einen sind auch die Guthaben des Anderen,Kann jemand erklären, wieso im Gesamtsystem dennoch die GleichungWo steht diese Gleichung?
Vermögen = Schulden erfüllt sein muss, wie Tobias behauptet?
und die Guthaben des Einen sind die Schulden des Anderen.
Das heißt aber im Gesamtsysem: Guthaben = Schulden.
Ich hatte eben noch nicht verstanden, warum jedes Guthaben eine Forderung an
einen Schuldner darstellen muss.
Vielleicht ist folgendes gemeint:
Jedes Guthaben auf einem Bankkonto ist eine Forderung an die
Kontoführende Geschäftsbank und wird bei dieser als Verbindlichkeit
verbucht,
und das Bargeld in meiner Kasse wird bei der Zentralbank als
Verbindlichkeit im Posten Bargeld auf der Passivseite gebucht.
Wie kommt jetzt die Geschäftsbank an Bargeld? Sie nimmt bei der Zentralbank einen Kredit auf. Dieser wird als Zentralbank-Buchgeld-Guthaben bei der Zentralbank verbucht und auch gleichzeitig entsteht eine Schuld der Geschäftsbank bei der Zentralbank in gleicher Höhe. Die Geldbasis (M0) wurde erhöht, nicht aber M1bis M3.
Nun fordert die Geschäftsbank Bargeld bei der Zentralbank an. In Höhe des, von der Zentralbank gelieferten Bargeldes, verringert sich das Buchgeld-Guthaben der Geschäftsbank bei der Zentralbank.
Wird Bargeld bei der Geschäftsbank "abgehoben", verringert sich mein Giralgeldbestand und statt dessen erhalte ich Bargeld. Dies wirkt sich "nicht" erhöhend auf die Geldmenge M1 aus.
"Es wird nur eine Zahlungsmittelart in eine andere gewechselt, von unbar nach bar."
Mein Giralgeld ist im System irgendwann entstanden sein, als Folge eines Kredites oder eines Ankaufs von Aktiva durch die Geschäftsbank.
Nur wenn "Huschrauber Bernanke" Bargeld aus dem Hubschrauber herunterregnen lässt, erhöht sich mit Bargeld die Geldmenge M1, ohne dass sich zuvor jemand verschulden musste.
In unserem jetzigen Geldsystem existiert kein Nettogeld, also keine Geldschöpfung ohne die gleichzeitige Entstehung von Schulden in gleicher Höhe.
Nochmals zu Deiner Frage: Da Du kein Konto bei der Zentralbank hast, kann Dein Bargeld auch nicht bei der Zentralbank gebucht werden. Dies ist nur über die Einschaltung der Geschäftsbank indirekt möglich. Bei der Beschaffung von Bargeld muss die Geschäftsbank jedoch zwingend vorher Zentralbank-Buchgeld besitzen. Bei der Auszahlung von Bargeld entsteht bei der Geschäftsbank eine Bilanzverkürzung und bei der Zentralbank bereits vorher ein Passivtausch, wie auch von Dir erwähnt.
Nettogeld, d.h. Geld ohne Verschuldung ist nur bei Warengeld, z.B. Zigarettten, Gold, Korn oder ähnlichem denkbar oder aber bei "Willkürgeld" wenn der Staat "Geld" verschenkt. Ob dies 1948 bei der Währungsreform der Fall war, weiß ich jetzt nicht sicher. Bekam jeder 60 DM Startkapital geschenkt oder konnte er lediglich vorhandene Reichsmark bis zu einer Höhe von 60 DM wechseln?
Auch bei einer Schenkung ist der Nettogeld-Charakter dieses Startgeldes jedoch fraglich, da der Staat auch gleichzeitig Steuern erhob, welche mit diesem Geld bezahlt werden konnten oder mussten. Demnach könnte man lediglich Falschgeld als Nettogeld ohne Schuldenentstehung ansehen.
Beste Grüße
Rudi2
Mit bestem Gruß
Peter.
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- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Axel Grimm, 21.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Axel Grimm, 18.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Rudolf Müller, 18.03.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Axel Grimm, 16.03.2014
- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Peter Baum, 16.03.2014
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- Re: [AG-GOuFP] Vermögen der Einen sind Schulden der Anderen?, Arne Pfeilsticker, 21.03.2014
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